Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - 11 S 10.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 15 BauGB, § 35 BauGB, § 36 BauGB, § 80 VwGO, § 80a VwGO
Zurückstellung eines Vorhabens lässt nicht auf Versagung des Einvernehmens der Gemeinde schließen; der Zurückstellungsbeschluss beinhaltet keine Aussage zur materiellrechtlichen Zulässigkeit; Einvernehmenserteilung hindert Gemeinde nicht an die Geltendmachung eines Verstoßes gegen Flächennutzungsplan; Umfang der Ausschlusswirkung einer Konzentrationszone; Zurückstellung eines Vorhabens lässt nicht auf Versagung des Einvernehmens der Gemeinde schließen; der Zurückstellungsbeschluss beinhaltet keine Aussage zur materiellrechtlichen Zulässigkeit; Einvernehmenserteilung hindert Gemeinde nicht an die Geltendmachung eines Verstoßes gegen Flächennutzungsplan; Umfang der Ausschlusswirkung einer Konzentrationszone - Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)
Zurückstellung, gemeindliches Einvernehmen, Ausnahme von der Regelausschlusswirkung
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Erforderlichkeit des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Baugesetzbuch ( BauGB ) i.F. einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Geltendmachung einer Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch die Erteilung einer Genehmigung bei Missachtung der Ausweisungen des gemeindlichen Flächennutzungsplans; Privates Interesse einer Gemeinde am Nichtvollzug einer wegen Verletzung ihrer gemeindlichen Planungshoheit offensichtlich rechtswidrigen Genehmigung; Geltendmachung eines durch eine vorläufige Hinnahme der Errichtung und des Betriebs von genehmigten Windkraftanlagen verursachten Nachteils durch die Gemeinde
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Windkraftanlagen; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Eilantrag der Gemeinde; gemeindliches Einvernehmen; fristgemäße Verweigerung (verneint); Antrag auf Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 3 BauGB; Auslegung als Verweigerung des Einvernehmens (verneint); Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit durch Missachtung von Darstellungen eines Flächennutzungsplans?; Rechtswidrigkeit der Darstellungen des Flächennutzungsplans wegen Abweichung von Regionalplan (offen gelassen); atypischer Fall gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB; Interessenabwägung
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 08.01.2008 - 5 L 206/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - 11 S 10.08
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2010 - 11 S 58.09
WKA außerhalb einer Konzentrationszone
Dass die Missachtung der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Flächennutzungsplänen generell die Planungshoheit der betroffenen Gemeinde zu verletzen geeignet ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschluss des Senats vom 19. November 2008 - 11 S 10.08 -, S. 5 ff. m.w.N.).3 - kenntlich gemachten Konzentrationszone für WKA liegt und diese hiernach auch räumlich hinreichend abgegrenzt ist (zu den Anforderungen an die Kennzeichnung: Beschluss des Senats vom19. November 2008 - 11 S 10.08 -, juris Rz. 11 m.w.N.).
Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 57.84 -, juris Rz. 28; Beschluss des Senats vom 19. November 2008 - 11 S 10.08 -, juris Rz. 11), dass ergänzend auch die textlichen Erläuterungen des FlNPl zur Feststellung einer positiven Standortzuweisung für WKA herangezogen werden können bzw. maßgebliche Bedeutung für die Ermittlung seines Inhalts haben.
Die Streitwertfestsetzung und -änderung beruht auf §§ 47 Abs. 1, 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 2 und 63 Abs. 3 GKG.Der Senat bewertet das mit einer in der Sache gegen die Ersetzung des verweigerten gemeindlichen Einvernehmens gerichteten Klage verfolgte Interesse einer Gemeinde in ständiger Rechtsprechung (z. B. Streitwertbeschluss vom 19. November 2008 - 11 S 10.08 -, juris Rz. 20; vgl. auch Beschlüsse des 2. Senats vom 27. Januar 2006 - 2 S 115.05 -, n.v., und des 10. Senats vom 5. Juli 2006 - 10 S 5.06 -, juris, Rn 18) entsprechend der Klage einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung, für die in Ziff. 9.7.2 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Stand 2004, abgedruckt z. B. in DVBl. 2004, 1515) ein Streitwert von 30.000 EUR vorgesehen ist.
- VGH Hessen, 10.07.2009 - 4 B 426/09
Zur Rücknahme eines fiktiven Bauvorbescheids
Die Wirkungen der Zurückstellung sind lediglich verfahrensrechtlicher Art (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2008 - 11 S 10.08 - zitiert nach Juris;… Grauvogel, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand: April 2009, § 15 Rdnr. 21;… Rieger, in: Schrödter, Baugesetzbuch, 7. Aufl., § 15 Rdnr. 1; Rieger, BauR 2003, 1512). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 S 33.11
Genehmigung einer Windkraftanlage vs. Planungshoheit
a) Den diesbezüglichen - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - NVwZ 2003, 161 f., hier zit. nach juris, Rn 48; Urteil v. 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, 738 ff., hier zit. nach juris, Rn 35; Urteil v. 26. April 2007 - 4 C N 3.06 -, NVwZ 2007, 1081, hier zit. nach juris, Rn 17; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil v. 24. Januar 2008 - 12 LB 44/07, zit. nach juris, Rn 65) wie auch des entscheidenden Senats (Beschluss v. 19. November 2008 - 11 S 10.08 -, zit. nach juris Rn 15) entsprechenden - rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts (S. 7 f. EA) stellt die Antragstellerin zu Recht nicht in Frage.Ist danach aber davon auszugehen, dass eine derartige Erwägung in den von der Stadtverordnetenversammlung der Antragstellerin mit beschlossenen Erläuterungsbericht jedenfalls keinen erkennbaren Eingang (mehr) gefunden hat, kommt ihr für die Beurteilung der Frage, ob durch Genehmigung der Anlage am konkret vorgesehenen Standort mit der Flächennutzungsplanung verfolgte Steuerungsziele unterlaufen werden, keine Bedeutung zu, denn maßgeblich für die Ermittlung des Inhalts, der Ziele und Auswirkungen des Plans ebenso wie für den subjektiven Willens des "historischen" Plangebers ist der Erläuterungsbericht (vgl. BVerwG, Urteil v. 22. Juli 1987 - 4 C 57.84 -, NVwZ 1988, 54 ff., hier zit. nach juris, Rn 28; vgl. auch Entscheidung des erkennenden Senats v. 19. November 2008 - 11 S 10.08 -, zit. nach juris Rn 16).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 11 S 49.09
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; acht Windenergieanlagen (Höhe 179,38 m, …
Denn dann wäre jedenfalls noch das private Interesse der Beigeladenen an der Vermeidung erheblicher, im Fall eines Obsiegens in der Hauptsache nicht ohne weiteres entfallender wirtschaftlicher Nachteile zu berücksichtigen (ebenso bereits Beschluss des Senats v. 19. November 2008 - 11 S 10.08 -, zit. nach juris Rn 19). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10
Wann gilt das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt?
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2008 - 11 S 10.08 - juris Rn. 5; neuerdings verneint der BGH eine Amtshaftung der Gemeinde, wenn deren Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. landesrechtlichen Vorschriften ersetzt werden kann: BGH, Urteil vom 16. September 2010 - III ZR 29/10 -, juris. - VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3847/10
Zu der Rechtsstellung der Gemeinde im Anfechtungsprozess gegen eine Genehmigung …
Allein das unzweifelhafte Interesse der Klägerin an einer Verhinderung des Vorhabens der Beigeladenen rechtfertigt hingegen nicht die Annahme, dass sie mit dem Antrag auf Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 3 BauGB zugleich und ohne Rücksicht auf das Vorliegen der hierfür erforderlichen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB auch ihr gemeindliches Einvernehmen versagen wollte, zumal die Gemeinde zum damaligen Zeitpunkt davon ausgehen musste, dass sie für einen durch eine rechtswidrige Versagung des Einvernehmens entstehenden Schaden nach Amtshaftungsgrundsätzen (Art. 34 GG, § 839 BGB) einstehen müsste (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.11.2008 - 11 S 10/08, juris).
