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   OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 5 WF 2/06   

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https://dejure.org/2006,10725
OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 5 WF 2/06 (https://dejure.org/2006,10725)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.01.2006 - 5 WF 2/06 (https://dejure.org/2006,10725)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 5 WF 2/06 (https://dejure.org/2006,10725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 1666; ; ZPO §§ 620 bis 620g; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege einstweiliger Anordnung - Rechtsmittel, Anfechtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 872
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 2 WF 371/03

    Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 5 WF 2/06
    Aus der Formulierung von § 621g ZPO wird deshalb zum Teil geschlossen, der Gesetzgeber habe dessen Anwendungsbereich auf die kontradiktorischen Verfahren auf Antrag der Eltern beschränken wollen (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1046; Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2. Aufl., Rdnr. 192g).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02

    Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 5 WF 2/06
    Demgegenüber ist nach anderer Auffassung § 621g ZPO auf Amtsverfahren entsprechend anwendbar (OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 120; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 4. Aufl., § 621g Rdnr. 4; Gießler/Soyka , Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl., Rdnr. 261).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2003 - 3 WF 57/03

    Vorläufuger Rechtsschutz, sofortige Beschwerde, Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 5 WF 2/06
    § 620c Satz 1 ZPO eröffnet den Beschwerdeweg nur bei einer vorläufigen Regelung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung, nicht aber wenn - wie vorliegend - ein Antrag der Eltern oder des Jugendamtes abgelehnt wird (OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Frankfurt/Main, MDR 2003, 1251; Gießler/Soyka a. a. O. Rdnr. 1060; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber a. a. O. § 620c Rdnr. 2; Hoppenz/Zimmermann, Familiensachen, 8. Aufl., § 620c Rdnr. 7; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., 621g Rdnr. 6).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03

    Isoliertes Sorgerechtsverfahren: Beschwerdebefugnis des Jugendamtes als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 5 WF 2/06
    Demgegenüber ist nach anderer Auffassung § 621g ZPO auf Amtsverfahren entsprechend anwendbar (OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 120; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 4. Aufl., § 621g Rdnr. 4; Gießler/Soyka , Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl., Rdnr. 261).
  • OLG Köln, 17.06.2008 - 4 UF 89/08

    Familienrecht; Verfahrensrecht - Unzulässige Beschwerde gegen einen Antrag auf

    § 620 c S. 1 ZPO eröffnet den Beschwerdeweg nur bei einer vorläufigen Regelung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung, nicht aber wenn - wie vorliegend - ein Antrag der Eltern oder des Jugendamtes abgelehnt wird (vgl. hierzu OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 872, 873 m.w.N.).
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