Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.02.2007 - 4 U 122/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal, 02.08.2005 - 6 O 501/04
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2007 - 4 U 122/05



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamm, 25.09.2008 - 4 U 91/08  

    Unzulässige Bezeichnung eines Stollens als "Heilstollen"

    Die Klägerin hat gegen den Beklagten vor dem Senat im Verfahren 4 U 122/05 eine Urteilsverfügung erwirkt, in der dem Beklagten untersagt worden ist, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs den ehemaligen Schieferstollen "C" als "Heilstollen" zu bezeichnen, wie geschehen in der Werbeanzeige im "T" (Ausgabe 10-04/05 -wie Bl. 6) sowie in Form der Aussage auf der Internetseite des Beklagten *internetseite*., O der Heilstollen im Sauerland - Wunder der Natur.

    2) Wie schon im Verfügungsverfahren 4 U 122/05 des Senats klargestellt worden ist, will die Klägerin zwei unterschiedliche Verbote ausgesprochen sehen.

    Zugunsten der Klägerin ist auch insoweit nach den gerichtlichen Feststellungen im Senatsurteil im Verfügungsverfahren 4 U 122/05 davon auszugehen, dass sie Kenntnis von der Werbung erst am Abend des 24. April 2005 erlangt hat, als ihr Geschäftsführer zufällig die Anzeige im "T" wahrnahm.

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