Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 10.10.2001 - 3 Nc 150/00 |
Volltextveröffentlichungen
- Kultusministerkonferenz
Zulassung zum Studium (Medienkultur)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Zulassung eines neuen Studiengangs
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 30.04.2004 - 2 NB 781/04
Vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin im Wintersemester 2003/2004; …
Die hieraus resultierende Erschwerung der gerichtlichen Kontrolle kann jedoch nicht zu Lasten der betroffenen Studienplatzbewerber gehen; sie geht vielmehr zu Lasten der Antragsgegnerin (vgl. in diesem Sinne auch OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2001 - 3 Nc 150/00 -, NVwZ-RR 2002, 747; VG Trier, Beschl. v. 10.12.1999 - 6 M 1258/99. Tr -).Danach wiegen die Nachteile, die den Studienplatzbewerbern für den Fall eines Unterbleibens der einstweiligen Anordnung, aber späteren Obsiegens in der Hauptsache entstehen, schwerer als die von der Antragsgegnerin zu tragenden Nachteile für den Fall, dass sich die einstweilige Anordnung später als unrichtig erweist (vgl. in diesem Sinne auch OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2001, a.a.O., und VG Trier, Beschl. v. 10.12.1999, a.a.O.).
Dies könnte je nach den Umständen des Einzelfalles zu einem Zusammenbruch des Lehrbetriebes führen, also zu einem Ergebnis, das der Verfassung noch ferner stünde als die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit einzelner Bewerber (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.4.1990 - 7 C 59.87 -, NJW 1990, 2899;… Urt. v. 26.9.1986 - 7 C 64.84 -, NVwZ 1987, 687, 688; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2001, a.a.O.).
Denn es ist nicht vorstellbar, dass die zusätzliche Aufnahme von 28 Studenten die Antragsgegnerin bei einer von ihr selbst angenommenen Aufnahmekapazität von 227 vor unlösbare Probleme stellt (vgl. in diesem Sinn zu ähnlichen Fallkonstellationen auch OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2001, a.a.O.;… OVG Berlin, Beschl. v. 10.6.1977 - OVG II S 80.77 - VG Trier, Beschl. v. 10.12.1999, a.a.O., bestätigt durch OVG Koblenz, Beschl. v. 12.4.2000 - 1 D 12398/99. OVG - VG Chemnitz, Beschl. v. 28.10.2002 - NC 2 K 2/02 u.a. -).
- OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06
Zur Kapazitätsberechnung bei Einführung eines Modellstudiengangs; …
Die Verwerfung eines formellen Gesetzes als verfassungswidrig muss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch die Ausnahme bleiben (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Oktober 2001, - 3 NC 150/00 -, NVwZ-RR 2002, 747) und ist auf Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt.Auch in einem Fall des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 StV ist die Wissenschaftsverwaltung indes nicht absolut frei bei der Festsetzung der Zulassungszahlen, sondern hat die Interessen der Studienbewerber, der eingeschriebenen Studenten und der Hochschule in einen angemessenen Ausgleich zu bringen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2004, - 13 C 120/04 -, juris), wobei dies einem Willkürverbot (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Oktober 2001, - 3 NC 150/00 -, NVwZ-RR 2002, 747;… ähnlich Brehm/Zimmerling, Hochschulkapazitätsrecht, Köln 2003, § 12 Rn. 301) bei bestehendem Gestaltungsspielraum im Zuge der Festlegung der Kapazität während der Aufbauphase des Studiengangs (Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. Mai 1985, - 7 CE 85 B.231 ua -, V.n.b.) nahe kommt.
- VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
Berechnung der Ausbildungskapazität des (Medizin-) Modellstudiengangs HannibaL
Die Verwerfung eines formellen Gesetzes als verfassungswidrig muss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch die Ausnahme bleiben (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Oktober 2001, - 3 NC 150/00 -, NVwZ-RR 2002, 747) und ist auf Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt.
