Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 24.09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 47 Abs 5 S 2 VwGO
    Normenkontrolle; sachlicher Teilflächennutzungsplan; Sonderbauflächen für Windenergie; Konzentrationsflächen; Ausschlusswirkung; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; rückwirkende Inkraftsetzung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung; Ersatzbekanntmachung; Hinweiszweck; Bestimmtheit; Parzellenschärfe; Zielanpassungspflicht; Regionalplan; Windeignungsgebiete; Ziele der Raumordnung; außergebietliche Bindungswirkung; innergebietliche Bindungswirkung; Unwirksamkeit der Zielfestlegung; Abwägungsgebot; schlüssiges Planungskonzept; mehrstufiges Verfahren; zwingende Prüfungsreihenfolge; "harte" Tabuzonen; "weiche" Tabuzonen; Potenzialflächen; Verhinderungsplanung; hinreichendes Potenzial für die Windenergienutzung; "Substanzialität" der Windenergienutzung; Privilegierung der Windenergienutzung; Eigentumsgewährleistung; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Gleichbehandlungsgebot; Planbegründung; objektive Bezugsgröße; Dokumentationspflicht; Landschaftsschutzgebiet; Natura 2000-Gebiet; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Tierökologische Abstandskriterien; Artenschutz; Immissionsschutz; schädliche Umwelteinwirkungen; Prognose; Vorsorgegrundsatz; Planerhaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gemeinde muss bei Planung einer Windenergienutzung "weiche" und "harte" Tabuzonen abgrenzen und dokumentieren

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09  

    Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" Wustermark

    Ein Bestimmtheitsmangel entsteht auch nicht dadurch, dass an verschiedenen Stellen in der Planbegründung (vgl. S. 7) und der zusammenfassenden Erklärung (vgl. S. 3) die Absicht des Plangebers bekundet wird, den bestehenden Windpark Wernitz planungsrechtlich zu sichern, während sich aus der parzellenscharfen zeichnerischen Darstellung nach den - von der Antragsgegnerin nicht bestrittenen - Angaben der Antragsteller des Parallelverfahrens OVG 2 A 24.09 aufgrund einer Vermessung ergibt, dass sich neben den im Flächennutzungsplan bewusst "weggeplanten" Windenergieanlagen 6 und 10 auch die Windenergieanlagen 3, 5 und 11 außerhalb der Windeignungsgebiete befinden.
  • VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09  

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und

    Das OVG Berlin-Brandenburg (Urt. vom 24.02.2011, 2 A 24.09 - juris) sieht die so beschriebene Prüfungsreihenfolge als zwingend und nicht nur als eine sachgerechte unter mehreren zu einem schlüssigen Planungskonzept führende Methode an.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht