Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 2.10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 6 GG, § 2 AufenthG, § 5 AufenthG, § 29 AufenthG, § 32 AufenthG
    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung der ausländischen Sorgerechtsentscheidung, ordre public; verfahrensrechtliche Grundprinzipien; Kindeswohl; Anhörung des Kindes; unabhängige Stellungnahme einer sachverständigen Stelle; ausreichender Wohnraum; Lebensunterhaltssicherung; selbständige Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Wirkung der ausländischen Sorgerechtsentscheidung bei Verstoß gegen den ordre public in Bezug auf das Kindeswohl

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auch "ausländerrechtlich und ökonomisch" motivierte ausländische Sorgerechtsübertragung kann dem Kindeswohl entsprechen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerwG, 19.11.2012 - 10 C 3.12  
    V OVG Berlin-Brandenburg - 25.10.2011 - AZ: OVG 11 B 2.10.
  • BVerwG, 02.07.2012 - 10 B 12.12  

    Bindung einer Verwaltungsbehörde an die rechtsfehlerhafte Anerkennung einer

    Soweit die Beklagte auf die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in den Verfahren 11 B 2.10, 11 B 23.10 und 11 B 3.10 verweist, betreffen diese Revisionszulassungen die Frage der Anerkennung "rein ausländerrechtlich und ökonomisch motivierter" ausländischer Sorgerechtsübertragen; sie sind mit dem vorliegenden Verfahren schon deswegen nicht vergleichbar, weil für ausländische Sorgerechtsentscheidungen ein gesondertes Verfahren nicht vorgesehen ist, bei dem eine getroffene gerichtliche Feststellung "für und gegen alle" (§ 4 Abs. 2 Satz 1 AdWirkG) wirkt.
  • VG Berlin, 20.07.2010 - 29 K 154.10  

    Visum, Visumsverfahren, Familienzusammenführung, Kindernachzug, alleiniges

    Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO im Hinblick auf die noch anhängigen Berufungen - OVG 11 B 2.10 und 3.10 - gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V - und vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V - wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage zugelassen, welche rechtlichen Maßstäbe für die Nichtanerkennung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen gelten.
  • BVerwG, 07.02.2012 - 1 C 16.11  
    V OVG Berlin-Brandenburg - 25.10.2011 - AZ: OVG 11 B 2.10.
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