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   OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13   

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https://dejure.org/2013,20863
OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13 (https://dejure.org/2013,20863)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.08.2013 - 4 W 53/13 (https://dejure.org/2013,20863)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. August 2013 - 4 W 53/13 (https://dejure.org/2013,20863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständiger darf sich gegen (verbale) Angriffe wehren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie darf ein Sachverständiger sich gegen (verbale) Angriffe verteidigen? (IBR 2013, 712)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1425
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13
    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren in Höhe von etwa einem Drittel des Hauptsachewertes beruht auf § 13 ZPO (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - II ZB 32/03 - m.w.N.; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Januar 2007 -5 W 298/06 -).
  • KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07

    Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13
    Ein Sachverständiger kann wie ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn vom Standpunkt einer Partei aus objektive und vernünftige Gründe vorliegen, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu rechtfertigen (KG, Beschluss vom 6. September 2007 - 12 W 52/07 -m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 10 W 48/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13
    Ansonsten darf sich nämlich ein Sachverständiger auch mit deutlichen Worten gegen (massive) Angriffe zur Wehr setzen, denn ein Ablehnungsgrund darf nicht provoziert werden (vgl. KG, Beschluss vom 6. September 2007, a.a.O.OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 1996 -10 W 48/96 -).
  • OLG Naumburg, 21.11.2001 - 13 W 604/01

    Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des Sachverständigen - Unverwertbarkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13
    Eine Besorgnis der Befangenheit käme nur in Betracht, wenn die Äußerung des Sachverständigen über eine offensiv kritische Auseinandersetzung des Sachverständigen mit den gegen ihn gerichteten Zweifeln hinausgegangen wäre, also eine Entgleisung vorgelegen hätte, die einem gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht passieren darf (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. November 2001 -13 W 604/01 -).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens bezüglich der Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13
    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren in Höhe von etwa einem Drittel des Hauptsachewertes beruht auf § 13 ZPO (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - II ZB 32/03 - m.w.N.; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Januar 2007 -5 W 298/06 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Selbst eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit als solche genügt zur Bejahung der Prozessunfähigkeit nicht, solange sie nicht dazu führt, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (OLG Stuttgart 15. April 2014 - 4 W 53/13 - ).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2018 - 8 W 49/17

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen

    In diesem Zusammenhang muss auch Berücksichtigung finden, ob und ggf. inwieweit eine scharfe verbale Reaktion des Sachverständigen durch massive persönliche Angriffe einer Partei oder ihres Bevollmächtigten gegen Leistung und Person des Sachverständigen provoziert worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12.10.2017 - 8 W 19/17, GesR 2018, 52, 53 f. [BSG 10.05.2017 - B 6 KA 14/16 R] ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 W 1171/02, OLGR Nürnberg 2003, 21, 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2012 - 14 W 46/11, VersR 2013, 77, 78; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.08.2013 - 4 W 53/13, MDR 2013, 1425; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.02.2015 - 2 WF 409/14, FamRZ 2015, 1414, 1414 f.; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 406, Rdnr. 3; Huber, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 15. Aufl. 2018, § 406, Rdnr. 11; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rdnr. S 120 ff.).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 8 W 19/17

    Arzthaftungsprozess: Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    In diesem Zusammenhang muss auch Berücksichtigung finden, ob und ggf. inwieweit eine scharfe verbale Reaktion des Sachverständigen durch massive persönliche Angriffe einer Partei oder ihres Bevollmächtigten gegen Leistung und Person des Sachverständigen provoziert worden ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 W 1171/02, OLGR Nürnberg 2003, 21, 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2012 - 14 W 46/11, VersR 2013, 77, 78; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.08.2013 - 4 W 53/13, MDR 2013, 1425; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.02.2015 - 2 WF 409/14, FamRZ 2015, 1414, 1414 f.; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 406, Rdnr. 3; Huber, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 14. Aufl. 2017, § 406, Rdnr. 11; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2014, Rdnr. S 120 f.).
  • OLG Köln, 12.09.2016 - 3 U 209/13
    Eine Besorgnis der Befangenheit besteht aber erst dann, wenn die Äußerung des Sachverständigen über eine offensiv kritische Auseinandersetzung des Sachverständigen mit den gegen sein Gutachten gerichteten Zweifeln hinausgegangen wäre, also eine Entgleisung vorgelegen hätte, die einem gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht passieren darf (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.08.2013 - 4 W 53/13, MDR 2013, 1425).

    Eine persönliche Bemerkung oder gar der Eindruck, der Sachverständige versuche sein Gutachten jenseits eines objektiven Maßstabes zu verteidigen, liegt nicht vor, zumal - was hier nicht geschehen ist - sich der Sachverständige gegen Angriffe auch mit deutlichen Worten zur Wehr setzen darf (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 2013, 1425).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

    Einerseits wird der Anschein der Voreingenommenheit noch nicht dadurch hervorgerufen, dass das Gutachten inhaltliche Mängel aufweist bzw. lückenhaft ist (BGH GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II; OLG Köln MDR 2008, 361; BGH GRUR 2012, 92 - Sachverständigenablehnung IV), insbesondere dann, wenn sich die Unzulänglichkeiten bei einer mündlichen Anhörung beseitigen lassen, dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet und dies nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (BGH MDR 2013, 739), etwa weil er den Gutachtenauftrag missverstanden hat (OLG Karlsruhe MDR 2014, 425) oder dass der Sachverständige sich gegen Angriffe einer Partei oder ihres Anwalts mit deutlichen Worten zur Wehr setzt (OLG Zweibrücken MDR 2013, 1425).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 7 W 39/15

    Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Sprachliche

    Zudem soll nicht die Möglichkeit eröffnet werden, durch Provokation des Sachverständigen einen Ablehnungsgrund zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 22.09.2014 - 17 W 193/14, juris Tz. 3; Beschluss vom 08.11.2010 - 19 W 33/10, juris Tz. 7; OLG Zweibrücken, MDR 2013, 1425, juris Tz. 8; OLG München, Beschluss vom 18.11.2011 - 1 W 1768/11, juris Tz. 8; OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2003, 21 ff., juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1353; Zöller/Greger,a.a.O., Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2015 - 4 W 69/14

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Pflicht des angerufenen Gerichts zur

    Der Senat hat in seinen Beschlüssen vom 08.01.2014 (4 W 53/13 und 4 W 57/13) bereits ausführlich dargelegt, warum keine ernsthaften Bedenken gegen die Prozessfähigkeit des Klägers bestehen und hat in seinem die Gehörsrüge des Beklagten zurückweisenden Beschluss vom 27.01.2014 (4 W 56+57/13 auf S. 3 f. unter II. A. 1.) auch dargelegt, warum es der Einholung eines Obergutachtens nicht bedarf, worauf der Antragsteller in den weiteren, von ihm angestrengten Beschwerdeverfahren mit Beschlüssen des Senats vom 28.04.2014 (4 W 26/14, 4 W 28/14 und 4 W 29/14) bereits hingewiesen worden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 2518/12
    Die vom Kläger geführte Vielzahl von über 1.800 allein in der Sozialgerichtsbarkeit geführten Verfahren spricht nicht dagegen, denn es erscheint nach dem gerichtsbekannten Prozessverhalten des Klägers durchaus naheliegend, dass der Kläger bewusst vielfach unzulässige und unbegründete Anträge stellt, um Behörden und Justiz zu beschäftigen (ebenso Oberlandesgericht Stuttgart 08.01.2014, 4 W 53/13).
  • OVG Saarland, 07.04.2017 - 1 E 161/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.8.2013 - 4 W 53/13 -, juris Rdnr. 8 m.w.N.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 SF 293/14
    Die vom Kläger geführte Vielzahl von über 1.800 allein in der Sozialgerichtsbarkeit geführten Verfahren spricht nicht dagegen, denn es erscheint nach dem gerichtsbekannten Prozessverhalten des Klägers durchaus naheliegend, dass der Kläger bewusst vielfach unzulässige und unbegründete Anträge stellt, um Behörden und Justiz zu beschäftigen (ebenso Oberlandesgericht Stuttgart 08.01.2014, 4 W 53/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2014 - L 3 AL 527/14
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 3 AL 384/14
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2014 - L 3 AL 2/14
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2014 - L 3 AL 337/14
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