Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 80 Abs 5 VwGO, § 80a VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 212a Abs 1 BauGB, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO
Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See; ALDI-Markt; allgemeines Wohngebiet; Verkaufsfläche unter 800 m²; Großflächigkeit; kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Gebietsbezug; Gebietsversorgung; Entwässerung; Ableitung von Regenwasser; Naturschutz; (kein) Drittschutz; Beschwerde; Antrag auf aufschiebende Wirkung nach Fertigstellung des Bauvorhabens; einstweilige Unterbindung der Nutzung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit offen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Aldi-Marktes in einem nicht beplanten, einem allgemeinen Wohngebiet vergleichbaren Gebiet
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - 798,51 m² Verkaufsfläche: Großflächiger Einzelhandel?
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit einzuordnender Markt ist nicht schon aufgrund dieses Umstands in allgemeinem Wohngebiet zulässig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Lebensmittelmarkt mit 798,51 qm Verkaufsfläche: Großflächiger Einzelhandel? (IBR 2012, 1023)
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 2012, 683
- IBR 2012, 1023
