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   OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 2 WF 54/98   

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https://dejure.org/1998,3555
OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 2 WF 54/98 (https://dejure.org/1998,3555)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.09.1998 - 2 WF 54/98 (https://dejure.org/1998,3555)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. September 1998 - 2 WF 54/98 (https://dejure.org/1998,3555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der elterlichen Sorge und Abklärung des erhobenen Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs; Zustimmungspflichtigkeit zur psychologischen Begutachtung eines Kindes; Anfechtbarkeit der Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 521
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Schwäbisch Hall, 21.05.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    2.1.5 Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2007 - 10 UF 183/07 -, JAmt 2008, 603, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.09.1998 - 2 WF 54/98 -, NJWE-FER 1998, 271) durfte das Gericht im einstweiligen Anordnungsverfahren Az.: ... auch die Zustimmung der Eltern zur aussagepsychologischen Begutachtung des Kindes ersetzen.

    Das OLG Zweibrücken hat in diesem Kontext in dem Beschluss vom 22.09.1998 - 2 WF 54/98 -, NJWE-FER 1998, 271 ausgeführt, dass vielmehr eine erhebliche Beeinflussung des Kindes durch den betreuenden Elternteil - im Fall des OLG der Mutter - und das Fehlen eines solchen Kontaktes zu dem nichtbetreuenden Elternteil - im Fall des OLG des Vaters - regelmäßig eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindeswohls darstellt und Auswirkungen auf die Regelung des Sorgerechts haben kann.

  • OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01

    Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Ermöglichung der Begutachtung des Kindes

    Das vom Senat eingeholte Gutachten sowie die persönlichen Anhörungen der Parteien selbst ergeben schwerwiegende Anhaltspunkte dafür, dass aufgrund der erheblichen Beeinflussung des Kindes durch die Mutter derzeit die Unterhaltung eines normalen Verhältnisses zum Vater und damit ein geregelter Umgang nicht möglich erscheint (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 521).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2002 - 2 WF 92/01

    Umgangsrecht eines "sozialen Vaters": Ermittlung des Kindeswohls und des wahren

    Die Beschwerde ist, obwohl eine Zwischenentscheidung angegriffen wird, zulässig, weil sie unmittelbar in die Rechte der Beteiligten eingreift (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, Seite 521 f).

    Da sich deren wahrer Wille jedoch, wie vom erstinstanzlichen Richter festgestellt, nicht sicher feststellbar ist, lässt sich dieser nur über ein Sachverständigen-Gutachten, welches als solches dem Kindeswohl nicht abträglich ist (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, S. 521 f.) ermitteln.

    Dementsprechend folgt der Senat dem erstinstanzlichen Richter in der Beurteilung, dass vorliegend die Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegnerin zur Einholung eines Sachverständigengutachtens gem. § 1666 Abs. 3 BGB als gegeben anzusehen sind (siehe hierzu auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, Seite 521 f.; einschränkend OLG Frankfurt, FF 2000, Seite 176 f).

  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Anfechtung einer Anordnung über die Einholung

    Soweit das OLG Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 22. September 1998 (FamRZ 1999, 521) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts (FamRZ 1995, 501) ausführt, dass die Anordnung eines kinderpsychologischen Gutachtens bereits das Sorgerecht einschränke, trägt das angegebene Zitat diese Bewertung nicht.

    Dass die Begutachtung selbst nicht ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten durchgeführt werden kann, steht außer Zweifel (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2001, 638), wobei dessen Zustimmung - bei Verweigerung - ggf. nach § 1666 BGB durch das Familiengericht ersetzt werden kann (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1210 und FamRZ 1999, 521).

  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 183/07

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteiles zur Erstellung eines Gutachtens zu

    Insoweit ist auch zu beachten, dass das Kindeswohl durch eine psychologische Begutachtung regelmäßig nicht durchgreifend beeinträchtigt wird (so auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 521 f).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2006 - 2 WF 19/06

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anfechtbarkeit der Anordnung einer Begutachtung in

    Die Anordnung einer Begutachtung im FG-Verfahren, die den Beteiligten und den Betroffenen keine Handlungs- oder Duldungspflichten auferlegt, ist nicht selbständig mit der Beschwerde anfechtbar (Aufgabe von Senat FamRZ 1999, 521).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.2003 - 5 WF 88/03

    Zur (ausnahmsweisen) selbständigen Anfechtung einer familiengerichtlichen

    Durch den in dem angefochtenen Beschluss angeordneten Umgang des Kindes mit dem Antragsteller ist dies der Fall, weil das der beschwerdeführenden Mutter allein zustehende Sorgerecht hierdurch tangiert wird (s. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 521).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2006 - 2 WF 20/06

    Keine selbständige Anfechtung einer Beweisanordnung

    Die Anordnung einer Begutachtung im FG-Verfahren, die den Beteiligten und den Betroffenen keine Handlungs- oder Duldungspflichten auferlegt, ist nicht selbständig mit der Beschwerde anfechtbar (Aufgabe von Senat FamRZ 1999, 521).
  • OLG Dresden, 14.01.2000 - 20 WF 608/99

    Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder - Beschwerderecht der Eltern -

    Dabei genügt es bereits, wenn die elterliche Sorge - wie hier bei der Verfahrenspflegerbestellung - eingeschränkt wird (vgl. BayObLG, FamRZ 1995, 501 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 521 .
  • AG Sigmaringen, 16.09.2008 - 1 F 277/08

    Sorgerecht: Ersetzung der Kündigung eines Mietverhältnisses und Verbot der

    Die Möglichkeit einer Ersetzung der Willenserklärung der Eltern bestand bereits nach altem Recht ( so für die Zustimmung für ein Gutachten: OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 521).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2000 - 6 WF 149/00
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