Rechtsprechung
   OLG München, 24.10.1991 - 6 U 2337/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6352
OLG München, 24.10.1991 - 6 U 2337/91 (https://dejure.org/1991,6352)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.1991 - 6 U 2337/91 (https://dejure.org/1991,6352)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - 6 U 2337/91 (https://dejure.org/1991,6352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Es kann offenbleiben, ob dem Unterlassungsanspruch aus einem infolge einer missbräuchlichen Abmahnung geschlossenen Unterlassungsvertrag der Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) entgegengehalten werden kann (vgl. OLG München, WRP 1992, 270, 273; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rn. 4.6; MünchKomm.UWG/Fritzsche, § 8 Rn. 479).
  • KG, 09.12.2016 - 5 U 163/15

    vorgeschobene Marktbereinigung II - Wettbewerbsrechtliches

    Der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einem durch Missbrauch zustande gekommenen Unterwerfungsvertrag kann schon vor dessen Kündigung der Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) entgegen gehalten werden (Anschluss an OLG München, 24. Oktober 1991, 6 U 2337/91, WRP 1992, 270 und OLG Hamm, 17. August 2010, I-4 U 62/10, GRUR-RR 2011, 196; offen gelassen in BGH, 15. Dezember 2011, I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 - Bauheizgerät, Tz 38 und BGH, 31. Mai 2012, I ZR 45/11, GRUR 2012, 949 - Missbräuchliche Vertragsstrafe, Tz 22).(Rn.163).

    Es wird die Ansicht vertreten, dass ein aufgrund missbräuchlicher Abmahnung abgeschlossener Unterwerfungsvertrag nicht nur nach § 314 BGB aus wichtigem Grund gekündigt, sondern der Geltendmachung von Vertragsstrafen schon vor der Kündigung der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegen gehalten werden kann (OLG OLG München WRP 1992, 270; OLG Hamm GRUR-RR 2011, 196; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12, Rn 1.164; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8, Rn 4.6; Fritzsche in: Münchener Kommentar, Lauterkeitsrecht, 2. Aufl., § 8, Rn 479; Schaub in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 20, Rn 15b).

  • OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10

    Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung

    Dabei sind nach Auffassung des Senats an einen Rechtsmissbrauch i.S.d. § 242 BGB grundsätzlich etwas höhere Anforderungen als bei § 8 Abs. 4 UWG zu stellen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 96; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 4.8; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rdnr. 47 a; anders wohl OLG Hamm, Urteil vom 10.08.2010, I-4 U 60/10 Rdrn. 56 ff. in Juris, das eine analoge Anwendung von § 8 Abs. 4 UWG befürwortet, jedenfalls bei einer Anwendung von § 242 BGB auf Vertragsstrafenforderungen ersichtlich keine strengeren Anforderungen stellt; ebenso wohl MünchKomm zum Lauterkeitsrecht-Fritzsche, § 8 UWG Rdnr. 479; OLG München WRP 1992, 270, 273).

    Die Revision wird gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 ZPO im Hinblick auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (Urteil vom 10.08.2010, I-4 U 60/10) und München (WRP 1992, 270) zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung sowie zur Klärung der grundsätzlich bedeutsamen Fragen, ob an die Annahme der rechtsmissbräuchlichen Einforderung einer Vertragsstrafe höhere Anforderungen als bei § 8 Abs. 4 UWG zu stellen sind und ob aus einer Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung zwingend folgt, dass auch die Einforderung einer Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen einen aufgrund dieser Abmahnung zustande gekommenen Unterwerfungsvertrag zwingend rechtsmissbräuchlich ist, für den Beklagten zugelassen.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Diamant-Trennscheibe ohne Angaben zu

    Bei dem Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG handelt es sich nach zutreffender herrschender Meinung um eine Prozessvoraussetzung, die von Amts wegen im Wege des Freibeweises zu prüfen ist (BGH GRUR 2002, 715 (716) - Scanner-Werbung; OLG München WRP 1992, 270 (273); OLG Jena GRUR-RR 2011, 327).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Bei dem Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG handelt es sich nach zutreffender herrschender Meinung um eine Prozessvoraussetzung, die von Amts wegen im Wege des Freibeweises zu prüfen ist (BGH GRUR 2002, 715 (716) - Scanner-Werbung; OLG München WRP 1992, 270 (273); OLG Jena GRUR-RR 2011, 327).
  • OLG Hamm, 03.11.2022 - 4 U 201/21

    Rückabwicklung eines Kapitallebensversicherungsvertrages nach Widerruf des

    Im Rahmen der gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist das Vorliegen eines Missbrauchs, von Amts wegen im Wege des Freibeweises zu prüfen (OLG München WRP 1992, 270 (273); OLG Jena GRUR-RR 2011, 327; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, 40. Auflage § 8c Rn. 42).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Soweit die Beklagte den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs darauf stützt, dass die beauftragten Rechtsanwälte der Klägerin hier "in eigener Regie" tätig geworden seien, insbesondere selbst vermeintliche Wettbewerbsverstöße erst ermittelt hätten, ist ein solches Vorgehen in der Rechtsprechung als Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG anerkannt (vgl. OLG Köln, GRUR 1993, 571; OLG München WRP 1992, 270).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08

    Wettbewerbsverstoß: Antragsbefugnis gewerblicher Spielvermittler; Unlautere

    Soweit die Beklagte den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs darauf stützt, dass die beauftragten Rechtsanwälte der Klägerin hier "in eigener Regie" tätig geworden seien, insbesondere selbst vermeintliche Wettbewerbsverstöße erst ermittelt hätten, ist ein solches Vorgehen in der Rechtsprechung als Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG anerkannt (vgl. OLG Köln, GRUR 1993, 571; OLG München WRP 1992, 270).
  • OLG Naumburg, 23.07.1998 - 7 U (Hs) 4/98

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 15.10.1992 - 29 U 7080/91

    Rechtsmißbrauch bei Zusammenarbeit zwischen Makler und Rechtsanwalt

    Die Beklagte hat durch Vorlage des Urteils des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 24. Oktober 1991 (Az: 6 U 2337/91; Anl. B 18) dargetan, daß der Kläger nach Auffassung dieses Gerichts seine Prozeßführungsbefugnis mißbraucht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht