Rechtsprechung
OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalles bei Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis; Deckungszusage
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei späterem Streit um die Zahlung von Arbeitsentgelt; Bindungswirkung des Versicherers an eine Deckungszusage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei späterem Streit um die Zahlung von Arbeitsentgelt; Bindungswirkung des Versicherers an eine Deckungszusage
- Judicialis
ARB 1975/2002 § 14
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 75 § 14
Der Beginn des Versicherungsfalls liegt bei streitiger Wirksamkeit des Arbeitsvertrags in einem Rechtsstreit um Gehaltsforderungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB (1975/2002) § 14
Eintritt des Versicherungsfalles in der Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen - 4 Ca 2799/05
- LG Hannover, 14.12.2007 - 13 O 24/07
- OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 38
- VersR 2008, 1645
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04
Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der …
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
Es muss lediglich eine ernsthafte Behauptung vorliegen, d. h. ein Vortrag, der zumindest einen Tatsachenkern enthält und die Beurteilung erlaubt, ob hiermit ein adäquat kausaler Vorgang für den zwischen den Parteien ausgebrochenen Konflikt dargetan ist, während die bloße Schilderung von Werturteilen oder eines "Kolorits" nicht genügt (BGH VersR 2005, 1684).Durch die Regelung soll der Versicherer davor geschützt werden, Rechtsschutz für Streitigkeiten gewähren zu müssen, deren Ursachen schon in der Zeit vor Abschluss des Vertrages liegen (BGH VersR 2005, 1684. OLG Köln r+s 2001, 201. OLG Hamm VersR 1992, 734. Harbauer, a. a. O., Rdnr. 69).
Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Willenserklärung oder Rechtshandlung bereits "streitträchtig" war, also nach den Grundsätzen der adäquaten Kausalität generell geeignet war, einen späteren Rechtsverstoß nach der Art des eingetreten auszulösen (BGH VersR 2005, 1684. OLG Köln r+s 2001, 201. OLG Hamm VersR 2001, 712: Inhalt eines zum Vertragsschluss führendes Angebotes und Angemessenheit des Kaufpreises sind streitig. LG Bielefeld ZfS 1993, 174: Streit über eine bereits im Vertrag enthaltene Mieterhöhungsklausel. LG Hannover ZfS 1991, 53, 54. VersR 1990, 652).
- OLG Hamm, 20.10.2000 - 20 U 247/99
Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift greift der Ausschluss vielmehr nur ein, wenn die Willenserklärung erfahrungsgemäß generell geeignet war, den Keim eines Rechtsverstoßes in sich zu tragen und der Rechtskonflikt deshalb vorprogrammiert ist (BGH, a. a. O.. OLG Hamm VersR 2001, 712, 713.1992, 734. LG Hannover ZfS 1991, 53. Harbauer, a. a. O., Rdnr. 76).Unter den Begriff der Willenserklärung und Rechtshandlung, die den Versicherungsfall ausgelöst haben, fallen mithin in der Regel nicht schon diejenigen Rechtsgeschäfte, deren Erfüllung oder Nichterfüllung im Streit steht (OLG Stuttgart r+s 2001, 372, 373. VersR 2001, 233. OLG Hamm VersR 2001, 712).
Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Willenserklärung oder Rechtshandlung bereits "streitträchtig" war, also nach den Grundsätzen der adäquaten Kausalität generell geeignet war, einen späteren Rechtsverstoß nach der Art des eingetreten auszulösen (BGH VersR 2005, 1684. OLG Köln r+s 2001, 201. OLG Hamm VersR 2001, 712: Inhalt eines zum Vertragsschluss führendes Angebotes und Angemessenheit des Kaufpreises sind streitig. LG Bielefeld ZfS 1993, 174: Streit über eine bereits im Vertrag enthaltene Mieterhöhungsklausel. LG Hannover ZfS 1991, 53, 54. VersR 1990, 652).
- LG Hannover, 28.09.1989 - 3 S 198/89
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
LG Hannover VersR 1990, 652.Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Willenserklärung oder Rechtshandlung bereits "streitträchtig" war, also nach den Grundsätzen der adäquaten Kausalität generell geeignet war, einen späteren Rechtsverstoß nach der Art des eingetreten auszulösen (BGH VersR 2005, 1684. OLG Köln r+s 2001, 201. OLG Hamm VersR 2001, 712: Inhalt eines zum Vertragsschluss führendes Angebotes und Angemessenheit des Kaufpreises sind streitig. LG Bielefeld ZfS 1993, 174: Streit über eine bereits im Vertrag enthaltene Mieterhöhungsklausel. LG Hannover ZfS 1991, 53, 54. VersR 1990, 652).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 4 U 148/99
Vorvertraglichkeit von Schadensersatzforderungen in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
Wird über die Auslegung eines Vertrages gestritten, so ist erst die Kundgabe der vom Gegner als unberechtigt empfundenen Version der Verstoß, spätestens die Geltendmachung von Rechten aufgrund der so vorgenommenen Auslegung (OLG Düsseldorf VersR 2001, 233. Prölss/Martin, a.a.O., Rdnr. 20, 42).Unter den Begriff der Willenserklärung und Rechtshandlung, die den Versicherungsfall ausgelöst haben, fallen mithin in der Regel nicht schon diejenigen Rechtsgeschäfte, deren Erfüllung oder Nichterfüllung im Streit steht (OLG Stuttgart r+s 2001, 372, 373. VersR 2001, 233. OLG Hamm VersR 2001, 712).
- OLG Köln, 23.01.2001 - 9 U 94/00
Leistungspflichten einer Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit …
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
Durch die Regelung soll der Versicherer davor geschützt werden, Rechtsschutz für Streitigkeiten gewähren zu müssen, deren Ursachen schon in der Zeit vor Abschluss des Vertrages liegen (BGH VersR 2005, 1684. OLG Köln r+s 2001, 201. OLG Hamm VersR 1992, 734. Harbauer, a. a. O., Rdnr. 69).Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Willenserklärung oder Rechtshandlung bereits "streitträchtig" war, also nach den Grundsätzen der adäquaten Kausalität generell geeignet war, einen späteren Rechtsverstoß nach der Art des eingetreten auszulösen (BGH VersR 2005, 1684. OLG Köln r+s 2001, 201. OLG Hamm VersR 2001, 712: Inhalt eines zum Vertragsschluss führendes Angebotes und Angemessenheit des Kaufpreises sind streitig. LG Bielefeld ZfS 1993, 174: Streit über eine bereits im Vertrag enthaltene Mieterhöhungsklausel. LG Hannover ZfS 1991, 53, 54. VersR 1990, 652).
- BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 24/82
Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei einem …
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
Durch die Regelung des § 14 Abs. 3 S. 1 ARB soll gerade vermieden werden, dass die Rechtsschutzversicherung mit Kosten solcher Rechtskonflikte belastet wird, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits die erste Stufe der Gefahrverwirklichung erreicht haben, also gewissermaßen vorprogrammiert sind (BGH VersR 1984, 530. OLG Saarbrücken, a. a. O.). - LG Hanau, 23.05.2005 - 7 O 7/05
Versagung der Prozesskostenhilfe mangels bestehender Erfolgsaussicht in der …
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
LG Hanau RuS 2005, 419: Streit um Sittenwidrigkeit der Mithaftung aus einem Darlehensvertrag. - OLG Stuttgart, 01.03.2001 - 7 U 211/00
Umfang der Baurisikoklausel
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
Unter den Begriff der Willenserklärung und Rechtshandlung, die den Versicherungsfall ausgelöst haben, fallen mithin in der Regel nicht schon diejenigen Rechtsgeschäfte, deren Erfüllung oder Nichterfüllung im Streit steht (OLG Stuttgart r+s 2001, 372, 373. VersR 2001, 233. OLG Hamm VersR 2001, 712). - OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 4 U 235/92
Willenserklärungen ; Rechtshandlungen; Begründung von Rechtsverhältnissen; …
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass Streitigkeiten aus Anlass der Auslegung von in einem Vertrag enthaltenen Rechten und Pflichten generell nicht unter die Ausschlussklausel des § 14 Abs. 3 S. 3 ARB fallen können (in diese Richtung wohl OLG Düsseldorf VersR 1994, 1337). - LG Köln, 08.06.1994 - 23 S 22/94
Eintritt des Versicherungsfalls bei Vertragsverletzung durch Arbeitgeber
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
LG Köln VersR 1995, 828. - OLG Hamm, 06.09.1991 - 20 U 123/91
Unerkannte Unwirksamkeit einer Staffelmietzinsvereinbarung
- LG Heidelberg, 10.09.1987 - 1 S 35/87
- BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 186/83
Behaupten eines Pflichtverstoßes in nicht versicherter Zeit in der …
- BayObLG, 19.02.1993 - 1St RR 30/93
BAK; Fahrunsicherheit; Kenntnis; Verminderte Schuldfähigkeit; Regelstrafrahmen; …
- BGH, 17.01.2007 - IV ZR 124/06
Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers gegen notarielle …
- LG Coburg, 26.07.2006 - 11 O 977/05
VN ist im Deckungsprozess an seinen Vortrag im Hauptsacheprozess gebunden
- OLG Saarbrücken, 12.01.2000 - 5 U 481/99
Vorvertraglichkeit bei Streit um die Wirksamkeit einer Klausel in …
- LG Neuruppin, 09.07.1999 - 4 S 22/99
- BGH, 04.07.2018 - IV ZR 200/16
Rechtsschutzversicherung: Intransparenz der so genannten Vorerstreckungsklausel
(2) In der Rechtsprechung und juristischen Literatur besteht allerdings weitgehende Einigkeit darüber, dass das Kausalitätserfordernis der Vorerstreckungsklausel sowohl mit Blick auf das Ziel, Zweckabschlüssen entgegenzuwirken, als auch wegen des Grundsatzes, dass Risikoausschlussklauseln den Versicherungsschutz nicht weiter einschränken dürfen, als ihr Zweck es erfordert, einschränkend auszulegen ist (OLG Celle VersR 2008, 1645, 1647 [juris Rn. 7 und 9]; OLG Düsseldorf VersR 1994, 1337, 1338;… OLG Köln ZfSch 2016, 335 [juris Rn. 7];… r+s 2001, 201 [juris Rn. 7];… OLG Hamm r+s 2001, 116 [juris Rn. 10];… Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 30. Aufl. § 4 ARB 2010 Rn. 132 ff.; Maier, r+s 2017, 574, 579 f. m.w.N.;… Harbauer/Maier, ARB 8. Aufl. § 4 ARB 2000 Rn. 142 ff. m.w.N.; Wendt, r+s 2008, 221, 226).Vielmehr müsse das den Verstoß auslösende Verhalten schon den "Keim" eines Rechtskonflikts in sich tragen (…Senat, Versäumnisurteil vom 17. Januar 2007 - IV ZR 124/06, VersR 2007, 535 Rn. 10), die "erste Stufe der Gefahrverwirklichung" bereits erreicht bzw. der spätere Rechtskonflikt "vorprogrammiert" sein (…vgl. nur Senatsurteil vom 28. September 2005 - IV ZR 106/04, VersR 2005, 1684 unter I 3 e [juris Rn. 29]; OLG Celle VersR 2008, 1645, 1647 [juris Rn. 7 ff.]).
- OLG Köln, 15.01.2016 - 9 U 251/15
Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung; Bestimmung des …
Soweit in der Rechtsprechung in Einzelfällen sittenwidriger oder gesetzeswidriger Willenserklärungen für den Versicherungsfall auf den Zeitpunkt ihrer Abgabe abgestellt worden ist, betraf dies ausschließlich Fälle, in denen bereits die Entstehung des Schuldverhältnisses mit einem Verstoß behaftet war (OLG Celle, Urteil v. 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).§ 4 III a) ARB 2010 kommt nur dann zur Anwendung, wenn eine Willenserklärung noch keinen Verstoß darstellt, aber einen solchen ausgelöst hat (OLG Celle, Urteil v. 10.07.2008, - 8 U 30/08 - VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7;… BGH, Urteil v. 28.09.2005, - IV ZR 106/04 -, VersR 2005, 1684 ff. in juris Rn. 29;… OLG Köln, Urteil v. 23.01.2001, - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff. in juris Rn. 7;… Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung - ARB Komm., 8. Aufl., 2010, § 4 ARB 2010, Rz. 136/143;… a.A.: OLG Hamm, Urteil v. 17.11.2000, - 20 U 104/00 -, RuS 2001, 248 f. in juris Rn. 7 ff.).
Zudem umfasst die Norm nur solche Willenserklärungen und Rechtshandlungen, die gerade den Keim des nachfolgenden Rechtsverstoßes in sich tragen; Äquivalenz allein genügt nicht (…OLG Köln, Urteil v. 23.01.2001, - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff. in juris Rn. 7;… OLG Hamm, Urteil v. 20.10.2000, - 20 U 247/99 -, VersR 2001, 712 f. in juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil v. 10.07.2008, - 8 U 30/08 - VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).
Der spätere Rechtsstreit muss bei Abgabe der Willenserklärung bereits die erste Stufe der Gefahrverwirklichung erreicht haben, gewissermaßen vorprogrammiert sein (OLG Celle, Urteil v. 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 in juris Rn. 9).
- OLG Karlsruhe, 30.12.2011 - 12 U 122/11
Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Leistungsablehnung …
Soweit gelegentlich die Ansicht vertreten wird, die Klausel beziehe sich nur auf mehrere "rechtlich selbständige" Verstöße (OLG Saarbrücken VersR 2000, 1536; OLG Celle NJW-RR 2009, 38, 40;… Harbauer, aaO § 4 Rz 79), vermag der Senat dem nicht zu folgen.Die Regelung des § 4 Abs. 3 a) ARB, auf die sich die Beklagte beruft und die verschiedentlich in vergleichbaren Fällen herangezogen wird (OLG Celle NJW-RR 2009, 38 Tz 7 ff), findet keine Anwendung, wenn in der Willenserklärung selbst bereits der den Rechtsschutzfall auslösende Verstoß liegt (…Prölss/Martin Armbrüster 28. Aufl. Rz 129 zur insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 4 ARB 2008;… Maier aaO § 4 ARB Rz 136; OLG Saarbrücken VersR 2000, 1536, Tz 31, juris zum im wesentlichen gleichlautenden § 14 Abs. 3 S. 2 ARB 1975).
Zudem liegen mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Saarbrücken (VersR 2000, 1536) und Celle (NJW-RR 2009, 38, 40) divergierende Ansichten zur Frage vor, ob die § 4 Abs. 2 ARB dahin auszulegen sei, dass die Jahresregelung des § 4 Abs. 2 S. 2 ARB nur dann anzuwenden sei, wenn mehrere rechtlich selbständige Rechtsschutzfälle vorliegen.
- LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
Bestehen eines Anspruchs auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung
Zudem umfasst die Norm nur solche Willenserklärungen und Rechtshandlungen, die gerade den Keim des nachfolgenden Rechtsverstoßes in sich tragen; Äquavilenz allein genügt nicht (OLG Köln…, Urteil vom 23.01.2001 - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff in juris Rn. 7; OLG Hamm…, Urteil vom 20.10.2000, - 20 U 247/99 -, VersR 2001, 712 f. in juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).Der spätere Rechtsstreit muss bei Abgabe der Willenserklärung bereits die erste Stufe der Gefahrverwirklichung erreicht haben, gewissermaßen vorprogrammiert sein (OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 in juris Rn. 9).
- LG Köln, 16.06.2016 - 24 S 3/16
Deckungsschutzbegehren aus einer Rechtsschutzversicherung; Versagung des …
Zudem umfasst die Norm nur solche Willenserklärungen und Rechtshandlungen, die gerade den Keim des nachfolgenden Rechtsverstoßes in sich tragen; Äquavilenz allein genügt nicht (OLG Köln…, Urteil vom 23.01.2001 - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff in juris Rn. 7; OLG Hamm…, Urteil vom 20.10.2000, - 20 U 247/99 -, VersR 2001, 712 f. in juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).Der spätere Rechtsstreit muss bei Abgabe der Willenserklärung bereits die erste Stufe der Gefahrverwirklichung erreicht haben, gewissermaßen vorprogrammiert sein (OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 in juris Rn. 9).
- LG Köln, 02.11.2017 - 24 O 210/17
Ausschluss des Anspruchs auf Deckungsschutz wegen Eingreifens der …
Zudem umfasst die Norm nur solche Willenserklärungen und Rechtshandlungen, die gerade den Keim des nachfolgenden Rechtsverstoßes in sich tragen; Äquavilenz allein genügt nicht (OLG Köln…, Urteil vom 23.01.2001 - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff in juris Rn. 7; OLG Hamm…, Urteil vom 20.10.2000, - 20 U 247/99 -, VersR 2001, 712 f. in juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).Der spätere Rechtsstreit muss bei Abgabe der Willenserklärung bereits die erste Stufe der Gefahrverwirklichung erreicht haben, gewissermaßen vorprogrammiert sein (OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 in juris Rn. 9).
- OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers
Im Rahmen der Prüfung, ob für weitere Instanzen Deckung zu erteilen ist, hat der Versicherer allerdings auch zu beachten, dass eine früher erteilte Deckungszusage ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt (KG VersR 1997, 1352; Oldenburg VersR 1996, 1233; Düsseldorf r+s 2002, 242, 243; Karlsruhe VersR 2003, 1436; Celle VersR 2008, 1645, 1647; LG Heidelberg r+s 2012, 595, 596; Duhm S. 213 ff.;… vB/P/van Bühren § 1 ARB2010 Rn. 18), welches ihm Einwendungen (mangelnde Erfolgsaussicht, Risikoausschluss) ausschließt, die er zum Zeitpunkt der Abgabe erheben konnte und zumindest auf Grund der ihm vorliegenden Schilderung des Sachverhalts hätte kennen müssen (…Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 10 m.w.N.). - LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15
Begehren von Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche …
Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass § 4 Abs. 2 ARB 2010 eine § 4 Abs. 3 lit. a) ARB 2010 verdrängende Regelung darstellt in dem Sinne, dass die Vorerstreckungsklausel nicht eingreifen könnte, wenn die entsprechende Willenserklärung oder Rechtshandlung ihrerseits bereits einen Rechtsschutzfall darstellt (für eine gleichrangige Anwendbarkeit auch OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008 - 8 U 30/08 -, zu recherchieren über juris). - AG Köln, 08.03.2016 - 124 C 483/15
Erteilung einer Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren gegen eine …
Zuletzt gilt auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Celle (OLG Celle, Urt. v. 10.07.2008, 8 U 30/08), in der das Gericht für den Versicherungsfall auf den Zeitpunkt der Abgabe sittenwidriger oder gesetzeswidriger Willenserklärungen, d. h. den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abgestellt hat, nichts anderes. - LG Paderborn, 07.05.2021 - 4 O 161/21 Mit der Deckungszusage gibt der Versicherer ein deklaratorisches Anerkenntnis ab (BGH NJW 2014, 303; OLG München 09.01.2017 25 U 3537/16 juris; OLG Zweibrücken r+s 2014, 412; OLG Celle VersR 2008, 1645; KG VersR 1997, 1352; OLG Oldenburg VersR 1996, 1233; OLG Düsseldorf r+s 2002, 242;… Langheid/Wandt/ Obarowski Anh. zu § 125 Rn. 121;… Prölss/Martin/Armbrüster § 17 Rn. 10), durch das bestimmte, dem Versicherer bei Erteilung seiner Bestätigung, Rechtsschutz zu gewähren, bekannte oder erkennbare Einwendungen abgeschnitten werden.
- LG Dortmund, 13.01.2011 - 2 O 448/08
Voraussetzungen für den Anspruch eines Rechtsschutzversicherers gegen den …
- LG Dortmund, 14.03.2012 - 2 O 383/11
Schutz der Rechtsschutzversicherung vor Kosten von vorprogrammierten …
- KG, 22.10.2021 - 6 U 1023/20
Rechtsschutzversicherung: Kondiktion oder Widerruf einer Deckungszusage
- LG Berlin, 18.10.2011 - 7 O 356/11
Rechtsschutzversicherung: Vorwurf der arglistigen Täuschung eines …