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   OLG Naumburg, 29.01.2014 - 5 U 195/13   

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https://dejure.org/2014,7073
OLG Naumburg, 29.01.2014 - 5 U 195/13 (https://dejure.org/2014,7073)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.01.2014 - 5 U 195/13 (https://dejure.org/2014,7073)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 5 U 195/13 (https://dejure.org/2014,7073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 55 Abs 2 InsO, § 270b InsO, § 266 HGB
    Eigenverwaltung in der Insolvenz: Reichweite der gerichtlichen Ermächtigung des Schuldners zur Eingehung von Verbindlichkeiten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den eigenverwaltenden Schuldner im Schutzschirmverfahren (hier: Leistungen aus einem Dauerschuldverhältnis)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1452
  • NZI 2014, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Hannover, 01.07.2016 - 908 IN 460/16

    Insolvenzrecht: Globalermächtigung des Schuldners als Eigenverwalter in einem

    Da das Schutzschirmverfahren kein Verfahren sui generis ist (so auch OLG Naumburg ZinsO 2014, 558, 559; LG Dresden ZInsO 2013, 1962, 1964; Foltis, in: FK-InsO, § 270a Rdn. 8), sondern lediglich das normale Eigenverwaltungsverfahren modifiziert, kann an der bisherigen Auffassung nicht mehr festgehalten werden.
  • OLG Hamburg, 21.10.2015 - 1 U 196/14

    Insolvenzanfechtung: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr von

    Die Rechtsauffassung sieht unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Sachsen-Anhalt vom 29.01.2014, Az. 5 U 195/13, Juris Rn. 23 a.E. eine teleologische Reduktion der Vorschrift des § 270b InsO dergestalt vor, dass die Ermächtigung nach § 270b Abs. 3 InsO nur solche Verbindlichkeiten umfassen soll, die der von dieser Vorschrift bezweckten Ermöglichung einer Unternehmenssanierung dienen.
  • LG Hamburg, 24.04.2015 - 303 O 236/14

    Vorliegen eines insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückerstattungsanspruchs

    Eine Berufung auf eine erteilte Globalermächtigung kommt dann nicht in Betracht, wenn es sich um Verbindlichkeiten handelt, die mit der Betriebsfortführung und Sanierung nichts zu tun haben (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.01.2014, Az. 5 U 195/13, bei juris Rn. 23 a.E.) oder deren Eigenschaft als spätere Masseverbindlichkeit für den Gläubiger wegen anderweitiger wirtschaftlicher Absicherung nicht erforderlich ist und damit einer Sanierung wegen der drohenden Verringerung der Insolvenzmasse entgegensteht.
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