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   OLG Zweibrücken, 17.02.2011 - 6 UF 14/11, 6 WF 11/11   

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https://dejure.org/2011,18178
OLG Zweibrücken, 17.02.2011 - 6 UF 14/11, 6 WF 11/11 (https://dejure.org/2011,18178)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.02.2011 - 6 UF 14/11, 6 WF 11/11 (https://dejure.org/2011,18178)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 6 UF 14/11, 6 WF 11/11 (https://dejure.org/2011,18178)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG
    Die Sache darf auch dann an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen werden, wenn die ursprüngliche Zustimmung zum Alleinsorgeantrag des anderen Elternteils durch die Beschwerde widerrufen worden ist.

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 Abs 1 S 2 FamFG, § 1671 Abs 2 Nr 1 BGB
    Sorgerechtsregelung: Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht nach Widerruf der Zustimmung zur Alleinsorgeübertragung im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Sache an das Gericht des ersten Rechtszugs trotz eines Widerrufs der ursprünglichen Zustimmung zum Alleinsorgeantrag des anderen Elternteils durch Beschwerde; Zulässigkeit der Zurückverweisung eines Sorgerechtsstreits an das Gericht des ersten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 69 Abs. 1 S. 2; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit der Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 992
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 20.04.1999 - 8 UF 57/99

    Übertragung des Sorgerechts auf den Vater

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.2011 - 6 UF 14/11
    Aber auch der vorliegende Sachverhalt ist nicht anders zu beurteilen, denn nach der in 1. Instanz gegebenen Situation war das Familiengericht grundsätzlich ohne Richtigkeitskontrolle, Auswahlermessen oder Prüfung der Motive der Eltern an deren übereinstimmenden Willen gebunden; es war lediglich die Einleitung eines Verfahrens nach § 1666 BGB zu erwägen (zum Ganzen s. OLG Rostock FamRZ 1999, 1599; Palandt, BGB 70. Aufl. § 1671 Rn. 11), wofür aber in vorliegendem Fall offensichtlich keine Anhaltspunkte bestanden.
  • OLG Zweibrücken, 17.02.2011 - 6 WF 11/11

    Zurückverweisung eines Sorgerechtsverfahrens nach Widerruf der Zustimmung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.2011 - 6 UF 14/11
    14/11; 6 WF 11/11 1 Error! Reference source not found.
  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 5 UF 167/13

    Notwendiger Inhalt von Entscheidung über Umgangsrecht nach § 1684 BGB

    Die Entscheidung des Amtsgerichts hat - vergleichbar einer nicht vollstreckbaren Umgangsentscheidung (OLG Köln JAmt 2011, 166) oder der Überlassung der Umgangsregelung an einen Umgangspfleger (OLG Hamm FamRZ 2013, 310) noch keine abschließende, die Instanz beendende Wirkung, weshalb das Verfahren nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG - ohne dass es eines Antrages der Beteiligten bedarf (OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 992; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.2.2013, 5 UF 25/13) - an das Amtsgericht zurückzuverweisen ist (vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2009, 1417).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2021 - 6 UF 35/21

    Beschwerde gegen die Sorgerechtsentscheidung: Zurückverweisung ohne Antrag eines

    Von einem solchen Fall ist auszugehen, wenn in einem Sorgerechtsverfahren eine umfassende Prüfung des Kindeswohls in 1. Instanz aus formellen Gründen unterblieben ist (Senat FamRZ 2011, 992; OLG Düsseldorf, Beschluss 5 UF 162/17 v. 24.8.2017 - juris Rn. 5; Keidel, FamFG 19. Aufl. § 69 Rn. 14a).
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