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   OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02   

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https://dejure.org/2002,4206
OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02 (https://dejure.org/2002,4206)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.09.2002 - 5 UF 48/02 (https://dejure.org/2002,4206)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. September 2002 - 5 UF 48/02 (https://dejure.org/2002,4206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageänderung von einer Abänderungsklage zu einer Vollstreckungsabwehrklage; Schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der fehlenden Vollstreckungsfähigkeit eines Unterhaltstitels; Vollstreckungsfähigkeit eines Titels bei nicht hinreichend bestimmter Bezeichnung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 704; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 704 § 767
    Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckungsfähigkeit eines Unterhaltstitels, hinreichende Bestimmtheit der zu vollstreckenden Forderung, unbestimmte Anrechnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 692
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02
    Für den Fall, dass der Vereinbarung der Parteien mit der erforderlichen Klarheit zu entnehmen ist, dass die Anrechnungsklausel lediglich eine materiell-rechtliche Vereinbarung außerhalb des Vollstreckungstitels bildet, ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass sich Bedenken gegen die Vollstreckbarkeit hieraus nicht ergeben (vgl. BGH NJW 1996, 2165, 2166).
  • BGH, 23.11.1970 - III ZR 58/67

    Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckungsgegenklage - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02
    Der Grundsatz, dass ein Titel nicht vollstreckungsfähig ist, wenn die darin zu vollstreckende Forderung nicht hinreichend bestimmt genug bezeichnet wurde, ist in Literatur und Rechtsprechung an sich unstreitig (BGHZ 22, 54 = NJW 1957, 23; BGH WM 1971, 165; OLG Köln, aaO; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., vor §§ 704 - 707, Rdnr. 6; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 704 Rdnrn. 4 ff m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 5 W 6/98

    Klageart bei Entgegentreten gegen einen Anspruch auf Nichtentrichtung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02
    Hierfür steht ihm als prozessuale Gestaltungsklage die Vollstreckungsgegenklage analog § 767 ZPO zur Verfügung (BGH NJW 1994, 460; OLG Köln, NJW-RR 1999, 431).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2002 - 6 UF 2/02

    Vollstreckungsklausel: Anforderungen an den vollstreckungsfähigen Inhalt eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02
    Der 6. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels mit unbestimmter Anrechnungsklausel verneint (MDR 2002, 541 = OLG-Report 2002, 307).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02
    Der Grundsatz, dass ein Titel nicht vollstreckungsfähig ist, wenn die darin zu vollstreckende Forderung nicht hinreichend bestimmt genug bezeichnet wurde, ist in Literatur und Rechtsprechung an sich unstreitig (BGHZ 22, 54 = NJW 1957, 23; BGH WM 1971, 165; OLG Köln, aaO; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., vor §§ 704 - 707, Rdnr. 6; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 704 Rdnrn. 4 ff m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02
    Hierfür steht ihm als prozessuale Gestaltungsklage die Vollstreckungsgegenklage analog § 767 ZPO zur Verfügung (BGH NJW 1994, 460; OLG Köln, NJW-RR 1999, 431).
  • OLG Zweibrücken, 15.09.1998 - 5 UF 86/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02
    Die Klageänderung ist sachdienlich, da der zugrunde liegende Vollstreckungstitel - der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Speyer vom 21. März 1996 - keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, eine Abänderungsklage mithin von vornherein unzulässig ist (vgl. etwa Senat in FamRZ 2000, 681; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 2. Aufl., Rdnr. 4334 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2003, 692 f. veröffentlicht ist, hat den Übergang von der Abänderungsklage zur Vollstreckungsgegenklage angeregt und für sachdienlich gehalten, weil der Vollstreckungstitel infolge der unbestimmten Anrechnungsklausel keinen vollstreckbaren Inhalt habe und eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO gegen einen solchen Titel unzulässig sei.
  • AG Augsburg, 18.02.2013 - 1 M 30115/13

    Vollstreckungsfähigkeit eines Prozessvergleichs: Bestimmtheit eines Vergleichs

    Dem gerichtlichen Vergleich lässt sich nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass die Schuldnerin sich ohne Einschränkung der Zwangsvollstreckung in Höhe von 2.004 EUR unterwerfen, also das Risiko für die Anrechnung tragen wollte, und die Anrechnungsklausel lediglich einen Vorbehalt darstellt, der mit Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen ist (vgl. BGH NJW 2006, 695; OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 692; LAG Düsseldorf Rpfleger 2009, 517; LAG Niedersachsen 02.08.2007, 6 Sa 486/07).
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