Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

  • anwaltskanzlei-lankau.de , S. 6 (Kurzinformation)

    Erste Hauptsacheklage gegen das Dosenpfand abgewiesen


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zum Dosenpfand-Verfahren

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07  

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im

    Gegen einen offenkundigen Verstoß der Beklagten gegen Gemeinschaftsrecht spricht der Umstand, dass nationale Gerichte vor und nach Einführung des Pfand- und Rücknahmesystems wiederholt die Gemeinschaftskonformität der beanstandeten Regelungen bekräftigt haben (vgl. OVG Berlin, NVwZ-RR 2002, 720, 730 f ; VG Stuttgart, Urteil vom 23. Mai 2005 in der Streitsache der hiesigen Klägerinnen; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 12 B 3.05 - [...]).
  • VGH Hessen, 09.03.2006 - 6 UE 3281/02  

    Pfandpflicht nach der VerpackV; unzulässige Feststellungsklage

    Entgegen der Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil v. 20.10.2005, 12 B 3.05) könne auch nicht eine (vorrangige) Feststellungsklage unmittelbar gegen den Bund als Normgeber erhoben werden.

    Allerdings gelten auf Grund der 3. ÄnderungsV nunmehr die Pfand- und Rücknahmepflichten unmittelbar kraft der Verordnungsregelungen und sind auch nicht mehr von dem Unterschreiten einer Mehrwegquote abhängig, was zur Erledigung der ergangenen Bekanntgabeallgemeinverfügung der Bundesregierung geführt hat (so zutreffend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.10.2005 - 12 B 3.05 -).

  • VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02  

    Verhandlung über Pfandpflicht für Getränkeeinwegverpackungen

    Entgegen der Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil v. 20.10.2005, 12 B 3.05) könne auch nicht eine (vorrangige) Feststellungsklage unmittelbar gegen den Bund als Normgeber erhoben werden.

    Allerdings gelten auf Grund der 3. ÄnderungsV nunmehr die Pfand- und Rücknahmepflichten unmittelbar kraft der Verordnungsregelungen und sind auch nicht mehr von dem Unterschreiten einer Mehrwegquote abhängig, was zur Erledigung der ergangenen Bekanntgabeallgemeinverfügung der Bundesregierung geführt hat (so zutreffend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.10.2005 - 12 B 3.05 -).

mehr
  • OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05  

    Dosenpfand - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten

    Für die Zulässigkeit einer gegen den Bund als Normgeber zu richtenden Feststellungsklage haben sich in vergleichbaren Konstellationen auch das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg mit Urteil vom 20.10.2005 - OVG 12 B 3.05 - und der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 9.3.2006 entschieden.
  • VG Münster, 11.12.2009 - 1 K 2338/08  
    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1987 - 1 C 15/85 -, BVerwGE 77, 70; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 12 B 3.05 -, juris; Gerhardt, in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, § 113 VwGO Rn. 96.
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