Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 12 B 15.10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 6 Abs 1 EWGAssRBes 1/80
    Türkei; türkische Staatsangehörige; Raumpflegerin; Assoziationsrecht; Arbeitnehmerbegriff; geringfügiges Beschäftigungsverhältnis; keine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit; Rechtsmissbrauch; maßgeblicher Zeitpunkt; Würdigung aller Einzelfallumstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine türkische Staatsangehörige auf Grundlage des ARB 1/80; Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis als eine ein Aufenthaltsrecht begründende "ordnungsgemäße Beschäftigung"

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 11 S 24/12  

    Freizügigkeitsberechtigt, Arbeitnehmer, geringfügige Beschäftigung, geringfügig

    In der Folge dieser Vorabentscheidung haben die nationalen Gerichte, zuletzt das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10.04.2012 (- 1 C 10.11 - a.a.O.), die Arbeitnehmereigenschaft der betreffenden Klägerin bejaht (vgl. auch das vorangegangene Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 30.03.2011 - 12 B 15/10 -juris mit weiteren Nachw. zur Rechtspr. bei geringfügig bzw. Teilzeit-Beschäftigen).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2011 - 11 ME 280/11  

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht auf Grund geringfügiger

    Ein solches Erfordernis einer werktäglich ununterbrochenen Tätigkeit lässt sich jedoch weder dem Wortlaut des Art. 6 ARB 1/80 noch der dazu ergangenen maßgeblichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - (vgl. zuletzt allgemein etwa Urt. v. 29.9.2011 - C 187/10 - sowie speziell zu den Voraussetzungen bei einer geringfügigen Beschäftigung nach deutschem Recht das Urt. v. 4.2.2010 - C-14/09 -, NVwZ 2010, 367 ff., sowie ergänzend das darauf hin zwischenzeitlich ergangene Berufungsurt. des OVG Berlin-Brandenburg v. 30.3.2011 - 12 B 15/10 -, juris) entnehmen (ebenso Hess. VGH, Urt. v. 8.4.2009 - 11 A 2264/08 -, juris, Rn. 34; Gutmann, GK-AufenthG, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 64; Hailbronner, Ausländerrecht, Art. 6 ARB 1/80, Rn. 37, jeweils m. w. N. auch zur Gegenansicht).
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