Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 16a Abs 1 GG, Art 8 MRK, Art 14 MRK
    Berufung; Erweiterung des Klageantrags; Klageänderung; Aufenthaltserlaubnis; Kubaner; Familiennachzug; nichtsorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen; familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet gelebt; Sperrwirkung; Asylantrag; unanfechtbare Ablehnung; Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; anderer Aufenthaltszweck; (kein) Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; strikter Rechtsanspruch; Ermessensreduzierung auf Null; Schutz der Familie; aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen; Möglichkeit der Fortsetzung der Umgangskontakte; (kein) Anspruch auf bestimmte Ausgestaltung des aufenthaltsrechtliche Status; (keine) Diskriminierung; Kindeswohl; Möglichkeit der Sorgerechtsübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpruch eines Ausländers und Vaters eines minderjährigen ledigen Deutschen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Fehlen einer Sorgeberechtigung für das Kind; Bestimmung einer verantwortungsvoll gelebten und dem Schutzzweck des Art. 6 GG entsprechenden Eltern-Kind-Gemeinschaft

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Für Familiennachzug sind vorhandene Umgangskontakte und Vater-Kind-Beziehung ausschlaggebend

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Berlin, 20.12.2011 - 35 K 498.09  

    § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG, § 10 Abs 3 AufenthG, § 25 Abs 5

    Sie steht einer Anwendung von § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG daher nicht entgegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Juni 2011 - OVG 2 B 2.10 -, Rn. 28 ff.; zit. nach juris).

    Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008, a.a.O., Rn. 21; vgl. ferner nunmehr auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Juni 2011, a.a.O., Rn. 33).

  • VG München, 30.06.2011 - M 24 K 10.3186  

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise bei Widerruf des

    Nach in Rechtsprechung und Literatur vertretener Meinung ist ein Asylantrag im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG jedoch nur dann abgelehnt, wenn weder eine Asyl- noch eine Flüchtlingsanerkennung vorliegt (vgl. OVG B-Bbg., Urt. v. 9.6.2011, OVG 2 B 2.10, juris RdNr. 29; Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Juli 2011, RdNr. 112 zu § 10; Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl. 2011, RdNr. 11 zu § 10 AufenthG; eine gegenteilige Auffassung hierzu ist nicht ersichtlich).
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