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   OLG Braunschweig, 08.07.1999 - 1 RE-Miet 1/99   

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https://dejure.org/1999,2540
OLG Braunschweig, 08.07.1999 - 1 RE-Miet 1/99 (https://dejure.org/1999,2540)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.07.1999 - 1 RE-Miet 1/99 (https://dejure.org/1999,2540)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 1 RE-Miet 1/99 (https://dejure.org/1999,2540)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812
    Nebenkosten; Rückforderung wegen versäumter Abrechnung nach beendetem Mietverhältnis

  • rechtsportal.de

    BGB § 812
    Nebenkosten; Rückforderung wegen versäumter Abrechnung nach beendetem Mietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorauszahlungen - unter Umständen gibt es einen Teil zurück

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 85
  • MDR 2000, 146
  • NZM 1999, 751
  • ZMR 1999, 694
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.06.1998 - 30 REMiet 1/98

    Nebenkosten; Rückforderung wegen versäumter Abrechnungsfrist

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.1999 - 1 REMiet 1/99
    Anders als in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall (Rechtsentscheid vom 26.06.1998 WuM 1998, 476 ff.) sei das Mietverhältnis beendet: damit fehle der Klägerin das Druckmittel wegen der fehlenden Abrechnungen die künftigen Nebenkostenvorauszahlungen noch zurückzuhalten.

    Auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Hamm im Rechtsentscheid vom 26.06.1998 (WuM 1998, 476 ff. = MDR 1998, 1158 f [OLG Hamm 26.06.1998 - 30 ReMiet 1/98]) wird verwiesen.

  • LG Köln, 17.12.1987 - 6 S 154/87

    Behauptung unrichtiger Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.1999 - 1 REMiet 1/99
    Derartige Anhaltspunkte können aus vorhandenen Abrechnungen entnommen werden, mögen sie formal auch nicht ordnungsgemäß sein (vgl. LG Köln WuM 1989, 28 [LG Köln 17.12.1987 - 6 S 154/87] ); auch Nebenkostenabrechnungen anderer Abrechnungsperioden oder Abrechnungen anderer Mieter mit vergleichbaren Wohnverhältnissen können die Grundlage für eine Schätzung geben.
  • LG Koblenz, 23.04.1993 - 14 S 265/92

    Rückforderung von Nebenkosten wegen fehlender Abrechnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.1999 - 1 REMiet 1/99
    Ungeachtet der Darlegungslast des Vermieters sind tatsächlich entstandene Nebenkosten in jedem Falle insoweit zu berücksichtigen, als sie unstreitig sind (LG Koblenz WuM 1995, 98 [LG Koblenz 23.04.1993 - 14 S 265/92] ; vgl. auch Schmid a.a.O. unter IV d) Der Mieter der die Wohnung während der Mietzeit tatsächlich genutzt hat, hat in jedem Falle das Entstehen von Nebenkosten verursacht, z. B. Kosten der Heizung oder der Warmwasserzubereitung.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Ein Rückerstattungsanspruch komme, wie das Amtsgericht unter Hinweis auf zwei Rechtsentscheide der Oberlandesgerichte Hamm (NZM 1998, 568 = ZMR 1998, 624 = NJW-RR 2000, 9) und Braunschweig (NZM 1999, 751 = ZMR 1999, 694 = NJW-RR 2000, 85 m.w.Nachw.) zutreffend dargelegt habe, nur insoweit in Betracht, als die geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen nicht durch unstreitig entstandene Nebenkosten verbraucht seien.
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Nach der Gegenansicht besteht der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung nicht, da ihm bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Vermieters ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zustehe und er bereits durch dieses Druckmittel hinreichend geschützt sei (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 9, 12; OLG Braunschweig, NJW-RR 2000, 85, 86; Erman/P. Jendrek, BGB, 11. Aufl., § 556 Rdnr. 10; Palandt/Weidenkaff, 65. Aufl., § 556 Rdnr. 11; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 4. Aufl., Abschn. G Rdnr. 51 ff.; ders. in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 556 Rdnr. 459, 282 ff.; Lützenkirchen/Jennißen, Betriebskostenpraxis, 2002, Rdnr. 278).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 237/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen

    Umgekehrt ergibt sich aus dem Mietvertrag die dort nicht ausdrücklich geregelte Verpflichtung, ein Guthaben an den Mieter zurückzuzahlen (vgl. OLG Hamm, NZM 1998, 568; OLG Braunschweig, NZM 1999, 751; OLG Koblenz, NZM 2002, 436; Staudinger/Weitemeyer, BGB Neubearbeitung 2003 § 556 Rn. 140).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Dies geht zu ihrem Nachteil, weil der Vermieter für die materielle Richtigkeit sein Abrechnung und damit auch für die Berechtigung seiner Kostenansätze als Anspruchsvoraussetzung der erhobenen Nachforderung darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH, Urteile vom 9.3.2005 - VIII ZR 57/04 - und vom 20.2.2008 - VIII ZR 27/07 - Rn. 28; OLG Braunschweig, Rechtsentscheid vom 8.7.1999 - 1 RE-Miet 1/99; Langenberg, NZM 2001, 783, 794; Milger, NZM 2012, 657, 658; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 99; Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 79a mwN.).
  • OLG Dresden, 20.06.2000 - 23 U 403/00

    Vorenthalten nach § 557 BGB durch den Mieter

    Es kann dahinstehen, ob dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 08.07.1999 (NZM 1999, 751) auch für Gewerbemietverhältnisse beizupflichten ist.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 8/08

    Gewerberaummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

    Nach Auffassung des OLG Braunschweig (Beschl. v. 8.7.1999, NZM 1999, 751) kann der Mieter die für die nicht abgerechneten Zeiträume geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen, wenn es der Vermieter von Wohnraum bei inzwischen beendetem Mietverhältnis unterlässt, über die in vergangenen Zeiträumen angefallenen Mietnebenkosten eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erteilen und er die Abrechnung auch nicht während des vom Mieter angestrengten Prozesses auf Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen nachholt, soweit sie nicht durch unstreitig entstandene Nebenkosten verbraucht sind.
  • AG Pinneberg, 20.08.2004 - 66 C 360/03

    Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten im Zusammenhang mit der Vermietung

    Eine Schätzung kommt unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht, wenn eine Abrechnung gänzlich fehlt (siehe OLG Braunschweig, RE vom 08.07.1999, WuM 1999, 511, 512) [OLG Braunschweig 08.07.1999 - 1 Re-Miet 1/99].

    Der Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Vorauszahlungsbeträge kann lediglich dann entfallen, wenn der Vermieter überhaupt nicht abrechnen (siehe OLG Braunschweig, WuM 1999, 511, 512) [OLG Braunschweig 08.07.1999 - 1 Re-Miet 1/99].

    Zudem folgt aus dem Rechtsentscheid des OLG Braunschweig vom 8.7.1999 (WuM 1999, 511), dass eine Rückforderung von Leistungen auf die Betriebskosten auf der Grundlage einer Schätzung nur bei unterbliebener Abrechnung und bei beendetem Mietverhältnis in Betracht kommt.

  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 15/02

    Teilweise aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Das OLG Braunschweig habe in einem Rechtsentscheid (NJW-RR 2000, 85 ff.), bei dem es um nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemachte Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen wegen fehlender Abrechnung durch den Vermieter gegangen sei, ausgeführt, der Mieter müsse im Rahmen der Pflicht zum ordnungsgemäßen Prozessvortrag auch Kosten z. B. der Heizung oder der Warmwasserzubereitung darlegen, da er diese während des Mietverhältnisses jedenfalls in Anspruch genommen habe.

    Das Landgericht weiche mit seiner Entscheidung von einem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 8. Juli 1999 (NJW-RR 2000, 85 ff.) ab, worin die Frage der Verpflichtung des Mieters zur Zahlung von Mietnebenkosten im Falle nicht ordnungsgemäßer Abrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisses anders beantwortet werde.

  • AG Pinneberg, 20.08.2004 - 66 C 361/03

    Betriebskostenabrechnung nach Wegfall der Preisbindung; Stillschweigende

    Eine Schätzung kommt unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht, wenn eine Abrechnung gänzlich fehlt (siehe OLG Braunschweig, RE vom 08.07.1999, WuM 1999, 511, 512) [OLG Braunschweig 08.07.1999 - 1 Re-Miet 1/99].

    Der Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Vorauszahlungsbeträge kann lediglich dann entfallen, wenn der Vermieter überhaupt nicht abrechnen (siehe OLG Braunschweig, WuM 1999, 511, 512) [OLG Braunschweig 08.07.1999 - 1 Re-Miet 1/99].

  • OLG Köln, 16.03.2001 - 19 U 102/00

    Wiedereröffnung des mündlichen Verhandlung bei Verletzung von §§ 139 Abs. 1 , 278

    Das nach alledem verfahrensfehlerhafte Vorgehen des Landgerichts hat hier dazu geführt, dass hinsichtlich der zwischen den Parteien streitigen Fragen im Ergebnis nichts entschieden worden ist, obwohl sich auch dem Landgericht die in dem ihm bekannten Rechtentscheid vom OLG Braunschweig (NZM 1999, 751) ausführlich dargestellten Schwierigkeiten des Klägers hinsichtlich seiner Möglichkeiten, seinerseits eine Abrechnung zu erstellen, angesichts der völligen Untätigkeit der Beklagten hätten aufdrängen müssen.
  • LG Aachen, 11.06.2004 - 5 S 269/03

    Nebenkosten

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