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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 9 B 50.11   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 9 L 22.12  

    Berliner Wasserbetriebe; Wasserentgelt; Erstattung; privatrechtliches Entgelt;

    Die öffentliche Aufgabe der Wasserversorgung kann von der öffentlichen Hand in der Weise wahrgenommen werden, dass für die Grundstückseigentümer einerseits ein öffentlich-rechtliches Anschluss- und Benutzungsrecht und ein öffentlich-rechtlicher Anschluss- und Benutzungszwang bestehen, andererseits die Abwicklung des Versorgungsverhältnisses einschließlich der Bezahlung der erhaltenen Leistung privatrechtlich ausgestaltet wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Februar 2012, OVG 9 B 50.11, juris, Rdnr.16, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, 8 CN 1.04, juris, zur Fernwärmeversorgung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 9 S 9.12  

    Öffentliche Anlage oder Einrichtung; öffentlich-rechtliche Sachherrschaft;

    Für den Fall, dass die Kommune ein (privates) Unternehmen einschaltet, ist dabei erforderlich, aber auch genügend, dass die Kommune einen hinreichenden verantwortlichen Einfluss auf das Unternehmen hat und damit Versorgungs- bzw. Entsorgungssicherheit gewährleisten kann (vgl. zum Anschluss- und Benutzungszwang: Urteil des Senats vom 22. Februar 2012 - 9 B 50.11 -, S. 8 EA).
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