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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 6 S 44.10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 4 Abs 2 S 2 PostPersRG, § 6 PostPersRG, Art 33 Abs 5 GG, Art 143b Abs 3 GG
    Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichende Sicherstellung einer amtsgemäßen Beschäftigung eines betroffenen Postamtrats durch die von der Deutschen Telekom AG in der Zuweisungsverfügung enthaltenen Aufgabenbeschreibung; Verwendung eines Beamten vorübergehend auf einem anderen Arbeitsposten von geringerer Bewertung unter Belassung seiner Amtsbezeichnung durch einen Vorstand bei betrieblichen Gründen




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Wird zitiert von ... (10)  

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 5/11  

    Zuweisung einer Beamtin zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen

    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld und der konkrete Arbeitsposten der Sachbearbeiterin Backoffice durch den in der angegriffenen Verfügung vom 10. November 2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15. Dezember 2010 enthaltenen Aufgabenkatalog hinreichend bestimmt sind (vgl. ebenso zur Kundenberaterin VGH Kassel, Beschluss vom 2.3.2011, a. a. O.; zum Projektmanager VGH München, Beschluss vom 1.2.2011, a. a. O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 9.2.2011, a. a. O.; zum Referenten Managementsupport VGH München, Beschluss vom 29.3.2011 - 6 CS 11.273 -, juris, und Beschluss vom 30.3.2011, a. a. O.; a. A. zur Sachbearbeiterin Backoffice OVG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2011 - 1 Bs 14/11 -, V. n. b.; zum Service Center Agent Backoffice OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2010 - OVG 6 S 29.10 -, V. n. b.; zum Projektmanager VGH Mannheim, Beschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, juris, und Beschluss vom 1.3.2011 - 4 S 16/11 -, V. n. b.; OVG Münster, Beschluss vom 31.3.2010 - 1 B 1556/09 -, juris; zur Referentin OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.3.2011 - OVG 6 S 44.10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 321/10  

    Zuweisung eines Beamten zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen

    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld und der konkrete Arbeitsposten des Projektmanagers durch den in der angegriffenen Verfügung enthaltenen Aufgabenkatalog hinreichend bestimmt sind (vgl. ebenso zum Projektmanager VGH München, Beschluss vom 1.2.2011, a. a. O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 9.2.2011, a. a. O.; zum Referenten Managementsupport VGH München, Beschluss vom 29.3.2011 - 6 CS 11.273 -, juris, und Beschluss vom 30.3.2011, a. a. O.; zur Kundenberaterin VGH Kassel, Beschluss vom 2.3.2011, a. a. O.; a. A. zum Projektmanager VGH Mannheim, Beschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, juris, und Beschluss vom 1.3.2011 - 4 S 16/11 -, V. n. b.; OVG Münster, Beschluss vom 31.3.2010 - 1 B 1556/09 -, juris; zur Referentin OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.3.2011 - OVG 6 S 44.10 -, juris; zum Service Center Agent Backoffice OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2010 - OVG 6 S 29.10 -, V. n. b.; zum Sachbearbeiter Backoffice OVG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2011 - 1 Bs 14/11 -, V. n. b.).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 38/11  

    Zuweisung eines Beamten zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen

    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld und der konkrete Arbeitsposten des Senior Experten durch den in der angegriffenen Verfügung enthaltenen Aufgabenkatalog hinreichend bestimmt sind (vgl. ebenso zum Projektmanager VGH München, Beschluss vom 1.2.2011, a. a. O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 9.2.2011, a. a. O.; zum Referenten Managementsupport VGH München, Beschluss vom 29.3.2011 - 6 CS 11.273 -, juris, und Beschluss vom 30.3.2011, a. a. O.; zur Kundenberaterin VGH Kassel, Beschluss vom 2.3.2011, a. a. O.; a. A. zum Projektmanager VGH Mannheim, Beschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, juris, und Beschluss vom 1.3.2011 - 4 S 16/11 -, V. n. b.; OVG Münster, Beschluss vom 31.3.2010 - 1 B 1556/09 -, juris; zur Referentin OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.3.2011 - OVG 6 S 44.10 -, juris; zum Service Center Agent Backoffice OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2010 - OVG 6 S 29.10 -, V. n. b.; zum Sachbearbeiter Backoffice OVG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2011 - 1 Bs 14/11 -, V. n. b.).
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  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 81/11  

    Zuweisung einer Beamtin zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen

    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld und der konkrete Arbeitsposten der Sachbearbeiterin Backoffice durch den in der angegriffenen Verfügung vom 15. Dezember 2010 enthaltenen Aufgabenkatalog hinreichend bestimmt sind (vgl. ebenso zur Kundenberaterin VGH Kassel, Beschluss vom 2.3.2011, a. a. O.; zum Projektmanager VGH München, Beschluss vom 1.2.2011, a. a. O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 9.2.2011, a. a. O.; zum Referenten Managementsupport VGH München, Beschluss vom 29.3.2011 - 6 CS 11.273 -, juris, und Beschluss vom 30.3.2011, a. a. O.; a. A. zur Sachbearbeiterin Backoffice OVG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2011 - 1 Bs 14/11 -, V. n. b.; zum Service Center Agent Backoffice OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2010 - OVG 6 S 29.10 -, V. n. b.; zum Projektmanager VGH Mannheim, Beschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, juris, und Beschluss vom 1.3.2011 - 4 S 16/11 -, V. n. b.; OVG Münster, Beschluss vom 31.3.2010 - 1 B 1556/09 -, juris; zur Referentin OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.3.2011 - OVG 6 S 44.10 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2011 - 6 S 18.11  

    Deutsche Telekom AG; Postnachfolgeunternehmen; Postamtsrätin; Besoldungsgruppe A

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber mit der Bezugnahme auf eine "dem Amt entsprechende Tätigkeit" an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikels 143b Abs. 3 GG anknüpft, der in Verbindung mit den fortgeltenden Grundsätzen des Artikels 33 Abs. 5 GG bewirkt, dass die Antragsgegnerin als Dienstherrin bei Zuweisungsentscheidungen nach § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG sicherstellen muss, dass ein Beamter von dem Tochterunternehmen, dem er zugewiesen wird, seinem Amt entsprechend beschäftigt wird und dass dies nur dann möglich ist, wenn die Zuweisungsverfügung selbst hinreichend bestimmte Angaben enthält, denen sich ein Aufgabenkreis entnehmen lässt, der einem abstrakt-funktionellen Amt gleichkommt (Beschlüsse des Senats vom 8. Oktober 2010 - OVG 6 S 18.10 - und - OVG 6 S 21.10 -, vom 4. November 2010 - OVG 6 S 29.10 - und zuletzt vom 14. März 2011 - OVG 6 S 44.10 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2011 - 6 S 28.11  

    Deutsche Telekom AG; Postnachfolgeunternehmen; technischer Fernmeldeamtmann;

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber mit der Bezugnahme auf eine "dem Amt entsprechende Tätigkeit" an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikels 143b Abs. 3 GG anknüpft, der in Verbindung mit den fortgeltenden Grundsätzen des Artikels 33 Abs. 5 GG bewirkt, dass die Antragsgegnerin als Dienstherrin bei Zuweisungsentscheidungen nach § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG sicherstellen muss, dass ein Beamter von dem Tochterunternehmen, dem er zugewiesen wird, seinem Amt entsprechend beschäftigt wird und dass dies nur dann möglich ist, wenn die Zuweisungsverfügung selbst hinreichend bestimmte Angaben enthält, denen sich ein Aufgabenkreis entnehmen lässt, der einem abstrakt-funktionellen Amt gleichkommt (Beschlüsse des Senats vom 8. Oktober 2010 - OVG 6 S 18.10 -, vom 4. November 2010 - OVG 6 S 29.10 - und vom 14. März 2011 - OVG 6 S 44.10 -, jeweils Rn. 6 ff bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 6 S 10.11  

    Deutsche Telekom AG; Postnachfolgeunternehmen; technischer Postamtsrat;

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber mit der Bezugnahme auf eine "dem Amt entsprechende Tätigkeit" an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikels 143b Abs. 3 GG anknüpft, der in Verbindung mit den fortgeltenden Grundsätzen des Artikels 33 Abs. 5 GG bewirkt, dass die Antragsgegnerin als Dienstherrin bei Zuweisungsentscheidungen nach § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG sicherstellen muss, dass ein Beamter von dem Tochterunternehmen, dem er zugewiesen wird, seinem Amt entsprechend beschäftigt wird und dass dies nur dann möglich ist, wenn die Zuweisungsverfügung selbst hinreichend bestimmte Angaben enthält, denen sich ein Aufgabenkreis entnehmen lässt, der einem abstrakt-funktionellen Amt gleichkommt (Beschlüsse des Senats vom 8. Oktober 2010 - OVG 6 S 18.10 - und - OVG 6 S 21.10 -, vom 4. November 2010 - OVG 6 S 29.10 - und zuletzt vom 14. März 2011 - OVG 6 S 44.10 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2011 - 6 S 17.11  

    Deutsche Telekom AG; Postnachfolgeunternehmen; technischer Fernmeldeamtsrat;

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber mit der Bezugnahme auf eine "dem Amt entsprechende Tätigkeit" an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikels 143b Abs. 3 GG anknüpft, der in Verbindung mit den fortgeltenden Grundsätzen des Artikels 33 Abs. 5 GG bewirkt, dass die Antragsgegnerin als Dienstherrin bei Zuweisungsentscheidungen nach § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG sicherstellen muss, dass ein Beamter von dem Tochterunternehmen, dem er zugewiesen wird, seinem Amt entsprechend beschäftigt wird und dass dies nur dann möglich ist, wenn die Zuweisungsverfügung selbst hinreichend bestimmte Angaben enthält, denen sich ein Aufgabenkreis entnehmen lässt, der einem abstrakt-funktionellen Amt gleichkommt (Beschlüsse des Senats vom 8. Oktober 2010 - OVG 6 S 18.10 - und - OVG 6 S 21.10 -, vom 4. November 2010 - OVG 6 S 29.10 - und zuletzt vom 14. März 2011 - OVG 6 S 44.10 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2011 - 6 S 12.11  

    Deutsche Telekom AG; Postnachfolgeunternehmen; technischer

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber mit der Bezugnahme auf eine "dem Amt entsprechende Tätigkeit" an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikels 143b Abs. 3 GG anknüpft, der in Verbindung mit den fortgeltenden Grundsätzen des Artikels 33 Abs. 5 GG bewirkt, dass die Antragsgegnerin als Dienstherrin bei Zuweisungsentscheidungen nach § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG sicherstellen muss, dass ein Beamter von dem Tochterunternehmen, dem er zugewiesen wird, seinem Amt entsprechend beschäftigt wird und dass dies nur dann möglich ist, wenn die Zuweisungsverfügung selbst hinreichend bestimmte Angaben enthält, denen sich ein Aufgabenkreis entnehmen lässt, der einem abstrakt-funktionellen Amt gleichkommt (Beschlüsse des Senats vom 8. Oktober 2010 - OVG 6 S 18.10 - und - OVG 6 S 21.10 -, vom 4. November 2010 - OVG 6 S 29.10 - und zuletzt vom 14. März 2011 - OVG 6 S 44.10 -).
  • VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498  

    Amtsangemessene Beschäftigung; dauerhafte Zuweisung eines Fernmeldeamtsrates zu

    Gleiches gilt nach Auffassung der Kammer für den in den Bescheidsgründen enthaltenen Aufgabenkatalog, in dem das Tätigkeitsfeld des Klägers zwar "detailreich" beschrieben wird, dem in Bezug auf die Quantität und Qualität der einzelnen Aufgaben und ihr Gewicht im Rahmen des gesamten Tätigkeitsbereichs aber nicht hinreichend entnommen werden kann, welcher Art sie entsprechen (a.A. BayVGH, Beschl. vom 9.8.2011 Az. 6 CS 11.1405 Rd.Nr. 17; OVG Münster, Beschluss vom 27.10.2011 Az. 1 B 639/11; vgl. zur Problematik derartiger Einschätzungen exemplarisch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.3.2011 Az. 6 S 44/10, ZBR S. 307/308).
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