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   OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01   

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OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01 (https://dejure.org/2005,4006)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24.03.2005 - 5 B 12.01 (https://dejure.org/2005,4006)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24. März 2005 - 5 B 12.01 (https://dejure.org/2005,4006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; Anforderungen an eine Religionsgemeinschaft mit Anspruch auf Verleihung des Status einer öffentlichen Körperschaft; Qualifizierung der Glaubensgemeinschaft der ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für einen Verband der Zeugen Jehoves in Deutschland; Bestehen einer Grundrechtsgefährdung durch die Zeugen Jehovas auf Grund einer bedingungsfeindlichen Grundhaltung; Ablehnung von ...

  • Judicialis

    BGB § 1631 Abs. 2; ; BGB §§ 1666 f.; ; BGB § 1666 Abs. 3

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nomos.de PDF, S. 55 (Kurzinformation)

    Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • nomos.de PDF, S. 47 (Leitsatz)

    §§ 1631, 1666 BGB
    Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • taz.de (Kurzinformation)

    Der Zeugen-Jehovas-Konflikt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeugen Jehovas sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen - Als Körperschaft des öffentlichen Rechts können sie nun u.a. Kirchensteuern erheben und Religionsunterricht erteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1450
  • NVwZ 2007, 488 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • Drs-Bund, 09.06.1998 - BT-Drs 13/10950
    Auszug aus OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
    Gegen die Einschätzung des Beklagten, dass die "verhältnismäßig wenigen" Informationen aus staatlichen Institutionen wesentlich mit der Lehre, den Organisationsformen und dem "effektiven Kontroll- sowie zentralen Daten- und Konflikterfassungs-System der Zeugen Jehovas" zusammenhängen, sprechen darüber hinaus die Berichte der durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Mai 1996 eingesetzten Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" (BT-Drs. 13/8170 vom 7. Juli 1997 [Zwischenbericht] und BT-Drs. 13/10950 vom 9. Juni 1998 [Endbericht]).

    Die Tatsache, dass die vorstehend erwähnten Ermittlungen des Beklagten bei staatlichen Stellen nicht nur weitgehend, sondern insgesamt ergebnislos verlaufen sind, ist insofern bemerkenswert, als bereits seit Jahren interministerielle Arbeitsgruppen des Bundes und der Länder zum Bereich neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen existieren, die im wesentlichen dazu dienen, Informationen ressortübergreifend auszutauschen, und auf diesem Gebiet mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Polizei und anderen Institutionen zusammenarbeiten (vgl. BT-Drs. 13/10950, S. 61).

    Dieser Problematik hat sich zwangsläufig auch die Enquete-Kommission des Bundestages ausgesetzt gesehen (vgl. hierzu insbesondere das Sondervotum der Arbeitsgruppe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Juni 1998, BT-Drs. 13/10950, S. 159 ).

    Die Kommission hat deshalb empirische Forschungen veranlasst (vgl. "Aussteiger, Konvertierte und Überzeugte. Kontrastive Analysen zu Einmündung, Karriere, Verbleib und Ausstieg in bzw. aus neureligiösen und weltanschaulichen Milieus und Gruppen sowie radikalen christlichen Gruppen der ersten Generation"; hier vor allem: Teilprojekt 1: Radikale christliche Gruppen der ersten Generation [Pfr. Wilfried Veeser], Teilprojekt 2: Milieus und Organisationen christlich fundamentalistischer Prägung [Prof. Heinz Streib], in: Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen, herausgegeben von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages; vgl. auch die autorisierte Zusammenfassung aller vier Teilprojekte im Anhang zum Endbericht, BT-Drs. 13/10950, S. 194 ff.) und die Auswertung repräsentativer Studien in Auftrag gegeben (vgl. Soziale und psychische Auswirkungen der Mitgliedschaft in neuen religiösen Bewegungen unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Integration und psychischen Gesundheit", Dipl.-Psych. Dr. Sebastian Murken, a.a.O. S. 298 ff.).

  • BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01

    Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des

    Auszug aus OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit durch Urteil vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 1.01 - an den Senat zurückverwiesen und ihm wegen eines zu großzügigen Verständnisses von den rechtlichen Verleihungsvoraussetzungen eine weitere Sachaufklärung zu möglichen Gefährdungen der Grundrechte Dritter aufgegeben:.

    Die Tatsache, dass die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas es ihren Mitgliedern selbst dann untersagt, die Zustimmung zu Bluttransfusionen bei ihren minderjährigen Kindern zu erteilen, wenn eine solche Transfusion nach ärztlicher Einschätzung das einzige Mittel ist, um das Leben des Kindes zu erhalten, rechtfertigt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts für sich genommen die Versagung des Körperschaftsstatus nicht (vgl. Urteil vom 17. Mai 2001, NVwZ 2001, 924 ).

    Einen ausreichenden Grund für die Versagung des Körperschaftsstatus stellte es nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ferner dar, wenn die Klägerin aktiv darauf hinarbeitete, dass ausgetretene oder ausgeschlossene Familienmitglieder von ihren in der Religionsgemeinschaft verbleibenden Familienangehörigen in einer Weise ausgegrenzt würden, die den durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Bestand von Ehe und Familie gefährdet (vgl. Urteil vom 17. Mai 2001, NVwZ 2001, 924 ).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts stellte es schließlich mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG einen die Versagung der Körperschaftsrechte rechtfertigenden Grund dar, wenn durch das Verhalten der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, insbesondere durch verbindliche Vorgaben an die Eltern zur Erziehung, die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der Gesellschaft in einem Maße beeinträchtigt würde, dass eine Gefährdung des Kindeswohls zu besorgen wäre (vgl. Urteil vom 17. Mai 2001, NVwZ 2001, 924 ).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 11.96

    Zeugen Jehovas I

    Auszug aus OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
    Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 11.96 - die Klage auch mit dem Hilfsantrag abgewiesen.

    Die Klägerin erfüllt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem ersten Revisionsurteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 11.96 - (BVerwGE 105, 117 [118 f.]) festgestellt hat, alle Merkmale einer Religionsgemeinschaft und bietet durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer.

    Entscheidend ist allerdings, dass er die dem Internet entnommenen, ihm unaufgefordert zugesandten oder von Seiten interessierter Kreise zur Verfügung gestellten "Erfahrungsberichte" Betroffener zu keiner Zeit kritisch hinterfragt (vgl. hierzu schon den Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 11.96 - UA S. 13), sondern in inhaltlicher wie vor allem auch persönlicher Hinsicht ungeprüft übernommen und zum Gegenstand seines Berufungsvorbringens gemacht hat.

  • OLG Celle, 22.10.1996 - 17 UF 177/95
    Auszug aus OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
    So in den Verfahren OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1995 - 3 UF 1/95 - FamRZ 1995, 1511: Abdrängen in eine Außenseiterrolle; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 15 UF 215/94 - : Sektiererischer Charakter der Zeugen Jehovas, Erziehung zur Lebensuntüchtigkeit, Entfremdung von der Umwelt; OLG Celle, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 17 UF 177/95 - : Einfluss und repressiver Erziehungsstil der Glaubensgemeinschaft setzen das Kind Belastungen und Verboten aus, die gegen sein Wohl wirken, es isolieren und zum Außenseiter machen; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 1999 - 21 WF 45/99 - FamRZ 2000, 1390: Das Kind wird im Rahmen der vorgelebten Religionslehre in eine Außenseiterrolle gedrängt; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. März 2002 - 2 (20) UF 106/01 - FÜR 2002, 662: Ausgrenzung der Kinder im schulischen und vorschulischen Umfeld durch aufgezwungene Verhaltensmaßregeln, Teilnahme an nicht kindgerecht gestalteten Gottesdiensten der Zeugen Jehovas; verbale "Dämonisierung" des anderen Elternteils mit Loyalitätskonflikt.

    Das gleiche Bild vermittelt die bereits erwähnte Entscheidung des OLG Celle vom 22. Oktober 1996 - 17 UF 177/95 -.

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Klägerin hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 - das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Sie muss insbesondere die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht beeinträchtigt oder gefährdet (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 -, NJW 2001, 429 [430, 433]).

  • OLG Köln, 25.03.1999 - 21 WF 45/99
    Auszug aus OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
    So in den Verfahren OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1995 - 3 UF 1/95 - FamRZ 1995, 1511: Abdrängen in eine Außenseiterrolle; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 15 UF 215/94 - : Sektiererischer Charakter der Zeugen Jehovas, Erziehung zur Lebensuntüchtigkeit, Entfremdung von der Umwelt; OLG Celle, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 17 UF 177/95 - : Einfluss und repressiver Erziehungsstil der Glaubensgemeinschaft setzen das Kind Belastungen und Verboten aus, die gegen sein Wohl wirken, es isolieren und zum Außenseiter machen; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 1999 - 21 WF 45/99 - FamRZ 2000, 1390: Das Kind wird im Rahmen der vorgelebten Religionslehre in eine Außenseiterrolle gedrängt; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. März 2002 - 2 (20) UF 106/01 - FÜR 2002, 662: Ausgrenzung der Kinder im schulischen und vorschulischen Umfeld durch aufgezwungene Verhaltensmaßregeln, Teilnahme an nicht kindgerecht gestalteten Gottesdiensten der Zeugen Jehovas; verbale "Dämonisierung" des anderen Elternteils mit Loyalitätskonflikt.
  • OLG Hamburg, 21.06.1995 - 15 UF 215/94
    Auszug aus OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
    So in den Verfahren OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1995 - 3 UF 1/95 - FamRZ 1995, 1511: Abdrängen in eine Außenseiterrolle; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 15 UF 215/94 - : Sektiererischer Charakter der Zeugen Jehovas, Erziehung zur Lebensuntüchtigkeit, Entfremdung von der Umwelt; OLG Celle, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 17 UF 177/95 - : Einfluss und repressiver Erziehungsstil der Glaubensgemeinschaft setzen das Kind Belastungen und Verboten aus, die gegen sein Wohl wirken, es isolieren und zum Außenseiter machen; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 1999 - 21 WF 45/99 - FamRZ 2000, 1390: Das Kind wird im Rahmen der vorgelebten Religionslehre in eine Außenseiterrolle gedrängt; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. März 2002 - 2 (20) UF 106/01 - FÜR 2002, 662: Ausgrenzung der Kinder im schulischen und vorschulischen Umfeld durch aufgezwungene Verhaltensmaßregeln, Teilnahme an nicht kindgerecht gestalteten Gottesdiensten der Zeugen Jehovas; verbale "Dämonisierung" des anderen Elternteils mit Loyalitätskonflikt.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.1995 - 3 UF 1/95

    Übertragung der elterlichen Sorge; Kindeswohl; Entwicklung des Kindes; Zeugen

    Auszug aus OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
    So in den Verfahren OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1995 - 3 UF 1/95 - FamRZ 1995, 1511: Abdrängen in eine Außenseiterrolle; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 15 UF 215/94 - : Sektiererischer Charakter der Zeugen Jehovas, Erziehung zur Lebensuntüchtigkeit, Entfremdung von der Umwelt; OLG Celle, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 17 UF 177/95 - : Einfluss und repressiver Erziehungsstil der Glaubensgemeinschaft setzen das Kind Belastungen und Verboten aus, die gegen sein Wohl wirken, es isolieren und zum Außenseiter machen; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 1999 - 21 WF 45/99 - FamRZ 2000, 1390: Das Kind wird im Rahmen der vorgelebten Religionslehre in eine Außenseiterrolle gedrängt; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. März 2002 - 2 (20) UF 106/01 - FÜR 2002, 662: Ausgrenzung der Kinder im schulischen und vorschulischen Umfeld durch aufgezwungene Verhaltensmaßregeln, Teilnahme an nicht kindgerecht gestalteten Gottesdiensten der Zeugen Jehovas; verbale "Dämonisierung" des anderen Elternteils mit Loyalitätskonflikt.
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an

    Auszug aus OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
    Denn Art. 6 Abs. 1 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Schutz der Generationen-Großfamilie; unter "Familie" im Sinne dieser Verfassungsnorm ist vielmehr nur die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern zu verstehen (vgl. BVerfGE 48, 327 ; 59, 52 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

    Auszug aus OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
    Denn Art. 6 Abs. 1 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Schutz der Generationen-Großfamilie; unter "Familie" im Sinne dieser Verfassungsnorm ist vielmehr nur die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern zu verstehen (vgl. BVerfGE 48, 327 ; 59, 52 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2002 - 2 (20) UF 106/01

    Elterliche Sorge: Keine Sorgerechtsänderung wegen Beitritts zu den Zeugen Jehovas

  • OLG Frankfurt, 02.12.1993 - 6 UF 105/93

    Sorgerechtsübertragung auf Vater; Repressionsfreie Erziehung; Repressiver

  • Drs-Bund, 07.07.1997 - BT-Drs 13/8170
  • OVG Berlin, 14.12.1995 - 5 B 20.94

    Rechtsfähigkeit einer Religionsgemeinschaft

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    f) Nach Durchführung entsprechender Sachverhaltsermittlungen wies das Oberverwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 24. März 2005 (NVwZ 2005, S. 1450 ff.) die Berufung des Landes Berlin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, mit dem das Land Berlin auf den Hilfsantrag der Beschwerdeführerin hin verpflichtet worden war, sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen, zurück.
  • VG Mainz, 26.01.2012 - 1 K 144/11

    Anerkennung der Zeugen Jehovas als Kirche im staatsrechtlichen Sinne

    Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 24. März 2005, Az.: 5 B 12.01), die sich die Kammer in vollem Umfang zu eigen macht, steht der Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Klägerin auch nicht entgegen, dass Eltern die Zustimmung zu lebenserhaltenden Bluttransfusionen verweigern, dass beim Austritt von Mitgliedern auf die Trennung vom Ehepartner hingewirkt wird sowie eine Gefährdung des Kindeswohls durch die Erziehungsvorgaben der Klägerin eintreten soll.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.01.2007 - L 2 U 100/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Vereinsmitglied -

    Das OVG gelangte in seiner Entscheidung vom 2.12.2004 - 5 B 12.01 auf der Grundlage des ihm von den Beteiligten unterbreiteten Erkenntnismaterials und unter Ausschöpfung aller ihm sonst zugänglichen Erkenntnisquellen zur Feststellung, dass kein Anlass bestehe, an der Rechtstreue des klagenden Verbandes zu zweifeln.
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