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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 1.07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Rückforderung einer Subventionsleistung: Anforderungen an die Begründung einer Gesamtschuld im Zuwendungsbescheid bei Zuwendungen an mehrere Adressaten; Zurechnung eines nur in der Person eines Adressaten entstandenen Rückforderungsgrundes gegenüber den anderen Zuwendungsempfängern; Wirksamwerden der Zustellung an eine Behörde; Rückforderung einer Subventionsleistung: Anforderungen an die Begründung einer Gesamtschuld im Zuwendungsbescheid bei Zuwendungen an mehrere Adressaten; Zurechnung eines nur in der Person eines Adressaten entstandenen Rückforderungsgrundes gegenüber den anderen Zuwendungsempfängern; Wirksamwerden der Zustellung an eine Behörde

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 86/08  

    Subvention: Sicherungszweck einer Bürgschaft

    Auch im Fall der regelmäßig vorgesehenen vollständigen Aufhebung hat sie jedenfalls die Gründe offen zu legen, aufgrund derer sie das Vorliegen eines Ausnahmefalls verneint (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Februar 2002 - 13 L 3011/00, [...] Tz. 40; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 21. August 2008 - 10 B 1.07, [...] Tz. 39).

    Denn allein die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zuwendungsempfängers kann einen Widerruf nicht rechtfertigen, solange nicht feststeht, ob der Betrieb - wie es häufig der Fall ist - durch den Insolvenzverwalter oder einen anderen fortgeführt wird und dadurch die Zweckbindungsfristen doch noch erreicht werden können (OVG Greifswald, GewArch 2002, 464, 465; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 21. August 2008 - 10 B 1.07, [...] Tz. 40).

  • VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 ZB 10.1158  

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Zustellung an Behörde; Unfallruhegehalt; anerkannter

    Maßgeblich ist deshalb hier für den Nachweis des Zustellungszeitpunkts das Datum des unterzeichnenden Bearbeiters, also der 12. April 2010 und nicht das Datum des Posteingangsstempels (hier: der 6.4.2010) bei der Behörde ( so auch VGH Baden-Württemberg vom 31.10.2007, 11 S 2231/07 ; OVG Berlin Brandenburg vom 21.8.2008, 10 B 1.07 ; BVerwG vom 14.12.1989, 9 B 466/89 zu dem vor dem 1.1.2002 anwendbaren Verwaltungszustellungsgesetz).
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