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   OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 328/09   

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OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 328/09 (https://dejure.org/2009,33266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2009 - 20 W 328/09 (https://dejure.org/2009,33266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2009 - 20 W 328/09 (https://dejure.org/2009,33266)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 397/00

    Hauptsacheerledigung im Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 328/09
    Die Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn sich die Sach- und Rechtslage durch ein Ereignis derart verändert hat, dass der Verfahrensgegenstand fortgefallen ist und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hat (BayObLG FGPrax 2002, 79 m. w. N.; Keidel/Kuntze/Kahl, a.a.O., § 19 Rz. 85).

    Der Senat schließt sich dem an (vgl. auch BayObLG FGPrax 2002, 79; Münchener Kommentar/Ebke, HGB, 2. Aufl., § 318 Rz. 71; Baumbach/Hopt/Merkt, HGB, 33. Aufl., § 318 Rz. 9).

    Eine längere Ungewissheit darüber, ob ein von der Hauptversammlung gewählter Prüfer gemäß § 318 Abs. 3 HGB durch einen anderen Prüfer ersetzt werden soll, soll im Hinblick auf die Bedeutung von Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk vermieden werden (vgl. dazu BayObLG FGPrax 2002, 79; Senat FGPrax 2004, 86).

    Auch denkbare tatsächliche Auswirkungen wären nicht so erheblich, dass sie eine Fortführung des Verfahrens rechtfertigen könnten (vgl. im Einzelnen: BayObLG FGPrax 2002, 79).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2003 - 20 W 232/03

    Insolvenzeröffnung gegen eine Kapitalgesellschaft: Wirkungen für die Bestellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 328/09
    Eine längere Ungewissheit darüber, ob ein von der Hauptversammlung gewählter Prüfer gemäß § 318 Abs. 3 HGB durch einen anderen Prüfer ersetzt werden soll, soll im Hinblick auf die Bedeutung von Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk vermieden werden (vgl. dazu BayObLG FGPrax 2002, 79; Senat FGPrax 2004, 86).
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