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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 9 B 62.11   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 2 Abs 1 S 1 KAG BB, § 2 Abs 1 S 2 KAG BB, § 8 Abs 2 S 2 KAG BB, § 8 Abs 6 S 1 KAG BB, § 8 Abs 6 S 3 KAG BB
    Schmutzwasserbeitrag; Nichtigkeit der Satzung; wirtschaftlicher Vorteil; Beitragsmaßstab; kombinierter Vollgeschossmaßstab; Grundsatz der konkreten Vollständigkeit; Maßstabslücke; Vollgeschoss; linearer Steigerungsfaktor 15 %; sachlich einleuchtender Grund; Baukosten; Typengerechtigkeit




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Wird zitiert von ... (5)  

  • VG Cottbus, 13.09.2012 - 6 K 306/12  

    Wasseranschlussbeitrag

    Die unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Berlin- Brandenburg vom 18. April 2012 - 9 B 62.11 - (veröff. in juris) offenbar unreflektiert ins Blaue hinein vertretene Rechtsauffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers verfängt nicht.

    Demgegenüber kommt es - anders als nach der Rechtslage in anderen Bundesländern - auf den voraussichtlichen Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung nicht an (vgl. zum Ganzen: OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 9 B 45.06 -, Juris Rn. 53 m.w.N.; Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 9 S 50.11 -, S. 5 f. EA und vom 1. März 2012 - 9 S 9.12 - Juris Rn. 7; Urteil vom 18. April 2012 - 9 B 62.11 -, zit. nach juris, Rn. 29; Urteil vom 6. September 2006 - 9 B 24/05 -, KStZ 2007, 50; ferner bereits OVG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, zit. nach juris; Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 A 611/00 - Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02 .NE -, LKV 2003, 284; Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, zit. nach juris, Rn. 35; vgl. auch die Gesetzesbegründung zu der durch das 4. Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes eingeführten Vorschrift des § 8 Abs. 4a KAG, Drs.

    Denn für die Vorteilsvermittlung geht es nicht nur um die Bewertung der (erstmaligen) baulichen oder gewerblichen Ausnutzbarkeit als solcher, sondern vorteilserheblich ist alles, was das erschlossene Grundstück durch die Verwertbarkeit und Ausnutzung dem Grundstückseigentümer ermöglicht (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urt. vom 18. April 2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Februar 1980, a.a.o.), wobei in diesem Zusammenhang dahinstehen kann, ob die neugeschaffene Vorschrift des § 8 Abs. 4a KAG (vgl. dazu noch unten) einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten könnte.

  • VG Potsdam, 29.08.2012 - 8 K 1432/11  

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Die Beitragssatzung ist unwirksam, da sie nicht den Verteilungsmaßstab für alle im Verbandsgebiet in Betracht kommenden Anwendungsfälle geregelt hat (Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, s. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2011 - OVG 9 N 62.11 -, zit. nach juris, Rn. 7; Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 62.11 -, zit nach juris, Rn. 19).

    b) Zum anderen fehlt eine Regelung zur Bestimmung der Zahl der Vollgeschosse für diejenigen Grundstücke, die im Außenbereich liegen und gewerblich oder baulich genutzt werden, ohne dass auf ihnen eine mindestens eingeschossige Bebauung im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung verwirklicht worden ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012, a. a. O., Rn. 18, 26).

    Ob darüber hinaus der in § 4 Abs. 3 SBS 2012 bestimmte Steigerungsfaktor je Vollgeschoss von 0, 2 den durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Kanalisation gesteigerten wirtschaftlichen Vorteil rechtsfehlerfrei bemessen hat, ist angesichts der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012, a. a. O., Rn. 27 ff.) jedenfalls nicht als rechtssicher anzusehen.

  • VG Cottbus, 05.07.2012 - 6 K 844/11  

    Wasseranschlussbeitrag

    Ferner ergebe sich die Unwirksamkeit der Beitragssatzung aus dem mit Blick auf das Urteil des OVG Berlin- Brandenburg vom 18. April 2012 - 9 B 62.11 - fehlerhaften Beitragsmaßstab.

    Die gegenteilige, unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Berlin- Brandenburg vom 18. April 2012 - 9 B 62.11 - (veröff. in juris) vertretene Rechtsauffassung der Klägerin verfängt nicht.

mehr
  • VG Potsdam, 02.11.2012 - 12 K 755/11  

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Ein Steigerungsfaktor von 0, 15 für jedes weitere Vollgeschoss wird auch angesichts eines weiten Gestaltungsspielraums des Satzungsgebers als nicht mehr vorteilsgerecht und damit als unzulässig eingestuft, mit der Folge, dass in Ansehung des Rechtsgedankens des § 139 des Bürgerlichen Gesetzbuches dann die Gesamtnichtigkeit der Satzung eintritt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 62.11 - Rn. 27, zitiert nach juris, zu leitungsgebundenen Einrichtungen und Anlagen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2012 - 9 B 20.11  

    Nichtige Satzung; Beitragsmaßstab; Vorteilsbemessung; kombinierter

    Danach ist nicht zu beanstanden, dass für die Beitragsbemessung auf die Grundstücksfläche in Verbindung mit der höchstzulässigen, mindestens jedoch tatsächlich vorhandenen Vollgeschosszahl abgestellt wird, und zwar in der Weise, dass die anzurechnende Grundstücksfläche in Quadratmetern mit einem Nutzungsfaktor multipliziert wird, der mit zunehmender Vollgeschosszahl ansteigt (vgl. Urteile des Senats vom 18. April 2012 - 9 B 62.11 -, Juris Rn. 24 und vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, Juris Rn. 31 m.w.N.).
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