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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09 (https://dejure.org/2010,14679)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2010 - 12 B 29.09 (https://dejure.org/2010,14679)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 12 B 29.09 (https://dejure.org/2010,14679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 32 Abs 3 AufenthG
    Mazedonien; Kindernachzug; alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht; Elternrecht; Obhut und Erziehung; mazedonische Rechtspraxis; Aufenthaltsbestimmung; substantielle Mitbestimmungsrechte und -pflichten nach gerichtlicher Sorgerechtsübertragung; Zentrum für ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 32 Abs 3 AufenthG
    Mazedonien; Kindernachzug; alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht; Elternrecht; Obhut und Erziehung; mazedonische Rechtspraxis; Aufenthaltsbestimmung; substantielle Mitbestimmungsrechte und -pflichten nach gerichtlicher Sorgerechtsübertragung; Zentrum für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Substanzielle Mitentscheidungsrechte (Aufenthaltsbestimmung) eines nichtsorgeberechtigten Elternteils nach mazedonischem Recht bei vorheriger gerichtlicher Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil; Bestehen einer alleinigen Personensorge i.S.d. § 32 Abs. 3 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 32 Abs. 3, FamG Art. 83 Abs. 1, FamG § 83 Abs. 4
    Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, minderjährig, Mazedonien, mazedonisches Familienrecht, Famlienrecht, Kindernachzug, Visumsverfahren, Visum, nationales Visum, Familienzusammenführung, Integration, besondere Härte, Sorgerechtsentscheidung, mazedonisches Familiengesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Substanzielle Mitentscheidungsrechte (Aufenthaltsbestimmung) eines nichtsorgeberechtigten Elternteils nach mazedonischem Recht bei vorheriger gerichtlicher Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil; Bestehen einer alleinigen Personensorge i.S.d. § 32 Abs. 3 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 11.08

    Kindernachzug; Mazedonien; alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
    Der erkennende Senat hat die Sache am 19. November 2009 erneut mündlich verhandelt und mit Blick auf die am selben Tag beschlossene weitere Sachaufklärung zur Rechtspraxis in Bezug auf das mazedonische Sorgerecht in dem Verfahren OVG 12 B 11.08 im Einverständnis mit den Beteiligten vertagt.

    Eine Anfrage des Senats im Verfahren OVG 12 B 11.08 beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrechts hinsichtlich der Rechtslage seit Erstellung eines Gutachtens zum mazedonischen Kindschaftsrecht vom 18. Juli 2005 hat zu keinen neuen Erkenntnissen geführt.

    Nichts anderes gilt - wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag in der Sache OVG 12 B 11.08 entschieden hat - für Sorgerechtsentscheidungen mazedonischer Gerichte oder Behörden.

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
    Ebenso wenig ist ersichtlich oder nachgewiesen, dass die Klägerinnen bis zur hier jeweils maßgeblichen Vollendung des 18. Lebensjahres im Oktober 2008 bzw. im November 2009 (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997, NVwZ-RR 1998, 517) die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4 Nr. 1 AuslG erfüllt haben, zu denen u.a. die Beherrschung der deutschen Sprache zählt.

    Unter diesen Umständen durfte die Beklagte selbst dann ermessensfehlerfrei davon ausgehen, dass der Verbleib der Klägerinnen in Mazedonien ihrem Wohl entsprach, wenn man unterstellt, dass ihr Vater und andere Familienmitglieder Hilfe bei einer Integration im Bundesgebiet hätten leisten können (vgl. zu den Kindeswohlerwägungen im Rahmen von § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG auch BVerwG, Urteil vom 18. November 1997, NVwZ-RR 1998, 517).

  • OLG Oldenburg, 06.07.2009 - 13 UF 54/09

    Anhörung des Kindes in einem Streit über das Umgangsrecht bei entgegenstehendem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
    Hierbei handelt es sich um einen Verfahrensgrundsatz mit Verfassungsrang, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Zivilgerichte der Absicherung des Kindeswohles dient und die Stellung des Kindes als Subjekt im Verfahren, seine Grundrechte im Sinne von Art. 6 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 GG sowie seinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) schützt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 1968, BVerfGE 24, 119, 144; BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2007, BVerfGK 10, 519, 522 f.; BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1998, BVerfGE 99, 145, 156, 163 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Juli 2009, FamRZ 2010, 44).

    Im Übrigen muss das Kind wegen der es selbst betreffenden (Grund-)Rechte auch dann im gerichtlichen Verfahren angehört werden, wenn sich die Eltern einig sind (vgl. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 9. Dezember 2005, FamRZ 2007, 1835; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Juli 2009, FamRZ 2010, 44; s. auch Finger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 1671 Rn. 148).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
    Die Klägerinnen erfüllen zwar die gesetzliche Altersgrenze, weil sie bei Beantragung der Visa 14 Jahre (Klägerin zu 1) bzw. 13 Jahre (Klägerin zu 2) alt waren (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. April 2009, BVerwGE 133, 329, 332 Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2009, Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 5).

    Eine analoge Anwendung des § 32 Abs. 3 AufenthG kommt in den Fällen eines geteilten Sorgerechts nicht in Betracht (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 7. April 2009, BVerwGE 133, 329 ff.; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2009, Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 5).

  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
    Ein Verstoß gegen den deutschen ordre public, der sowohl in verfahrensrechtlicher als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht in Betracht kommt, liegt somit erst vor, wenn das Ergebnis in einem so starken Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1986 - 1 B 20/86 -, juris Rn. 6 ff. = FamRZ 1986, 351; BGH, Beschluss vom 18. September 2001, NJW 2002, 960, 961; BGH, Urteil vom 21. April 1998, BGHZ 138, 331, 334; Bumiller/Harders, Freiwillige Gerichtsbarkeit FamFG, 9. Aufl., § 109 Rn. 9).
  • OLG Rostock, 09.12.2005 - 11 UF 99/05

    Gemeinsame elterliche Sorge: Übertragung des Entscheidungsrechts zum Schulbesuch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
    Im Übrigen muss das Kind wegen der es selbst betreffenden (Grund-)Rechte auch dann im gerichtlichen Verfahren angehört werden, wenn sich die Eltern einig sind (vgl. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 9. Dezember 2005, FamRZ 2007, 1835; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Juli 2009, FamRZ 2010, 44; s. auch Finger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 1671 Rn. 148).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
    Hierzu zählt vor allem das Wohl des Kindes, dessen Beachtung einen wesentlichen und unverzichtbaren Grundsatz des deutschen Familien- und Kindschaftsrechts bei allen Entscheidungen über das Sorgerecht darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2006 - 2 BvR 2216/05 -, juris Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 - NJW 2010, 2333 ff.; s. z.B. auch §§ 1626 Abs. 3, 1666, 1696 Abs. 1, 1697 a BGB).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
    Die Annahme einer besonderen Härte ist vor allem dann gerechtfertigt, wenn sich die Lebensumstände des Kindes nach der Ausreise der Eltern oder des Elternteils geändert haben, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09

    Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
    Der Senat hat in Bezug auf eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung aus der Türkei einen Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public festgestellt, wenn ein minderjähriges Kind nicht angehört wird, bevor das ausländische Gericht die Personensorge von der im Heimatland lebenden Mutter auf den im Bundesgebiet lebenden Vater überträgt (vgl. zu den Einzelheiten OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 -, juris).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
    Danach ist es von Verfassungs wegen geboten, den Willen des Kindes zu berücksichtigen, soweit dies mit seinem Wohl vereinbar ist (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1992, BGHZ 120, 29, 35).
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 3.08

    Visum; Serbien; Kindernachzug; alleinige Personensorge; serbisches Familienrecht;

  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

  • BVerfG, 12.09.2006 - 2 BvR 2216/05
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • VG Berlin, 29.05.2006 - 34 V 9.03
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 28.08

    Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu einem Elternteil bei geteiltem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11

    Kindernachzug; Mongolei; alleiniges Sorgerecht; Übertragung bei nicht

    Ein solches liegt vielmehr erst vor, wenn die ausländische Entscheidung mit den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in einer Weise in Widerspruch steht, dass sie nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint oder sie auf einem Verfahren beruht, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass nach der deutschen Rechtsordnung nicht mehr von einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ausgegangen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 -, juris Rn. 21 ff. und vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 11.08 und OVG 12 B 29.09 -, juris Rn. 35 ff. bzw. 43 ff.; BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1986 - 1 B 20.86 -, juris Rn. 6 ff.; Bumiller/Harders, FamFG Freiwillige Gerichtsbarkeit, 10. Aufl. 2011, § 109 Rn. 9; Baetge in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 109 Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2011 - 12 S 2.11

    Mazedonien; visumsfreier Besuchsaufenthalt; Kindernachzug; (keine) alleinige

    3 Gemessen daran ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 29.09 - juris, Rn. 24 ff.) zutreffend davon ausgegangen, dass die Übertragung des Sorgerechts für ein minderjähriges Kind nach Art. 80 Abs. 1 und Abs. 4 des Familiengesetzes Nr. 4828 vom 15. Dezember 1992 in der Fassung vom 8. Februar 1996 (FamG 1996, Bergmann/Ferid/Heinrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Länderteil Mazedonien, 132. Lieferung 1998, S. 43 ff.) auf einen Elternteil keine alleinige Personensorge im Sinne von § 32 Abs. 3 AufenthG begründet.

    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob der allein mit Blick auf die "tatsächliche() Verhinderung" ausdrücklich ohne Anhörung der Antragsteller ergangene Beschluss überhaupt geeignet wäre, die alleinige Personensorge wirksam zu übertragen (vgl. dazu ebenfalls das Urteil des Senats vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 29.09 - juris, Rn. 43 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 12 M 40.11

    Kosovo; Kindernachzug zum Vater; alleiniges Sorgerecht; Entziehung der nach der

    Eine dahingehende ausländische gerichtliche Entscheidung braucht im Visumsverfahren von Behörden der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt zu werden; sie begründet keine alleinige Personensorge im Sinne von § 32 Abs. 3 AufenthG (vgl. dazu die rechtkräftigen Urteile des Senats vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 - und vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 29.09 -).
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