Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 9 N 46.10   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 86 VwGO, § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 80 WasG BB, § 3 GUVG BB
    Berufungszulassungsverfahren; Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; Gemeinde; Mitgliedsbeitrag; Flächenmaßstab; Äquivalenzprinzip; Haushalt; Querfinanzierung; Verbandsversammlung; Kirchengemeinde; Ladungsfehler; Verbandsvorsteher; Verbandsgeschäftsführer; Beitragsbescheid




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 1463/10  

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Den Wasser- und Bodenverbänden stand bis zum 31. Dezember 2008 ein weites Ermessen zu, ob und inwieweit sie so genannte Erschwererbeiträge erheben wollten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2012 - OVG 9 N 46.10 -).

    Die Verbandsversammlung konnte in 2008 auch noch ohne weiteres von dem ihr zustehenden Ermessen zur (Nicht-)Erhebung von so genannten "Erschwereranteilen" Gebrauch machen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2012 - OVG 9 N 46.10 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 9 L 40.10  

    Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitragsbescheid;

    Nach Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht (Urteil vom 13. April 2010) stellte sie einen Antrag auf Zulassung der Berufung, über den noch nicht entschieden ist (OVG 9 N 46.10).
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