Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 207/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Natur- und Landschaftsschutzrecht - Zulässigkeit einer Anschlussberufung Sachdienlichkeit einer Klageänderung, (Negative) Feststellungsklage, Zur Erforderlichkeit einer Befreiung zur Errichtung von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Naturschutzgebiet, Feststellungsinteresse, Potentielles FFH-Gebiet, Biotopschutz, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Fehlerhafte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfs, im Amtlichen Anzeiger statt im Amtsblatt für das Land Brandenburg, nicht in mindestens zwei im Gebiet verbreiteten Tageszeitungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Naturschutz - Weihnachtsbaumkultur nicht im Einklang mit Verordnung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung Sachdienlichkeit einer Klageänderung, (Negative) Feststellungsklage, Zur Erforderlichkeit einer Befreiung zur Errichtung von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Naturschutzgebiet, Feststellungsinteresse, Potentielles FFH-Gebiet, Biotopschutz, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Fehlerhafte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfs, im Amtlichen Anzeiger statt im Amtsblatt für das Land Brandenburg, nicht in mindestens zwei im Gebiet verbreiteten Tageszeitungen

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Oder - 7 K 839/01
  • OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 207/02



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Frankfurt/Oder, 16.08.2012 - 5 K 833/10  

    Wasserrecht

    Im Hinblick darauf, dass die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Schlaubetal" vom OVG für das Land Brandenburg (Az 3a A 207/02) als rechtsunwirksam zustande gekommen beurteilt worden sei, sei der gesetzliche Biotopschutz nach § 30 BNatSchG zu beachten.

    Der Beklagte habe verkannt, dass zwar das OVG für das Land Brandenburg in dem Verfahren 3a A 207/02 die Unwirksamkeit der Verordnung festgestellt habe, diese Feststellung auf das vorliegende Planfeststellungsverfahren indes nicht übertragbar sei.

    Zwar hat das OVG Frankfurt (Oder) in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 10. August 2004 - 3a A 207/02, juris, die Unwirksamkeit der NSG-VO Schlaubetal wegen eines Verfahrensfehlers festgestellt.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 - 5 S 3092/08  

    Nachträgliche Unwirksamkeit einer Sanierungssatzung?

    Dem Berufungsverfahren sind die Klageanträge in der vom Verwaltungsgericht gefundenen Auslegung zugrunde zu legen (vgl. zu entsprechenden Anträgen auch BVerwG, Urt. v. 07.09.1984 - 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83, Urt. v. 11.02.1977 - IV C 9.75 -, Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2; OVG Brandenburg, Urt. v. 10.08.2004 - 3a A 207/02 -, NuR 2005, 189).
  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08  

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin; Rechtmäßigkeit der

    Entscheidend ist dabei, dass eine Feststellung nur in Bezug auf einen hinreichend bestimmten, bereits überschaubaren, d.h. konkreten und nicht nur gedachten oder als möglich vorgestellten Sachverhalt statthaft ist (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 10. August 2004 - 3a A 207/02 -, zitiert nach juris, Rdn. 32; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rdn. 17 m.w.N.).
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