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   OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00   

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https://dejure.org/2000,4813
OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00 (https://dejure.org/2000,4813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.12.2000 - 2 UF 130/00 (https://dejure.org/2000,4813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 2 UF 130/00 (https://dejure.org/2000,4813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgerecht; Elterliche Sorge; Verbundverfahren; Nachehelicher Unterhalt; Nacheheunterhalt; Ausland; Iran

  • Judicialis

    EGBGB Art. 21; ; EGBGB Art. 3 Abs. 2; ; EGBGB Art. 18 Abs. 4; ; EGBGB Art. 6; ; ZPO § 623 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 623 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung der elterlichen Sorge im Verbundverfahren - nachehelicher Unterhalt nach iranischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 920
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Bremen, 21.10.1991 - 4 UF 51/91

    Entscheidung über elterliche Sorge über minderjährige iranische Kinder

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Das fragliche Gesetz ist aber im Zuge der ab 1979 im Iran stattgefundenen politischen Umwälzungen außer Kraft getreten; dies haben Rechtsgutachten ergeben; die in Entscheidungen des OLG Bremen (FamRZ 1992, 343, 344) und des OLG Saarbrücken (FamRZ 1992, 848, 849) mitgeteilt werden (vgl. auch BGH FamRZ 1993, 1053, 1054; OLG Düsseldorf FamRZ 98, 1113, 1114).

    Das Recht der elterlichen Sorge beurteilt sich daher im Iran jetzt nach den Bestimmungen der Art. 1168 ff., 1180 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB), die durch allgemein anerkannte islamische Rechtsgrundsätze ergänzt werden (so. auf der Grundlage des o.a. Gutachtens OLG Bremen FamRZ 1992, 343; ebenso BGH FamRZ 1993, 316,318; 1053, 1054; OLG Bremen FamRZ 1999, 1520, 1521); die dargestellte Rechtslage bezieht sich dabei auf die Bevölkerungsmehrheit der schiitischen Moslems (vgl. insoweit Bergmann/Ferid aaO., S. 6, 8), der auch die Parteien angehören.

  • OLG Bremen, 21.05.1999 - 4 UF 5/99

    Annahme der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts und die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Das Recht der elterlichen Sorge beurteilt sich daher im Iran jetzt nach den Bestimmungen der Art. 1168 ff., 1180 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB), die durch allgemein anerkannte islamische Rechtsgrundsätze ergänzt werden (so. auf der Grundlage des o.a. Gutachtens OLG Bremen FamRZ 1992, 343; ebenso BGH FamRZ 1993, 316,318; 1053, 1054; OLG Bremen FamRZ 1999, 1520, 1521); die dargestellte Rechtslage bezieht sich dabei auf die Bevölkerungsmehrheit der schiitischen Moslems (vgl. insoweit Bergmann/Ferid aaO., S. 6, 8), der auch die Parteien angehören.

    Das iranische Gesetz meint hier aber nur das Alter der Pubertät als Heiratsvoraussetzung (OLG Frankfurt am Main FamRZ 1991, 730, 731; OLG Bremen FamRZ 1999, 1520,1521f.; Bergmann/Ferid aaO., S. 14a und S. 32 Fn. 52a; Art. 1041 iran. ZGB); dagegen soll etwa die Geschäftsfähigkeit im Sinne der Fähigkeit zur eigenständigen Vermögensverwaltung auch nach iran.

  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Das Niederlassungsabkommen ist dabei gemäß Art. 3 Abs. 2 EGBGB und Art. 18 Abs. 2 des MSA gegenüber dem Minderjährigenschutzabkommen vorrangig (BGH FamRZ 1993, 316; 1053).

    Das Recht der elterlichen Sorge beurteilt sich daher im Iran jetzt nach den Bestimmungen der Art. 1168 ff., 1180 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB), die durch allgemein anerkannte islamische Rechtsgrundsätze ergänzt werden (so. auf der Grundlage des o.a. Gutachtens OLG Bremen FamRZ 1992, 343; ebenso BGH FamRZ 1993, 316,318; 1053, 1054; OLG Bremen FamRZ 1999, 1520, 1521); die dargestellte Rechtslage bezieht sich dabei auf die Bevölkerungsmehrheit der schiitischen Moslems (vgl. insoweit Bergmann/Ferid aaO., S. 6, 8), der auch die Parteien angehören.

  • OLG Karlsruhe, 18.08.1997 - 2 UF 40/97

    Umgangsrecht - Ausschluß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Die Antragsgegnerin hat zur Darstellung der ehelichen Lebensverhältnisse in zulässiger Weise auf das am 31.10.1997 ergangene Senatsurteil zum Trennungsunterhalt (2 UF 40/97) Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 18.03.1994 - 3 WF 382/93

    Zuständigkeit deutscher Gerichte; Scheidung; Ausschluß der Zuständigkeit;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Es ist daher jetzt ohne Bedeutung, dass die Parteien - wie von der Antragsgegnerin bereits in 1. Instanz vorgetragen (Schriftsätze vom 21.7. und 27.7.98 nebst Anlagen, Bl. 82 ff. d.A.) und von beiden Parteien bei ihrer Anhörung durch den Senat bestätigt - ihre in Deutschland standesamtlich geschlossene Ehe bei den iranischen Behörden nicht haben registrieren lassen, so dass keine nach dortigem Recht gültige (vgl. Bergmann/Ferid aaO., S. 11), sondern eine nur "hinkende" und an sich nach deutschem Recht zu scheidende Ehe (OLG Hamm FamRZ 1994, 1182; Palandt, BGB 59. Aufl. Art. 17 EGBGB Rn. 10) vorlag.
  • OLG Zweibrücken, 05.07.1996 - 2 UF 132/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Bundesrepublik nach Scheidung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Dieses Ergebnis erscheint hier aber mit der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar, weil die Antragsgegnerin wegen der ihr obliegenden Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes ohne erhebliche Vernachlässigung ihrer Elternpflicht nicht in der Lage wäre, ihren eigenen ausreichenden Unterhalt sicherzustellen; gemäß Art. 6 EGBGB ist es daher geboten, dem betreuenden und deshalb bedürftigen Elternteil einen Anspruch auf Sicherstellung seines Lebensunterhalts gegen den anderen Elternteil einzuräumen, nachdem die Bedürftigkeit des betreuenden Elternteils auf einem gemeinsamen Entschluss beider Ehegatten beruht (vgl. Senat FamRZ 1997, 93, 94 f. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1998 - 2 UF 1/98

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts entgegen dem eigentlich anwendbaren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass Art. 6 EGBGB als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist und lediglich besondere Härten vermeiden soll; die allgemeinen Maßstäbe des deutschen Unterhaltsrechts können daher nicht ohne Weiteres angewendet werden (vgl. Senat FamRZ 2000, 32 f., m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1991 - XII ZR 113/90

    Maßgebliches Recht für den Unterhaltsanspruch einer in der Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Der auf der Grundlage von Art. 6 EGBGB zu gewährende Unterhalt kann zwar - nach Maßgabe von Art. 18 Abs. 7 EGBGB - den vollen eheangemessenen Unterhalt erreichen (BGH FamRZ 1991, 925, 927).
  • OLG Zweibrücken, 11.03.1999 - 2 UF 92/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Dagegen ist gemäß § 1696 BGB und damit außerhalb des Verbunds zu entscheiden, wenn eine Entscheidung über die elterliche Sorge aus Anlass der Trennung bereits getroffen ist und diese damit lediglich abgeändert werden könnte; dies gilt nach Auffassung des Senats auch dann, wenn es sich um eine vor Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes nach § 1672 BGB a.F. getroffene Entscheidung handelt und wenn diese nach ihren Wortlaut an sich auf die Zeit des Getrenntlebens beschränkt ist (Senatsurteil FamRZ 1999, 807); hiervon hält der Senat gegen die - auch von den anderen Familiensenaten des OLG Zweibrücken vertretene (OLGR 1990, 468, 471; jeweils m.w.N.) - abweichende Auffassung fest.
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92

    Ordre puplic bei ausländischer Scheidungsfolgereglung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Das fragliche Gesetz ist aber im Zuge der ab 1979 im Iran stattgefundenen politischen Umwälzungen außer Kraft getreten; dies haben Rechtsgutachten ergeben; die in Entscheidungen des OLG Bremen (FamRZ 1992, 343, 344) und des OLG Saarbrücken (FamRZ 1992, 848, 849) mitgeteilt werden (vgl. auch BGH FamRZ 1993, 1053, 1054; OLG Düsseldorf FamRZ 98, 1113, 1114).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 2 UF 78/97
  • OLG Saarbrücken, 03.02.1992 - 6 UF 97/91
  • OLG Frankfurt, 19.11.1990 - 3 UF 170/90

    Anwendbarkeit iranischen Rechts im Sorgerechtsverfahren

  • OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03

    Ehescheidung nach iranischem Recht: Scheidungsgrund der Unterhaltsverweigerung

    Eine andere, hier aber im Rahmen der Ehescheidung nicht einschlägige Frage wäre dann weiter, ob die gänzliche Versagung des nachehelichen Unterhalts mit Blick auf den ordre public von der Ehefrau in der Bundesrepublik hingenommen werden muss (vgl. dazu - verneinend - OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 920).
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