Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2009 - 9 S 46.08   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 70 Abs 1 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO
    Verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren: Wirksamkeit der Einlegung eines Widerspruchs durch den Ehegatten eines Bescheidadressaten; Erfüllung des Schriftformerfordernisses bei Zeichnung mit fremden Namen; Verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren: Wirksamkeit der Einlegung eines Widerspruchs durch den Ehegatten eines Bescheidadressaten; Erfüllung des Schriftformerfordernisses bei Zeichnung mit fremden Namen

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