Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 24.09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 47 Abs 5 S 2 VwGO
Normenkontrolle; sachlicher Teilflächennutzungsplan; Sonderbauflächen für Windenergie; Konzentrationsflächen; Ausschlusswirkung; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; rückwirkende Inkraftsetzung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung; Ersatzbekanntmachung; Hinweiszweck; Bestimmtheit; Parzellenschärfe; Zielanpassungspflicht; Regionalplan; Windeignungsgebiete; Ziele der Raumordnung; außergebietliche Bindungswirkung; innergebietliche Bindungswirkung; Unwirksamkeit der Zielfestlegung; Abwägungsgebot; schlüssiges Planungskonzept; mehrstufiges Verfahren; zwingende Prüfungsreihenfolge; "harte" Tabuzonen; "weiche" Tabuzonen; Potenzialflächen; Verhinderungsplanung; hinreichendes Potenzial für die Windenergienutzung; "Substanzialität" der Windenergienutzung; Privilegierung der Windenergienutzung; Eigentumsgewährleistung; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Gleichbehandlungsgebot; Planbegründung; objektive Bezugsgröße; Dokumentationspflicht; Landschaftsschutzgebiet; Natura 2000-Gebiet; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Tierökologische Abstandskriterien; Artenschutz; Immissionsschutz; schädliche Umwelteinwirkungen; Prognose; Vorsorgegrundsatz; Planerhaltung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Gemeinde muss bei Planung einer Windenergienutzung "weiche" und "harte" Tabuzonen abgrenzen und dokumentieren
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 24.09
- OVG Berlin-Brandenburgt, 24.02.2011 - 2 A 24.09
- BVerwG, 31.05.2011 - 4 CN 2.11
- BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 2.11
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09
Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" Wustermark
Ein Bestimmtheitsmangel entsteht auch nicht dadurch, dass an verschiedenen Stellen in der Planbegründung (vgl. S. 7) und der zusammenfassenden Erklärung (vgl. S. 3) die Absicht des Plangebers bekundet wird, den bestehenden Windpark Wernitz planungsrechtlich zu sichern, während sich aus der parzellenscharfen zeichnerischen Darstellung nach den - von der Antragsgegnerin nicht bestrittenen - Angaben der Antragsteller des Parallelverfahrens OVG 2 A 24.09 aufgrund einer Vermessung ergibt, dass sich neben den im Flächennutzungsplan bewusst "weggeplanten" Windenergieanlagen 6 und 10 auch die Windenergieanlagen 3, 5 und 11 außerhalb der Windeignungsgebiete befinden. - VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und …
Das OVG Berlin-Brandenburg (Urt. vom 24.02.2011, 2 A 24.09 - juris) sieht die so beschriebene Prüfungsreihenfolge als zwingend und nicht nur als eine sachgerechte unter mehreren zu einem schlüssigen Planungskonzept führende Methode an.
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