Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 12 N 73.09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 81 Abs 4 AufenthG, § 51 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 36 AufenthG, § 37 Abs 5 AufenthG
Visum; Türkei; Wiederkehr; befristete Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen; Wiedereinreise; Daueraufenthaltsrecht; Lebensunterhalt; Verlängerungsantrag; Fiktionswirkung; außergewöhnliche Härte
Wird zitiert von ... (2)
- VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10 Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch ein Verlängerungsantrag, der so geringfügig verspätet ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt wird, die Fortgeltungsfiktion auslöst (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - juris, Rz. 6 ff. und vom 06. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris, Rz. 4; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2009 - 12 N 73.09 - juris, Rz. 5).
- VG Frankfurt/Oder, 12.11.2009 - 5 L 222/09
vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, …
Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch ein Verlängerungsantrag, der so geringfügig verspätet ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt wird, die Fortgeltungsfiktion auslöst (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - juris, Rz. 6 ff. und vom 06. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris, Rz. 4; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2009 - 12 N 73.09 - juris, Rz. 5).
