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OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 328/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 318 HGB, § 91a ZPO
Hauptsacheerledigung im Verfahren nach § 318 Abs. 3 HGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hauptsacheerledigung im Verfahren nach § 318 Abs. 3 HGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.09.2009 - 16 T 10/09
- OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 328/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 397/00
Hauptsacheerledigung im Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines anderen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 328/09
Die Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn sich die Sach- und Rechtslage durch ein Ereignis derart verändert hat, dass der Verfahrensgegenstand fortgefallen ist und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hat (BayObLG FGPrax 2002, 79 m. w. N.;… Keidel/Kuntze/Kahl, a.a.O., § 19 Rz. 85).Der Senat schließt sich dem an (vgl. auch BayObLG FGPrax 2002, 79;… Münchener Kommentar/Ebke, HGB, 2. Aufl., § 318 Rz. 71;… Baumbach/Hopt/Merkt, HGB, 33. Aufl., § 318 Rz. 9).
Eine längere Ungewissheit darüber, ob ein von der Hauptversammlung gewählter Prüfer gemäß § 318 Abs. 3 HGB durch einen anderen Prüfer ersetzt werden soll, soll im Hinblick auf die Bedeutung von Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk vermieden werden (vgl. dazu BayObLG FGPrax 2002, 79; Senat FGPrax 2004, 86).
Auch denkbare tatsächliche Auswirkungen wären nicht so erheblich, dass sie eine Fortführung des Verfahrens rechtfertigen könnten (vgl. im Einzelnen: BayObLG FGPrax 2002, 79).
- OLG Frankfurt, 04.12.2003 - 20 W 232/03
Insolvenzeröffnung gegen eine Kapitalgesellschaft: Wirkungen für die Bestellung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 328/09
Eine längere Ungewissheit darüber, ob ein von der Hauptversammlung gewählter Prüfer gemäß § 318 Abs. 3 HGB durch einen anderen Prüfer ersetzt werden soll, soll im Hinblick auf die Bedeutung von Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk vermieden werden (vgl. dazu BayObLG FGPrax 2002, 79; Senat FGPrax 2004, 86).