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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2012 - 2 B 10.11   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 8 MRK, Art. 7 GRCh, Art 6 GG, § 2 Abs 3 S 1 AufenthG, § 2 Abs 3 S 4 AufenthG
    Außergewöhnliche Härte; Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; eigener Bedarf; Grundsicherung im Alter; private Krankenversicherung; Basistarif; Unterhaltsansprüche gegen Kinder; Verpflichtungserklärung; Bonitätsprüfung; (kein) Ausnahmefall

Sonstiges

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Krankenversicherung im Aufenthaltsrecht // Probleme aus der Praxis und deren Lösungen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (7)  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2012 - 2 B 8.11  

    Verpflichtungsklage; Visumerteilung; Ukraine; Nachzug des Ehegatten zur jüdischen

    Denn insoweit ist allein auf die abstrakte gesetzliche Regelung abzustellen; es kommt auf eine etwaige Ausnahme im Einzelfall nicht an (vgl. Urteil des Senats vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 -, juris Rn. 29).

    Ein Ausnahmefall ist daher nur bei besonderen, atypischen Umständen gegeben, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung eines Aufenthaltstitels muss aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa des Art. 6 GG oder des Art. 8 EMRK geboten sein, z.B. weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 2009, a.a.O., Rn. 13 und vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, BVerwGE 131, 370 Rn. 27; Urteil des Senats vom 25. Januar 2012, a.a.O., Rn. 53).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2012 - 11 N 1.12  

    Türkei; Visum für Nachzug der Mutter zu eingebürgertem Sohn;

    Die Berücksichtigung einer solchen Verpflichtungserklärung im Rahmen der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhalts setzt die Leistungsfähigkeit des Verpflichtenden voraus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 16. Mai 2010 - OVG 2 S 100.09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 08. September 2009 - OVG 12 M 47.09 -, juris).

    Bezieht dieser ein Arbeitseinkommen, so dient als Anhaltspunkt für seine Leistungsfähigkeit bei einem angestrebten Daueraufenthalt die für eine ggf. erforderlich werdende Verwaltungsvollstreckung gem. § 5 Abs. 1 VwVG, § 139 AO maßgebliche Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO, d.h. die Bonitätsprüfung des Verpflichtungsgebers kann nur dann zu seinen Gunsten ausgehen, wenn er über pfändungsfreies Einkommen in ausreichender Höhe verfügt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 -, juris Rn 45).

  • VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11  

    Familienangehörige, Sonstige Familienangehörige, außergewöhnliche Härte, Härte,

    Eine solche Erklärung ist grundsätzlich geeignet - anders als das Auswärtige Amt erstmals in der mündlichen Verhandlung in Zweifel gezogen hat -, die Regelerteilungsvoraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts zu erfüllen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 - juris, Rdnr. 40 f., m.w.N.).

    Erklärt ein gegenüber dem Ausländer nicht zum Unterhalt verpflichteter Dritter, dass er für den Lebensunterhalt des Ausländers im Bundesgebiet aufkommen werde (§ 68 AufenthG), so setzt dies voraus, dass der Erklärende in wirtschaftlicher Hinsicht leistungsfähig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. April 2009 - OVG 3 B 8.07 - juris, Rdnr. 46; Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 - juris, Rdnr. 45).

mehr
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2012 - 11 S 49.12  

    Türke; Neuerteilung der Aufenthaltserlaubnis; keine Verlängerung; kein

    Denn hiernach müsse bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ein Bemühen oder eine erkennbare Anstrengung, die fortbestehende oder verbliebene Erwerbsfähigkeit zu nutzen, hinzukommen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 2 B 10.11 -, juris Rz. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 3 B 37.11  

    Jordanien; Visum; Besuchsvisum; Anwendbarkeit des Visakodex; Ablehnung der

    Die Bonitätsprüfung kann daher nur dann zu Gunsten des Verpflichtungsgebers ausgehen, wenn er über pfändungsfreies Einkommen in ausreichender Höhe verfügt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 -, juris Rn. 45 m.w.N.; Beschluss vom 8. September 2009 - OVG 12 M 47.09 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2012 - 3 M 33.12  

    Ghana; Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Klage; hinreichende Aussicht auf Erfolg

    Die Bonitätsprüfung des Verpflichtungsgebers kann daher nur dann zu seinen Gunsten ausgehen, wenn er über pfändungsfreies Einkommen in ausreichender Höhe verfügt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 -, juris Rn. 45 m.w.N.).
  • VG Trier, 05.06.2012 - 1 K 1591/11  

    Die Stellung eines Asylantrags berührt die mit einer Verpflichtungserklärung

    Vielmehr ist im Wege der Auslegung der jeweiligen Verpflichtungserklärung nach §§ 133, 157 BGB analog zu bestimmen, für welchen Aufenthaltszweck und welche Aufenthaltsdauer die Verpflichtung im Einzelfall gelten soll (BVerwG, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 16. November 2011 - 10 K 99/11 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 22. November 2011 - Au 1 K 11.1154 -, juris).
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