Rechtsprechung
| OVG Bremen, 22.07.2010 - 2 S 132/10 |
Volltextveröffentlichungen
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Möglichkeit der Ausübung des dem Gericht nach § 63 Abs. 3 S. 1 Gerichtskostengesetz ( GKG ) eingeräumten Ermessens bei einer isolierten unzulässigen Streitwertbeschwerde; Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes im Beschluss des Verwaltungsgerichts
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Streitwertänderung von Amts wegen bei isoliert unzulässiger Streitwertbeschwerde nur im Ausnahmefall zulässig
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.04.2010 - 2 V 311/10
- OVG Bremen, 22.07.2010 - 2 S 132/10
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 823
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 1 E 684/11
Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit einem Streit eines …
§ 154 Rn. 42; in diese Richtung auch schon OVG NRW, Beschluss vom 5. August 2008 - 1 E 831/08 -, n.v.; anderer Ansicht: OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, a.a.O., und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 3 O 50/93 -, MDR 1995, 425 = juris, Rn. 10 ff. (zum Fall des Rechtsmittelausschlusses nach § 37 Abs. 2 VermG); Dörndorfer, in: Binz/ Dörndorfer/ Petzold/ Zimmermann, a.a.O., GKG § 63 Rn. 10; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, GKG § 63 Rn. 49; vermittelnd: OVG Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 2 S 132/10 -, NVwZ-RR 2010, 823, welches zugrundelegt, dass das Beschwerdegericht bei Vorliegen einer isolierten unzulässigen Streitwertbeschwerde im Rahmen des § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG eine Ermessensentscheidung zu treffen habe, und letztlich gegriffen und schon damit wenig überzeugend annimmt, dass dieses Ermessen nur im Ausnahmefall - bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Streitwertbemessung - zu Gunsten einer Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung auszuüben sei.
