Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 1 B 27.08   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1; AGInsO (Brandenburg) § 3; RDG §§ 1, 8
    Anerkennung als "geeignete Stelle" im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Vereins als "geeignete Stelle" im Verbraucherinsolvenzverfahren; Anforderungen an das Finanzierungskonzept einer geplanten Beratungsstelle im Verbraucherinsolvenzverfahren; Aufnahme eines Schuldners als ordentliches Mitglied eines Vereins zwecks Beratungsleistungen und Hilfeleistungen im Insolvenzverfahren; Gesetzmäßigkeit einer nach der Satzung beabsichtigten Tätigkeit der gerichtlichen Vertretung von Schuldnern im Insolvenzverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Keine Anerkennung für Vereine mit zu hohen Beiträgen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Keine Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle für Verein, der sich über Migliedsbeiträge der zu beratenden Schuldner finanzieren soll

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle für Verein, der sich über Migliedsbeiträge der zu beratenden Schuldner finanzieren soll

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  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schuldnerberatungsstelle als “Abzockverein”

  • beck-frankfurt.de (Leitsatz)

    Keine Anerkennung eines Vereins als geeignete Stelle bei monatlichen Gebühren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schuldnerberatungsstelle: Finanzierungskonzept muss stimmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei ausschließlicher Finanzierung über Mitgliederbeiträge kann keine Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle erfolgen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2010 - 11 LA 170/10  

    Landesrechtlicher Vergütungsanspruch einer Schuldnerberatungsstelle nach dem Nds.

    Denn das Land hat ein legitimes Interesse daran, dass die Beratung und Unterstützung in der Regel mittelloser bzw. nicht mehr leistungsfähiger Schuldner im Insolvenzverfahren durch Landesmittel nur gefördert wird, wenn der jeweilige Schuldnerberater dazu auch geeignet ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 9.7.2009 - 1 B 27/08 -, juris).
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