Rechtsprechung
   OVG Bremen, 24.11.2004 - 2 A 475/03.A   

Volltextveröffentlichungen

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53
    Iran, Studentenunruhen, Filmaufnahmen, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische Betätigung, Konstitutionalistische Partei Irans, CPI, Monarchisten, Demonstrationen, Flugblätter, Publikationen, Medienberichterstattung, Überwachung im Aufnahmeland




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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Stuttgart, 18.04.2005 - A 11 K 12040/03  

    § 28 Abs 2 AsylVfG 1992 kann ein Abschiebungsverbot des § 60 Abs 1

    Dass gerade die monarchistisch-nationalistischen Exilorganisationen vom iranischen Regime ausspioniert und inzwischen als Ernst zu nehmende politische Gegner gewertet werden, nachdem sie sich als führende Oppositionsbewegung mit großem medialem Einfluss auf die unzufriedene Bevölkerung im Iran etabliert haben, ergibt sich aus zahlreichen neueren Erkenntnisquellen, denen auch die Gefährdung exponierter Vertreter der Organisationen zu entnehmen ist (Gutachtervernehmung beim VG Wiesbaden am 11.3.2003; Deutsches Orient-Institut v. 26.5.2003 a.a.O., anders noch v. 2.9.2002 an Unabhängigen Bundesasylsenat Österreich; Kompetenzzentrum Orient-Okzident Mainz v. 19.8.2003 an Hess. VGH; amnesty international v. 3.2.2004 an VG Schleswig und v. 24.3.2004 an OVG Bremen, so im Grundsatz dessen Urt. v. 10.11.2004 - 2 A 475/03.A - Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 22.12.2004, II.4).
  • VG Arnsberg, 16.03.2007 - 12 K 12/06  
    Die Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung, die mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte weit gehend übereinstimmt, vgl. etwa OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2004 - OVG 2 A 475/03.A -, VGH Kassel, Urteil vom 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A - EZAR NF 63 Nr. 2 sowie OVG Sachsen, Urteil vom 5. Juni 2002 - A 2 B 117/01 -, an und verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in diesen Entscheidungen.
  • VG Hamburg, 26.05.2010 - 10 A 101/09  

    Asylrecht: Verfolgungsgefahr im Iran wegen exilpolitischer Aktivitäten

    Er war nicht an bedeutsamen, nur Führungspersönlichkeiten vorbehaltenen Veranstaltungen beteiligt, trägt nicht an führender Stelle Verantwortung für Presseerzeugnisse, öffentliche Veranstaltungen oder wirtschaftliche Belange seiner Organisation oder hält an verantwortlicher Stellung Kontakt zu den Zentralen der monarchistischen Exilopposition in den USA (vgl. hierzu VGH Kassel, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.; ferner OVG Bremen, Urt. v. 24.11.2004, 2 A 475/03.A).
  • VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05  
    Grundsätzlich Ist auch zu berücksichtigen, dass die Iranischen Behörden deutlich unterscheiden zwischen einer oppositionellen Betätigung Im Iran selbst und im europäischen Ausland (vgl. OVG Bremen vom 10.11.2004 - 2 A 475/03.A -).
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