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   OLG Frankfurt, 25.08.1992 - 20 W 230/91   

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https://dejure.org/1992,3218
OLG Frankfurt, 25.08.1992 - 20 W 230/91 (https://dejure.org/1992,3218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.1992 - 20 W 230/91 (https://dejure.org/1992,3218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 1992 - 20 W 230/91 (https://dejure.org/1992,3218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, Nr. 3 § 22 Abs. 1 S. 2
    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer bei Austausch einer Elektroheizung durch eine Gasetagenheizung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beheizung einer Eigentumswohnung; Ersatz einer Elektroheizung; Gasheizung; Bauliche Veränderung; Duldung der Wohnungseigentümer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1494
  • MDR 1992, 1053
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.1992 - 20 W 230/91
    Die Annahme des Landgerichts, daß im nachträglichen Einbau der Gasheizung in die Sondereigentumseinheit der Antragsgegnerin zwar eine bauliche Veränderung liege (Zum Begriff der baulichen Veränderung: OLG Frankfurt OLGZ 80, 78, 80), hierin aber kein erheblicher Nachteil für die Antragsteller gesehen werden könne (§§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1, 3 WEG ), ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Die gewünschte Umstellung der Wärmeversorgung von Nachtspeicheröfen auf Gas kann jedenfalls nicht aus sicherheitstechnischen Aspekten in Frage gestellt werden; denn die Gefahr einer Gasexplosion ist beim heutigen Stand der Technik als Beeinträchtigung zu vernachlässigen (OLG Düsseldorf WuM 2003, 41; OLG Frankfurt WuM 1992, 561 f.; siehe auch BayObLG ZWE 2002, 315/317).
  • BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Zählerkasten der Etagenheizung im

    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2002 - 3 Wx 95/02

    Zustimmung zu der Einrichtung eines Gasanschlusses zur Versorgung einer Wohnung;

    Eine solche eher theoretische Gefahr bleibt beim heutigen technischen Standard und der weiten Verbreitung von Gasheizungen außer Betracht (OLG Fankfurt NJW-RR 1992, 1494; BayObLG WE 1986, 156/157).
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