Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 32 Abs 2 AufenthG, § 32 Abs 3 AufenthG, § 32 Abs 4 AufenthG, § 104 Abs 3 AufenthG, § 20 Abs 4 AuslG
Nigeria; Kindernachzug; Altersgrenze; Altersfeststellung; Adoleszenzgutachten; Begutachtung einer Röntgenaufnahme der Hand; Ermittlungen eines Vertrauensanwalts; fehlende Sprachkenntnisse; Gewährleistung der Integration; besondere Härte; maßgeblicher Zeitpunkt; Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 32 Abs. 3
Kindernachzug, Nigeria, Visumsverfahren, Altersfeststellung, Auswärtiges Amt, Vertrauensanwalt, Handwurzeluntersuchung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Nachweis eines Mindestalters von achtzehn Jahren kann (auch) durch Knochengutachten erfolgen
Wird zitiert von ... (3)
- VG Berlin, 23.08.2012 - 3 K 377.11 Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 - Rn. 19, sowie Beschlüsse vom 8. März 2010 - OVG 3 M 39.09 - Rn. 4 und 6. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 - Rn. 5, alle bei juris;… Sennekamp, a. a. O., § 32 AufenthG, zu Abs. 4, 09/2010, Nr. 2.3 m. w. N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11
Kindernachzug; Getrenntleben beider Elternteile im Bundesgebiet; …
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 - Beschluss vom 8. März 2010 - OVG 3 M 39.09 -, jeweils bei juris sowie m.w.N.; vergleiche auch bereits BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181/93 -, InfAuslR 1994, 183; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180/96 -, bei juris; Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370). - VGH Bayern, 14.11.2011 - 10 C 11.2188
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens; …
Eine besondere Härte in diesem Sinne wäre beispielsweise dann anzunehmen, wenn nach den Gegebenheiten des Einzelfalls das Interesse des minderjährigen Kindes und des im Bundesgebiet lebenden Elternteils an einem Zusammenleben im Bundesgebiet deswegen vorrangig ist, weil sich diejenigen Lebensumstände wesentlich geändert haben, die das Verbleiben des Kindes im Heimatland bisher ermöglicht haben, und weil dem Elternteil eine Rückkehr in das Heimatland gegenwärtig nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 8.3.2011 Az. OVG 3 M 39.09 RdNr. 4 m.w.N.).
