Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 10.06.2002 - 2 WF 37/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Vergleichsgebühr bei Verständigung der Eltern über das Sorgerecht; Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung; Vermögens- und Gesundheitsfürsorge ; Schulische Ausbildung des Kindes ; Fehlende Verfügungsbefugnis der Eltern über den Verfahrensgegenstand
- Judicialis
BRAGO § 23; ; BGB § 1671
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 23; BGB § 1671
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kandel, 18.02.2002 - F 28/01
- OLG Zweibrücken, 10.06.2002 - 2 WF 37/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 241
- Rpfleger 2002, 655
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00
Vergleichsgebühr bei Abänderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.06.2002 - 2 WF 37/02
Eine Verständigung der Eltern über das Sorgerecht löst auch dann keine Vergleichsgebühr aus, wenn durch gerichtlich protokollierte elterliche Vereinbarung die Fortgeltung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter (befristeter) Bevollmächtigung der Mutter zur alleinigen Regelung der Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung bestimmt wird, hier mit Ausnahme von Vermögens- und Gesundheitsfürsorge sowie schulischer Ausbildung des Kindes (Fortführung der ständigen Senatsrechtsprechung, vgl. KostRsp. § 23 BRAGO Nr. 7; FamRZ 2001, 506 und 1393).Der Senat geht daher in langjähriger ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Verständigung der Eltern über das Sorgerecht eine Vergleichsgebühr nicht auslöst (vgl. bereits Beschluss vom 17. August 1978, KostRsp. Nr. 7 zu § 23 BRAGO) und hat hieran auch in Bezug auf die seit 1. Juli 1998 geltende Neufassung des § 1671 BGB festgehalten, weil gemäß §§ 1671 Abs. 3, 1666 BGB weiterhin von Amts wegen auf die Wahrung des Kindeswohls zu achten ist (FamRZ 2001, 1393 f.; s.a. FamRZ 2001, 506 zu § 1696 BGB).
- OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 9 WF 11/01
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.06.2002 - 2 WF 37/02
Der Senat sieht sich - auch gegen die in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung vertretene anderweitige Auffassung (vgl. etwa OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 358;… Hartmann a.a.O. § 23 BRAGO Rn. 43;… Gerold u.a. BRAGO 15. Aufl. § 36 Rn. 4) - zu einer Aufgabe dieser Rechtsprechung auch weiterhin nicht veranlasst. - OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00
Beweisgebühr bei Anhörungen im Sorgerechtsverfahren - keine Vergleichsgebühr bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.06.2002 - 2 WF 37/02
Der Senat geht daher in langjähriger ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Verständigung der Eltern über das Sorgerecht eine Vergleichsgebühr nicht auslöst (vgl. bereits Beschluss vom 17. August 1978, KostRsp. Nr. 7 zu § 23 BRAGO) und hat hieran auch in Bezug auf die seit 1. Juli 1998 geltende Neufassung des § 1671 BGB festgehalten, weil gemäß §§ 1671 Abs. 3, 1666 BGB weiterhin von Amts wegen auf die Wahrung des Kindeswohls zu achten ist (FamRZ 2001, 1393 f.; s.a. FamRZ 2001, 506 zu § 1696 BGB).
- OLG Zweibrücken, 07.10.2005 - 5 WF 96/05
Rechtsanwaltsgebühr: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Nachgeben der Eltern in …
Bereits unter der Geltung der BRAGO war es umstritten, ob der Rechtsanwalt in einem Sorgerechtsverfahren eine - dort so bezeichnete - Vergleichgebühr verdienen konnte (bejahend OLG Koblenz, OLG-Report 2005, 685; verneinend 2. Zivilsenat des OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 241). - OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 2 WF 220/05
Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr im isolierten Sorgerechtsverfahren nach …
Bereits unter der Geltung der BRAGO war es umstritten, ob der Rechtsanwalt in einem Sorgerechtsverfahren eine - dort so bezeichnete - Vergleichsgebühr verdienen konnte (bejahend OLG Koblenz, OLG-Report 2005, 685; verneinend 2. Zivilsenat des OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 241).