Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 80a VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 212a Abs 1 BauGB, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO
    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See; ALDI-Markt; allgemeines Wohngebiet; Verkaufsfläche unter 800 m²; Großflächigkeit; kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Gebietsbezug; Gebietsversorgung; Entwässerung; Ableitung von Regenwasser; Naturschutz; (kein) Drittschutz; Beschwerde; Antrag auf aufschiebende Wirkung nach Fertigstellung des Bauvorhabens; einstweilige Unterbindung der Nutzung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit offen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Aldi-Marktes in einem nicht beplanten, einem allgemeinen Wohngebiet vergleichbaren Gebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - 798,51 m² Verkaufsfläche: Großflächiger Einzelhandel?

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit einzuordnender Markt ist nicht schon aufgrund dieses Umstands in allgemeinem Wohngebiet zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lebensmittelmarkt mit 798,51 qm Verkaufsfläche: Großflächiger Einzelhandel? (IBR 2012, 1023)

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2012, 683
  • IBR 2012, 1023
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