Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 6 S 22.08   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 7 Abs 3 BAföG, § 7 Abs 1a BAföG, § 7 Abs 1 BAföG, § 19 HRG
    Förderungsfähigkeit eines inländischen Masterstudiengangs ohne vorherigen Bachelor- oder Bakkalaureusabschluss; Förderungsfähigkeit eines inländischen Masterstudiengangs ohne vorherigen Bachelor- oder Bakkalaureusabschluss

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 728



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Wird zitiert von ... (5)  

  • VG Hamburg, 21.12.2011 - 2 K 838/10  

    Förderungsfähigkeit eines Masterstudienganges in Großbritannien

    Nach dem Wortlaut von § 7 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BAföG ist ein Masterstudium nur förderungswürdig, wenn die gesetzlich definierte Verbindung von Bachelor- und Masterstudiengang vorliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.2.2009, OVG 6 S 22.08, juris, Rn. 5; VG Darmstadt, Urt. v. 14.9.2011, 6 K 1646/09.DA, juris, Rn. 36), d. h. ein Bachelor- oder Bakkalaureusstudium tatsächlich abgeschlossen ist (Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 7 Rn. 19 b) bzw. der Masterstudiengang an einen erfolgreich abgeschlossenen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang anknüpft (OVG Bautzen, Urt. v. 6.11.2008, 1 B 188/07, juris).

    Eine Förderung in analoger Anwendung des § 7 Abs. 1 a Satz 1 BAföG würde voraussetzen, dass das Studium der Klägerin jedenfalls von Sinn und Zweck des Gesetzes erfasst und dessen Anwendung zur Ausfüllung einer planwidrigen Regelungslücke aus Gründen der Gleichbehandlung mit den vom Gesetzgeber geregelten Studiengangkonstellationen geboten wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.2.2009, OVG 6 S 22.08, juris, Rn. 7; Beschl. v. 17.4.2008, OVG 6 M 56.06, juris, Rn. 4; OVG Bautzen, Urt. v. 6.11.2008, 1 B 188/07, juris, Rn. 25).

  • VG Augsburg, 10.05.2011 - Au 3 K 10.578  

    Auslandsstudium; Master; kein vorhergehender Bachelor-Studiengang; kein

    Obwohl dieses Problem bekannt war - in Deutschland bestand zum Teil eine abweichende Förderpraxis (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg vom 27.2.2009, NVwZ-RR 2009, 728), die nach Intervention des zuständigen Bundesministeriums aufgegeben wurde - hat der Gesetzgeber lediglich die Möglichkeit aufgenommen, ausländische Masterstudiengänge, die sich auf ein nicht abgeschlossenes einstufiges Studium beziehen, zu fördern.

    Von einer planabweichenden Regelungslücke, die eine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1a BAföG auch auf Fälle, in denen ein Magister-Studium ganz ohne vorhergehendes Studium durchgeführt wird, ermöglicht, kann daher für diese Fälle nicht ausgegangen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 27.2.2009 a.a.O. m.w.N. insbesondere zur analogen Anwendung des § 7 Abs. 1a BAföG durch die Rechtsprechung stets in atypischen Studienkonstellationen).

  • VG München, 19.07.2012 - M 15 K 11.6020  

    Ausbildungsförderung

    Eine darüber hinausgehende entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG auf sonstige Fallkonstellationen, in denen ein Master-Studium ohne vorher abgeschlossenes Bachelor-Studium gefördert werden soll, wurde hingegen verneint (vgl. OVG BB NVwZ-RR 2009, 728; SächsOVG v. 6.11.2008 Az. 1 B 188/07; NdsOVG NVwZ-RR 2008, 401).
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  • VG Bayreuth, 31.01.2011 - B 3 K 10.468  

    Abschluss eines Bachelorstudiengangs zwingende Voraussetzung für die Gewährung

    Eine über den jeweils beurteilten atypischen Einzelfall hinausgehende Analogiefähigkeit von § 7 Abs. 1a BAföG ist den vorgenannten Entscheidungen hingegen nicht zu entnehmen (so: OVG BB vom 27.2.2009 NVwZ-RR 2009, 728 f.: keine Förderung eines Masterstudiengangs wenn die Zulassung ohne vorherigen Bachelor- oder Bakkalaureusabschluss allein aufgrund eines besonderen Zulassungsverfahrens erfolgte; vgl. auch: OVG BB vom 17.4.2008 Az. OVG 6 M 56.06 Juris RdNrn. 6 f.: keine Förderung eines (traditionellen) Magisterstudium im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 4 BAföG, das weder auf einem Bachelorstudiengang aufbaut, noch diesen weiterführt oder voraussetzt; SächsOVG vom 6.11.2008 Az. 1 B 188/07 Juris RdNrn.
  • VG Darmstadt, 14.09.2011 - 6 K 1646/09  

    Ausbildungsförderung (Auslandsstudium

    Die Förderungsfähigkeit ist mithin nur gegeben, wenn die gesetzlich definierte Verbindung von Bachelor- und Masterstudiengang vorliegt (OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 27.02.2009 - 6 S 22.08 - NVwZ-RR 2009, 728).
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