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   OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02 (1)   

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https://dejure.org/2007,5064
OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02 (1) (https://dejure.org/2007,5064)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2007 - 6 U 80/02 (1) (https://dejure.org/2007,5064)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2007 - 6 U 80/02 (1) (https://dejure.org/2007,5064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 4 Nr. 9, 17; InsO §§ 47, 85, 86

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Rechtsstreits und Wiederaufnahme als Passivprozess wegen Insolvenz der Beklagtenpartei; Geltendmachung eines Aussonderungsanspruchs im Sinne eines Unterlassungsanspruchs; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Nachahmung; ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 9; ; UWG § 17; ; InsO § 47; ; InsO § 85; ; InsO § 86

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9 § 17; InsO § 47 § 85 § 86
    Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens, in dem Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz eingeklagt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 518
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus § 4 Nr. 9 UWG sind damit den absoluten, aus dem in Betracht kommenden Sonderrechtsschutz (Markenrecht, Geschmacksmusterrecht) hergeleiteten absoluten Rechten stark angenähert, weswegen z. B. auch bei ihnen die ansonsten nur bei Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung absoluter Rechte eingeräumte Möglichkeit der sogenannten dreifachen Schadensberechnung anerkannt ist (vgl. schon BGH GRUR 77, 539, 541 - "Prozessrechner"; BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; BGH GRUR 02, 795, 797; - "Titel Exklusivität").

    Dem durch eine unlautere Nachahmung im Sinne des § 4 Nr. 9 UWG Verletzten steht grundsätzlich anstelle bzw. neben einem in Betracht kommenden Auskunftsanspruch auch der Anspruch auf Rechnungslegung zu (BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; GRUR 86, 673, 676 - "Beschlagprogramm"; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 9 Rz. 4.7).

  • OLG Köln, 21.03.1997 - 6 U 161/96

    Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Die Klägerin hat in dem Vorprozess 84 O 110/95 LG Köln = 6 U 161/96 OLG Köln = I ZR 101/97 BGH u.a. die Schuldnerin wegen unlauterer Nachahmung ihres Modulgerüstes "M.-B." durch ein von der Schuldnerin früher unter der Bezeichnung "c.-s." vertriebenes Gerüst in Anspruch genommen.

    Das ergibt sich für die hier noch streitgegenständlichen Köpfe der Riegel bzw. Diagonalen aus den im Einzelnen im Verfahren 6 U 161/96 Oberlandesgericht Köln dargelegten Gründen sowie dem Umstand, dass - was zwischen den Parteien unstreitig ist - die angegriffenen Gerüstteile mit den Gerüsten der Klägerin kompatibel sind.

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Die Klägerin hat in dem Vorprozess 84 O 110/95 LG Köln = 6 U 161/96 OLG Köln = I ZR 101/97 BGH u.a. die Schuldnerin wegen unlauterer Nachahmung ihres Modulgerüstes "M.-B." durch ein von der Schuldnerin früher unter der Bezeichnung "c.-s." vertriebenes Gerüst in Anspruch genommen.

    Das Verfahren, das zu der Entscheidung "Modulgerüst" des Bundesgerichtshofs geführt hat (BGH GRUR 2000, 521 ff.), ist durch Rücknahme der Berufung der Schuldnerin und der weiteren Beklagten jenes Verfahrens inzwischen abgeschlossen.

  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 243/83

    "Beschlagprogramm"; Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines Herstellerprogramms

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Dem durch eine unlautere Nachahmung im Sinne des § 4 Nr. 9 UWG Verletzten steht grundsätzlich anstelle bzw. neben einem in Betracht kommenden Auskunftsanspruch auch der Anspruch auf Rechnungslegung zu (BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; GRUR 86, 673, 676 - "Beschlagprogramm"; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 9 Rz. 4.7).
  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59

    Wurftaubenpresse

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Dieses nunmehr ausdrücklich kodifizierte Verhalten galt gemäß § 1 UWG a. F. als sittenwidrig und war demnach auch nach altem Recht zu unterlassen (vgl. BGH GRUR 61, 40, 42 - "Wurftaubenpresse"; GRUR 03, 356 f - "Präzisionsmessgeräte").
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00

    Titelexklusivität

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus § 4 Nr. 9 UWG sind damit den absoluten, aus dem in Betracht kommenden Sonderrechtsschutz (Markenrecht, Geschmacksmusterrecht) hergeleiteten absoluten Rechten stark angenähert, weswegen z. B. auch bei ihnen die ansonsten nur bei Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung absoluter Rechte eingeräumte Möglichkeit der sogenannten dreifachen Schadensberechnung anerkannt ist (vgl. schon BGH GRUR 77, 539, 541 - "Prozessrechner"; BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; BGH GRUR 02, 795, 797; - "Titel Exklusivität").
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00

    Präzisionsmessgeräte

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Dieses nunmehr ausdrücklich kodifizierte Verhalten galt gemäß § 1 UWG a. F. als sittenwidrig und war demnach auch nach altem Recht zu unterlassen (vgl. BGH GRUR 61, 40, 42 - "Wurftaubenpresse"; GRUR 03, 356 f - "Präzisionsmessgeräte").
  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus § 4 Nr. 9 UWG sind damit den absoluten, aus dem in Betracht kommenden Sonderrechtsschutz (Markenrecht, Geschmacksmusterrecht) hergeleiteten absoluten Rechten stark angenähert, weswegen z. B. auch bei ihnen die ansonsten nur bei Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung absoluter Rechte eingeräumte Möglichkeit der sogenannten dreifachen Schadensberechnung anerkannt ist (vgl. schon BGH GRUR 77, 539, 541 - "Prozessrechner"; BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; BGH GRUR 02, 795, 797; - "Titel Exklusivität").
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Während der BGH in älteren Entscheidungen zur Rechtslage nach der früheren Konkursordnung die Auffassung vertreten hat, es handele sich bei gegen den Gemeinschuldner gerichteten Unterlassungsansprüchen um Aktivprozesse (BGH GRUR 66, 218 f - "Dia-Rähmchen III"; GRUR 83, 179 f - "Stapel-Automat"), wird inzwischen ganz überwiegend die Meinung vertreten, es handele sich um Passivprozesse, und zwar entweder generell, oder doch für den Fall, dass dem Kläger ein Aussonderungsrecht zur Verfügung steht (vgl. Schmidt, ZZP, 38, 56 ff ; Jaeger/Henkel, KO, § 10 Rz 21 - 23 [beide zur Konkursordnung]; MüKo InsO-Schumacher, § 86 Rz. 7; Braun-Kroth, § 86 Rz. 4; Uhlenbruck, § 86 Rz. 6; Graf-Schlicker/Scherer a. a. O. § 86 Rz. 2, FK-InsO/App § 86 Rz. 10 (Patent(; Hamburger Kommentar InsO-Kuleisa; vgl. auch Teplitzky, Kap. 48 Rz 14 f).
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Dabei kommt es nicht auf die Parteirolle im Prozess, sondern auf die materielle Rechtslage an (vgl. BGH ZIP 95, 643 f; Braun/Kroth, InsO, 2. Aufl., § 85 Rz. 2; MünchKommInsO-Schumacher, § 85 Rz 4; Kübler/Prütting-Lüke, InsO § 86 Rz. 4; Graf-Schlicker/Scherer, InsO, § 86 Rz.1).
  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07

    Modulgerüst II

    Den mit dem Klageantrag zu 4 verfolgten Antrag, mit dem die Klägerin eine Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des Beklagten begehrt, und den weitergehenden Rechnungslegungsantrag hat das Berufungsgericht als unbegründet angesehen (OLG Köln ZIP 2008, 518 = OLG-Rep 2008, 226).
  • OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08

    Abgrenzung zwischen der Aufnahme eines Aktiv- oder eines Passivprozesses durch

    Die Abgrenzung zwischen Aktivprozessen, deren Aufnahme in § 85 InsO geregelt ist, und den in § 86 InsO genannten Passivprozessen ist nicht anhand der Parteirolle im Prozess, sondern nach Maßgabe der materiellen Rechtslage aus Schuldnersicht zu beurteilen (BGH ZIP 1995, 643f.; OLG Köln, Urteil v. 31.8.2007, Az. 6 U 80/02, juris Rz. 39; Münchener Komm. zur InsO/Schumacher, aaO § 85 Rz. 4).
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