Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 01.07.2003 - 2 B 13/03   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • VG Potsdam, 13.12.2002 - 1 L 784/02
  • OVG Brandenburg, 01.07.2003 - 2 B 13/03



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05  

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

    Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, warum er die angefochtene Entscheidung in bestimmten Punkten für unrichtig hält und aus welchen Gründen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts geboten ist (vgl. nur OVG Bbg, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 -, veröffentlicht in Juris, m.w.N.), d.h. aus welchen Gründen eine Änderung des Beschlusses ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.
  • OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04  

    gewerbliche Abfallsammlungen

    Wird die Begründung des angefochtenen Beschlusses durch die Beschwerdebegründung nicht entscheidungserheblich erschüttert, muss die Beschwerde erfolglos bleiben (vgl. näher Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - und vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, veröffentlicht in Juris m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 2 B 303/03  

    Zur Angabe des Zeitpunkts der Fälligkeit der Abgabe als Mindestanforderung an

    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - in einer ersten Prüfungsstufe (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - u. vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, veröffentlicht in Juris) - nur die dargelegten Gründe.
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  • OVG Brandenburg, 08.09.2004 - 2 B 112/04  

    vorläufiger Rechtsschutz, Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgungseinrichtung,

    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes - in einer ersten Prüfungsstufe (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 -, veröffentlicht in Juris, und vom 27. November 2003 - 2 B 303/03 - LKV 2004, 275) - nur die zur Rechtfertigung der Beschwerde dargelegten Gründe.
  • OVG Brandenburg, 23.07.2003 - 2 B 333/02  

    Beschwerde (erfolglos), Verfahrensmangel: unterbliebene Entscheidung des

    Sie folgt aber ungeschrieben aus dem Wesen des Rechtsschutzes im zulassungsfreien Beschwerdeverfahren, zu dem die Verwaltungsgerichtsordnung mit der Änderung durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3987) - mit den Einschränkungen des § 146 Abs. 4 VwGO - zurückgekehrt ist (vgl. ausführlich hierzu Beschluss des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - S. 2 f. d. E.A.).
  • OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 180/03  
    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur die dargelegten Gründe (vgl. näher Beschluss des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03, Entscheidungsumdruck S. 2).
  • OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03  

    Beschwerde, Das OVG hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur

    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - in einer ersten Prüfungsstufe (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - u. vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, veröffentlicht in Juris) - nur die dargelegten Gründe.
  • OVG Brandenburg, 30.10.2003 - 2 B 93/02  
    Dies entspricht der Aufgabe des Rechtsmittelverfahrens, den Erkenntniswert des Verfahrens zu verbessern und die Richtigkeitsgewähr der Entscheidung zu erhöhen, was ausschließt, den Blickwinkel des Beschwerdegerichts von vornherein zu Lasten des Beschwerdegegners zu verengen (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - S. 2 f.; Laudemann, LKV 2003, 66, 70).
  • OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03  

    ernstliche Zweifel i. S. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (analog); nicht

    Soweit es danach um die Frage geht, ob die Begründung des Verwaltungsgerichts geeignet ist, das Beschlussergebnis zu tragen, ist die Prüfung des Oberverwaltungsgerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe beschränkt (vgl. näher Beschluss des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03, Entscheidungsumdruck S. 2).
  • OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03  
    Dies entspricht der Aufgabe des Rechtsmittelsverfahrens, den Erkenntniswert des Verfahrens zu verbessern und die Richtigkeitsgewähr der Entscheidung zu erhöhen, was ausschließt, den Blickwinkel des Beschwerdegerichtes von vornherein zu Lasten des Beschwerdegegners zu verengen (vgl. näher Beschluss des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - Entscheidungsumdruck S. 2 f. m. w. N.; Laudemann, LKV 2003, 66 [70]).
  • OVG Brandenburg, 28.06.2004 - 2 B 124/04  

    Rechtsfolge der Unvereinbarkeit einer Regelung mit dem rechtsstaatlichen Verbot

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