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OLG Koblenz, 14.12.2007 - 10 U 1153/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung eines Abfindungsbetrags infolge der Kündigung einer Unterbeteiligung an dem Kommanditanteil an einer Spielbank; Ermittlung der Abfindungshöhe bei im Gesellschaftsvertrag ohne Ansatz eines Geschäftswerts vorgesehener Abfindung für den Fall einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 30.06.2002 - 1 HO 177/01
- LG Koblenz, 30.07.2002 - 1 HO 177/01
- OLG Koblenz, 27.01.2004 - 10 U 1153/02
- OLG Koblenz, 14.12.2007 - 10 U 1153/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2007 - 10 U 1153/02
Die vorzunehmende Wertermittlung bedeutet, wie auch in der mündlichen Verhandlung vorab dargelegt, die richterliche Ermittlung eines für die zu treffende Entscheidung über den Klageanspruch maßgeblichen tatsächlichen Sachverhalts (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990, Az: XII ZR 101/89). - BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91
Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2007 - 10 U 1153/02
Entsprechend den nach dieser Methode bedingten Feststellungserfordernissen sind dann, je nach den jeweiligen Erkenntnismöglichkeiten unter Heranziehung sachverständiger Beratung, teilweise konkret verifizierbare Anknüpfungstatsachen zu ermitteln und festzustellen, teilweise in Ausübung sachgerechten Ermessens Festlegungen zu im Verfahren der Wertermittlung einzusetzenden Schätzfaktoren zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1991, Az: II ZR 58/91). - BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70
Bewertung eines Unternehmens
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2007 - 10 U 1153/02
Für das Ertragswertverfahren ist vorab klarstellend festzuhalten, daß entsprechend der "Wurzeltheorie" des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 1973 S. 509) für die maßgebliche Prognose grundsätzlich ausschließlich zum Stichtag feststehende und bekannte Anknüpfungsmomente berücksichtigt werden dürfen und Weiterentwicklungen in der Folgezeit lediglich insoweit, als für diese zum Stichtag bereits die "Wurzel" einer entsprechenden, absehbaren Entwicklung gelegt war. - BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99
Umfang der Haftung des Notars für den Verlust von Gesellschaftsanteilen aufgrund …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.2007 - 10 U 1153/02
Maßgeblich ist der finanzielle Zukunftsertrag (vgl. Urteil des BGH vom 18. April 2002, Az: IX ZR 72/99).
- OLG Koblenz, 20.02.2009 - 10 U 57/05
Immobilien-GbR: Unternehmensbewertung bei Verpachtung einer Klinikimmobilie; …
Hierzu sind vorab folgende grundsätzliche "Weichenstellungen" für die Bewertung vor der Diskussion der Einzelschritte der gutachterlichen Stellungnahmen festzuhalten (vgl. auch Senat, Urt. v. 14.12.2007- 10 U 1153/02 -, OLGR 2008 S.772, in Anl. z. Sitzungsprotokoll v. 18.4.2008).