Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2012 - 2 B 8.11   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 6 Abs 3 S 1 AufenthG, § 6 Abs 3 S 2 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 2 Abs 3 AufenthG, § 23 Abs 2 AufenthG
    Verpflichtungsklage; Visumerteilung; Ukraine; Nachzug des Ehegatten zur jüdischen Zuwandererin aus der ehemaligen Sowjetunion; Klagebefugnis des in Deutschland lebenden Ehegatten (offen gelassen); Sicherung des Lebensunterhalts; Krankenversicherungsschutz; Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; atypischer Fall; Alter und Krankheit; Schutz von Ehe und Familie; Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland; gemeinsamer Herkunftsstaat; medizinische Grundversorgung; Aufnahme als jüdische Emigrantin; Teilrunderlass des Auswärtigen Amtes vom 25. März 1997; Flüchtlingsschicksal (verneint); familiäre Bindung zum Sohn; Beistandsgemeinschaft (verneint); Verwaltungspraxis; Einbeziehung von nicht-jüdischen Ehegatten

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 27 Abs. 1, AufenthG § 29 Abs. 1, AufenthG § 30 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 2 Abs. 3 S. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8, AufenthG § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 2,
    Visum, nationales Visum, Ehegattennachzug, Sicherung des Lebensunterhalts, Krankenversicherung, öffentiche Mittel, Sozialhilfebezug, Schutz von Ehe und Familie, Verhältnismäßigkeit, eheliche Lebensgemeinschaft, eheliche Lebensgemeinschaft im Ausland, Juden, jüdische Zuwanderer, jüdische Kontingentflüchtlinge, Niederlassungserlaubnis, volljährige Kinder

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2012 - 11 S 49.12  

    Türke; Neuerteilung der Aufenthaltserlaubnis; keine Verlängerung; kein

    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob die dauerhafte krankheitsbedingte Unfähigkeit, den Lebensunterhalt zu verdienen, bzw. ein mangelndes Vertretenmüssen insoweit überhaupt die Annahme eines Ausnahmefalls vom Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG zu rechtfertigen vermag (ablehnend: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Mai 2012 - 2 B 8.11 -, juris Rz. 24).
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