Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.04.2004 - 20 W 140/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 16 Abs 3 S 1 FGG
Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die ordnungsgemäße Bekanntgabe einer Haftandrohung gegenüber einem sprachunkundigen Ausländer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung einer Haftandrohung; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers bei einem sprachunkundigen Ausländer
- Wolters Kluwer
(Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die ordnungsgemäße Bekanntgabe einer Haftandrohung gegenüber einem sprachunkundigen Ausländer)
- Judicialis
FGG § 16 III
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für wirksame Bekanntmachung einer Haftandrohung nach § 16 Abs. 3 Satz 1 FGG bei sprachunkundigem Ausländer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 19.02.2004 - 271 XIV 22/04
- LG Darmstadt, 29.03.2004 - 26 T 64/04
- OLG Frankfurt, 20.04.2004 - 20 W 140/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 299
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …
Dazu genügt die mündliche Übersetzung durch den nach § 2 EGGVG i. V. m. § 185 GVG hinzuziehenden Dolmetscher, wenn der Sachverhalt einfach gelagert und überschaubar ist und der Haftantrag einen geringen Umfang hat (…Keidel/Budde, aaO, § 418 Rdn. 7; vgl. EGMR ÖJZ 1990, 412, 415 f - Kamasinski ./. Österreich; vgl. auch OLG Frankfurt/Main NJW 2005, 299). - OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung …
Bei einem sprachunkundigen Ausländer ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen, der die durch das Gericht verkündete Entscheidung übersetzt, damit sich der Ausländer nach Kenntnisnahme der vollständigen Begründung der Entscheidung darüber schlüssig werden kann, ob er ein Rechtsmittel einlegen will (OLG Frankfurt NJW 2005, 299). - OLG Zweibrücken, 07.09.2005 - 3 W 173/05
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung …
Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich eine Rechtsmittelbelehrung geboten ist (vgl. hierzu verneinend: etwa BayObLG MDR 1999, 1386, FamRZ 2000, 494 sowie Beschlüsse vom 20. April 2001 - 3Z BR 22/01 - und vom 15. Januar 1998 - 3Z BR 10/98 - bejahend: KG KGR Berlin 2003, 290 ff und OLG Hamm FamRZ 2003, 302; OLG Frankfurt a. M.; NJW 2005, 299 und FamRZ 1999, 168).