Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 11 A 1.08; 11 B 32.08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 1 NatSchG BB 2004, § 12 Abs 2 NatSchG BB 2004, § 15 Abs 1 NatSchG BB 2004, § 15 Abs 2 NatSchG BB 2004, § 19 Abs 2 S 1 NatSchG BB 2004
Abstrakte Normenkontrolle; Baumschutzsatzung; Gehölzschutzsatzung Kleinmachnow; (Nicht)Geltung des BNatSchG 2009; Erforderlichkeit der Schutzgebietsausweisung; flächendeckender Gehölzschutz; Schutz von Bäumen mit geringem Stammumfang; landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Ausgleichsabgabenerhebung; Zulässigkeit einer Ersatzpflanzliste; Umfang der Ersatzpflanzung; mehrjähriges Nachpflanzgebot; Umfang der Ausgleichsabgabe (Wertansatz, Anwuchs- und Pflegekosten, Umsatzsteuer) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow vom 3. Juli 2007; Normenkontrollverfahren hinsichtlich der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow vom 3. Juli 2007; Voraussetzungen für das Vorliegen der Schutzwürdigkeit der durch eine Baumschutzsatzung als Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellten Bäume und Gehölze; Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Ersatzbepflanzung auf "standortgerechte Gehölze" durch eine Gehölzschutzsatzung
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 11 B 32.08
Kompensationsgrundsatz = Grundlage für Ausgleichsabgabe!
Rechtliche Bedenken gegen die Anordnung flächendeckenden Gehölzschutzes und den Schutz von Einzelbäumen bereits ab einem Stammumfang von mindestens 40 cm - gemessen in Höhe von 100 cm - in der Baumschutzsatzung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 13. März 2003 hat die Klägerin nicht geltend gemacht (vgl. zu beidem im Übrigen das Urteil des Senats vom heutigen Tage zum Geschäftszeichen OVG 11 A 1.08 betreffend die Gehölzschutzsatzung Kleinmachnow vom 3. Juli 2007).
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