Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2012 - 11 S 60.11   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 3 Abs 2 BNatSchG, § 30 Abs 2 S 1 Nr 1 BNatSchG, § 32 NatSchG BB, § 54 Abs 1 S 2 NatSchG BB, Ziff 1.2 BiotopV BB
    Unterlassungs- und Nutzungsuntersagungsverfügung; Steganlage; Nutzung; Errichtung; bundesgesetzlich geschütztes Biotop; Erlenbruch; Schwimmblattgesellschaften; Röhrichtgürtel; Generalklausel des BNatSchG; unvordenkliche Verjährung (keine); Störerauswahl; Handlungsstörer; Zustandsstörer; Unmöglichkeit (keine); Interessenabwägung




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Wird zitiert von ...  

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308  

    Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften;

    Deshalb erfolgt die Anordnung von Handlungen typischerweise in der Form des Gebots zur Wiederherstellung des status quo ante (Krohn in Schlacke, Gemeinschaftskommentar zum Bundesnaturschutzgesetz, 1. Aufl. 2012, RdNr. 33 zu § 3; Fischer-Hüftle in Engelhardt, a.a.O., RdNr. 32 zu Art. 13 d a.F.; Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 2, RdNr. 14 zu § 30 BNatSchG; unklar OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 7.5.2012 Az. OVG 11 S 60.11 , das nur von "Gefahrenabwehr" spricht).
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