Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07   

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OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07 (https://dejure.org/2008,3003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.05.2008 - 5 U 75/07 (https://dejure.org/2008,3003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 5 U 75/07 (https://dejure.org/2008,3003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    Yacht II

    § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG
    Frist zur Abgabe einer Abschlusserklärung

  • openjur.de

    §§ 97, 98, 31, 15, 19 UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines auf den Bereich Wassersport spezialisierten Fotografs und Autors auf Unterlassung der Nutzung von ihm erstellter Fotos und Reportagen; Schadensersatz wegen der Nutzung der für eine Zeitschrift zur Verfügung gestellten Lichtbilder im Internet bzw. Intranet ...

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; UrhG § 31 Abs. 5; ; UrhG § 98 Abs. 1; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; RVG § 13; ; RVG-VV Nr. 2300

  • kanzlei.biz

    Von der Zeitschrift ins Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "YACHT II"; Berechnung des Schadensersatzanspruchs für die urheberrechtswidrige Nutzung eines Lichtbildes; Höhe der Vergütung für die Nutzung eines für die Printausgabe einer Zeitschrift zur Verfügung gestellten Lichtbildes in der Online-Ausgabe; Wartefrist zur Abgabe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 UWG
    Die Abschlusserklärung darf frühestens nach 12 Tagen (kostenpflichtig) angefordert werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Spätere Online-Veröffentlichung von Zeitschriften-Fotos: Neue urheberrechtlich Nutzungsart?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Neue Nutzungsart bei späterer Online-Veröffentlichung von Zeitschriften-Foto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Digitale Nutzung von Bildern in Printausgabe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Neue Nutzungsart bei späterer Online-Veröffentlichung von Zeitschriften-Foto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 408
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04

    Yacht-Archiv

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten ist durch den Senat mit Urteil vom 24.02.05 zurückgewiesen worden (5 U 62/04).

    Das begründete lange Urteil in der beigezogenen Verfügungsakte 5 U 62/04 ist der Beklagten bereits am 17.03.04 zugestellt worden.

    In dem Rechtsstreit des Verfügungsverfahrens 5 U 62/04 hat am 10.02.05 in dem Berufungsverfahren die Verhandlung vor dem Senat stattgefunden.

    Soweit eine Veröffentlichung der Jahrgänge 1983 bis 2002 in der Zeitschrift "YACHT" in Frage steht, hatte der Senat mit seinem Urteil vom 27.02.05 (5 U 62/04) bereits eine entsprechende Rechtsverletzung im Verhältnis der Parteien festgestellt, welche die Beklagte durch die Abschlusserklärung auch als endgültige Regelung anerkannt hat.

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
    Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich dabei in erster Linie nach dem (objektiven) Verkehrswert des verletzten Ausschlussrechts bzw. der angemaßten Benutzungsberechtigung als dem "Erlangtem" (BGH GRUR 80, 841, 844 - Tolbutamid; BGH GRUR 06, 136, 138 - Pressefotos).

    Abzustellen ist hierbei darauf, welche Vergütung ein vernünftig handelnder Lizenzgeber auf dieser Grundlage vereinbart und ein vernünftig denkender Lizenznehmer auch zugebilligt hätte (BGH GRUR 06, 136, 137 - Pressefotos; BGH GRUR 66, 375, 378 - Meßmer-Tee II), wenn diese die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der (rechtswidrigen) Nutzung nach Zeitdauer und Ausmaß vorausgesehen hätten (BGH WRP 00, 766, 768, 769 - Formunwirksamer Lizenzvertrag; BGH GRUR 92, 599, 600 - Teleskopzylinder).

    Es ist allerdings unerheblich, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlung eine Vergütung in dieser Höhe zu bezahlen ( BGH GRUR 06, 136, 137 - Pressefotos).

  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
    Der objektive Verkehrswert eines durch gewerbliches Schutzrechte bestimmten immateriellen Gegenstandes findet sich in der angemessenen und üblichen Lizenz (BGH WRP 00, 766, 767 - Formunwirksamer Lizenzvertrag; BGH GRUR 82, 303 - Kunststoffhohlprofil; BGH GRUR 87, 520, 523 - Chanel No. 5).

    Abzustellen ist hierbei darauf, welche Vergütung ein vernünftig handelnder Lizenzgeber auf dieser Grundlage vereinbart und ein vernünftig denkender Lizenznehmer auch zugebilligt hätte (BGH GRUR 06, 136, 137 - Pressefotos; BGH GRUR 66, 375, 378 - Meßmer-Tee II), wenn diese die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der (rechtswidrigen) Nutzung nach Zeitdauer und Ausmaß vorausgesehen hätten (BGH WRP 00, 766, 768, 769 - Formunwirksamer Lizenzvertrag; BGH GRUR 92, 599, 600 - Teleskopzylinder).

    Denn für die Höhe der von verständigen Vertragspartnern vereinbarten angemessenen Lizenz ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere auch der Umfang der (rechtswidrigen) Nutzung nach Zeitdauer (Unterstreichung durch den Senat) und Ausmaß von Bedeutung (BGH WRP 00, 766, 768, 769 - Formunwirksamer Lizenzvertrag; BGH GRUR 92, 599, 600 - Teleskopzylinder).

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
    Die von der Rechtsprechung gebilligte Möglichkeit der Schadensberechnung bei Schutzrechtsverletzungen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie beruht auf dem Bestreben, dem Verletzten, der sein Schutzrecht nicht auswertet oder der den für ihn oft schwierigen Nachweis eines durch die Verletzungshandlungen entstandenen konkreten Vermögensschadens nicht oder nur unvollkommen führen kann, gleichwohl einen Ausgleich dafür zu verschaffen, dass der Verletzer durch die unerlaubte Benutzung des Schutzrechts einen geldwerten Vermögensvorteil erlangt hat, dessen Höhe am zuverlässigsten daran bemessen werden kann, wie seine Vermögenslage wäre, wenn er das Schutzrecht erlaubterweise benutzt hätte: Dann hätte er die Gestattung des Schutzrechtsinhabers einholen müssen, die dieser üblicherweise nur gegen Zahlung eines Entgelts - einer Lizenzgebühr - in Form eines prozentualen Anteils erteilt hätte (BGH GRUR 80, 841, 844 - Tolbutamid; BGH GRUR 66, 375, 376 - Meßmer-Tee II).

    Abzustellen ist hierbei darauf, welche Vergütung ein vernünftig handelnder Lizenzgeber auf dieser Grundlage vereinbart und ein vernünftig denkender Lizenznehmer auch zugebilligt hätte (BGH GRUR 06, 136, 137 - Pressefotos; BGH GRUR 66, 375, 378 - Meßmer-Tee II), wenn diese die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der (rechtswidrigen) Nutzung nach Zeitdauer und Ausmaß vorausgesehen hätten (BGH WRP 00, 766, 768, 769 - Formunwirksamer Lizenzvertrag; BGH GRUR 92, 599, 600 - Teleskopzylinder).

  • BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90

    Berechnung des Bereicherungsausgleichs im Wege der Lizenzanalogie bei Patent- und

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
    Abzustellen ist hierbei darauf, welche Vergütung ein vernünftig handelnder Lizenzgeber auf dieser Grundlage vereinbart und ein vernünftig denkender Lizenznehmer auch zugebilligt hätte (BGH GRUR 06, 136, 137 - Pressefotos; BGH GRUR 66, 375, 378 - Meßmer-Tee II), wenn diese die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der (rechtswidrigen) Nutzung nach Zeitdauer und Ausmaß vorausgesehen hätten (BGH WRP 00, 766, 768, 769 - Formunwirksamer Lizenzvertrag; BGH GRUR 92, 599, 600 - Teleskopzylinder).

    Denn für die Höhe der von verständigen Vertragspartnern vereinbarten angemessenen Lizenz ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere auch der Umfang der (rechtswidrigen) Nutzung nach Zeitdauer (Unterstreichung durch den Senat) und Ausmaß von Bedeutung (BGH WRP 00, 766, 768, 769 - Formunwirksamer Lizenzvertrag; BGH GRUR 92, 599, 600 - Teleskopzylinder).

  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
    Die von der Rechtsprechung gebilligte Möglichkeit der Schadensberechnung bei Schutzrechtsverletzungen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie beruht auf dem Bestreben, dem Verletzten, der sein Schutzrecht nicht auswertet oder der den für ihn oft schwierigen Nachweis eines durch die Verletzungshandlungen entstandenen konkreten Vermögensschadens nicht oder nur unvollkommen führen kann, gleichwohl einen Ausgleich dafür zu verschaffen, dass der Verletzer durch die unerlaubte Benutzung des Schutzrechts einen geldwerten Vermögensvorteil erlangt hat, dessen Höhe am zuverlässigsten daran bemessen werden kann, wie seine Vermögenslage wäre, wenn er das Schutzrecht erlaubterweise benutzt hätte: Dann hätte er die Gestattung des Schutzrechtsinhabers einholen müssen, die dieser üblicherweise nur gegen Zahlung eines Entgelts - einer Lizenzgebühr - in Form eines prozentualen Anteils erteilt hätte (BGH GRUR 80, 841, 844 - Tolbutamid; BGH GRUR 66, 375, 376 - Meßmer-Tee II).

    Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich dabei in erster Linie nach dem (objektiven) Verkehrswert des verletzten Ausschlussrechts bzw. der angemaßten Benutzungsberechtigung als dem "Erlangtem" (BGH GRUR 80, 841, 844 - Tolbutamid; BGH GRUR 06, 136, 138 - Pressefotos).

  • KG, 23.11.2001 - 5 U 188/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
    So ist in der Rechtsprechung z. B. auch die Wiedergabe bei Betriebsfeiern als öffentlich angesehen worden, wenn es sich nicht um einen kleinen Betrieb handelt, bei dem tatsächlich engere Bindungen bestehen (Wandtke/Bullinger, UrhG, 2. Aufl., § 15 Rdn. 18; KG ZUM 2002, 828, 831 - Versendung von Pressespiegeln per E-Mail; BGH GRUR 1955, 549, 551 - Betriebsfeiern).
  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53

    GEMA-Aufschlag

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
    So ist in der Rechtsprechung z. B. auch die Wiedergabe bei Betriebsfeiern als öffentlich angesehen worden, wenn es sich nicht um einen kleinen Betrieb handelt, bei dem tatsächlich engere Bindungen bestehen (Wandtke/Bullinger, UrhG, 2. Aufl., § 15 Rdn. 18; KG ZUM 2002, 828, 831 - Versendung von Pressespiegeln per E-Mail; BGH GRUR 1955, 549, 551 - Betriebsfeiern).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
    Allerdings hat der BGH entschieden, eine Besorgnis der Nichterfüllung i.S.d. § 259 ZPO sei regelmäßig schon dann begründet, wenn der Schuldner den Anspruch ernstlich bestreitet (BGH NJW 99, 954, 955).
  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84

    Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
    Der objektive Verkehrswert eines durch gewerbliches Schutzrechte bestimmten immateriellen Gegenstandes findet sich in der angemessenen und üblichen Lizenz (BGH WRP 00, 766, 767 - Formunwirksamer Lizenzvertrag; BGH GRUR 82, 303 - Kunststoffhohlprofil; BGH GRUR 87, 520, 523 - Chanel No. 5).
  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 52/91

    Kollektion Holiday - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 16/92

    Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst - Verstoß gegen Berufsregeln;

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 59/92

    Auskunft über Notdienste - Mißbrauch einer Vertrauensstellung

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 343/98

    Bildagentur; Leistungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden hinsichtlich

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

  • OLG Hamm, 03.05.2007 - 4 U 1/07

    Voller Gebührenansatz für anwaltliches Abschlusschreiben wegen

  • OLG Hamburg, 08.06.2006 - 5 W 77/06

    Parteidispositiver Streitwert

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach

    Vielmehr hat der Senat auf den von Nr. 2300 RVG-VV vorgesehenen Gebührenrahmen von 0, 5 bis 2, 5 verwiesen und in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung der Instanzgerichte angeführt, die im Regelfall teils eine 1, 3-fache Geschäftsgebühr (etwa OLG Hamm, Urteil vom 2. Juli 2009 - 4 U 39/09, juris), teils eine 0, 8-fache Gebühr (OLG Hamburg, Urteil vom 21. Mai 2008 - 5 U 75/07, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2007 - 20 U 52/07, juris) für angemessen halten (BGH, GRUR 2010, 1038 Rn. 30 - Kosten für Abschlussschreiben I).
  • OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15

    Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Schadensberechnung

    Da die Weitergabe der Fotos an die Händler nur einen "Annex" zu der bereits erlaubten eigenen Nutzung der Fotografien auf der Homepage der Nebenintervenientin darstellt, könnte der Kläger hierfür auch nur einen Erhöhungsbetrag zu dieser bereits für die erlaubte Nutzung bezahlten Vergütung verlangen (vgl. u.a. OLG Hamburg ZUM-RD 2009, 382, 390; Jan Bernd Nordemann in Fromm /Nordemann, § 97 Rn. 109 mwN).
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    bb) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art i.S. von Nr. 2302 RVG VV handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu bemessen sei (1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm, Urteil vom 2. Juli 2009 - 4 U 39/09, juris Rn. 7; KG, Urteil vom 3. April 2008 - 10 U 245/07, OLG-Report 2008, 920, 922; OLG Hamm, Urteil vom 3. Mai 2007 - 4 U 1/07, WRP 2008, 135; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg, Magazindienst 2009, 762, 765; OLG Hamburg, Urteil vom 21. Mai 2008 - 5 U 75/07, ZUM-RD 2009, 382, 386, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2007 - 20 U 52/07, InstGE 9, 35, 38; LG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2009 - 324 O 174/09, AfP 2010, 185, 187).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird allerdings überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art i.S. von Nr. 2302 RVG VV handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu bemessen sei (1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm, Urt. v. 2.7.2009 - 4 U 39/09, juris Tz. 7; KG, Urt. v. 3.4.2008 - 10 U 245/07, juris Tz. 21; OLG Hamm, Urt. v. 3.5.2007 - 4 U 1/07, juris Tz. 14; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg [3. Zivilsenat] WRP 2009, 1152 Tz. 37; OLG Hamburg, Urt. v. 21.5.2008 - 5 U 75/07, juris Tz. 59; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2007 - 20 U 52/07, juris Tz. 25; LG Hamburg, Urt. v. 2.10.2009 - 324 O 174/09, juris Tz. 10).
  • OLG Hamburg, 02.09.2009 - 5 U 8/08

    Unberechtigte Verwendung von Lichtbildern: Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr

    Denn die Vertragsparteien können autonom am besten entscheiden, welche Wertvorstellungen zu den Lichtbildern und deren Verwertungspotenzial sowie den von der Beklagten angestrebten Nutzungen am ehesten zutreffend sind (vgl. Senat Urt. v. 21.8.2008, Az. 5 U 75/07, ZUM-RD 2009, 382ff -Yacht II).

    In dieser Hinsicht können auch die MFM-Empfehlungen jedenfalls eines von verschiedenen Kriterien im Rahmen einer gerichtlich gebotenen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO sein (vgl. Senat Urt. v. 21.8.2008, Az.5 U 75/07, ZUM-RD 2009, 382ff - Yacht II).

  • OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13

    Standardabschlussschreiben - Einstweiliges Verfügungsverfahren in

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine 1, 3-fache Gebühr nicht veranlasst sei, da es sich im Vergleich zur vorgerichtlichen Abmahnung jedenfalls insoweit um eine einfache Angelegenheit handele, als die Klärung der streitigen Rechtsfragen, selbst wenn der Ausgangsrechtsstreit schwierig war, durch die vorliegende gerichtliche Entscheidung bereits stattgefunden habe (OLG Hamburg, BeckRS 2009, 25057, Rn. 59 zitiert nach juris).

    Der erkennende 3. Zivilsenat und der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts legen in der Regel eine 0, 8-fache Geschäftsgebühr zugrunde (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, NJOZ 2009, 3610 = WRP 2009, 1152 Rn. 37; OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, BeckRS 2009, 25057, Rn. 59 zitiert nach juris ebenso OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 05681 Rn. 25 zitiert nach juris).

  • OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17

    Babybilder - Urheberrechtsverletzung: Bemessung des Schadensersatzes bei

    Wenn der Verletzer das Recht nur in einem deutlich geringeren Umfang als ein üblicher Lizenznehmer nutzt, ist im Rahmen der vorzunehmenden Schätzung ein entsprechender Abschlag von der üblichen Lizenzgebühr geboten (Raue aaO., S. 302; vgl. auch OLG Hamburg ZUM-RD 2009, 382 Rn. 86).
  • LG Hamburg, 06.11.2015 - 308 O 446/14

    Urheberrecht: Werkcharakter eines kurzen Textes; Bemessung des

    Unerheblich ist, ob der Verletzer bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlung eine Vergütung in dieser Höhe zu bezahlen (BGH GRUR 2006, 136, 137 - Pressefotos; Hans. OLG, Urteil vom 21.5.2008 - 5 U 75/07= BeckRS 2009, 25057 - Yacht).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 88/17

    Schadenersatz und Vertragsstrafe für Urheberrechtsverletzung (hier:

    Rechtlicher Maßstab im Rahmen der Lizenzanalogie ist, zu welcher Art von Nutzung der Beklagte berechtigt sein soll, nicht aber, in welchem Umfang er hiervon tatsächlich Gebrauch macht (s. OLG Hamburg, Urt. v. 21.05.2008, 5 U 75/07 - Yacht II ).
  • OLG Hamburg, 04.03.2021 - 5 U 81/15

    Kartenausschnitt - Berechnung des Lizenzschadensersatzes - Kartenausschnitt

    Rechtlicher Maßstab im Rahmen der Lizenzanalogie ist, zu welcher Art von Nutzung ein Lizenznehmer berechtigt sein soll, nicht aber, in welchem Umfang er hiervon tatsächlich Gebrauch macht (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2019, 460 Rn. 24; OLG Hamburg BeckRS 2009, 25057 - Yacht II).
  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

  • LG Düsseldorf, 05.08.2016 - 12 O 463/14

    Honorarnachzahlungen für Bildbeiträge eines freiberuflichen Fotojournalisten in

  • OLG Hamburg, 19.01.2015 - 5 U 203/11

    Bist du bereit für die Elite? - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines

  • LG Hamburg, 12.02.2010 - 308 O 619/08

    Online-Portale sind keine Printmedien - Zur Rechteeinräumung für

  • LG Bochum, 01.02.2012 - 13 O 187/11

    Rechtsanwaltsgebühren bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus

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