Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung betreffend die Besetzung einer Beförderungsstelle; kein Nachschieben von Gründen für eine Auswahlentscheidung bei einer Beförderung im gerichtlichen (Eil-)Verfahren
- Justiz Hamburg
Einstweilige Anordnung betreffend die Besetzung einer Beförderungsstelle; kein Nachschieben von Gründen für eine Auswahlentscheidung bei einer Beförderung im gerichtlichen (Eil-)Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2
Nachschieben von Gründen für eine Auswahlentscheidung bei einer Beförderung im gerichtlichen Eilverfahren durch den Dienstherrn
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2012, 363
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Hamburg, 14.09.2012 - 5 Bs 176/12
Beförderungsstreit um eine Richterstelle; Vorsitzender Richter am Hanseatischen …
b) Der Richterwahlausschuss ist bei seiner Entscheidung, welchen Bewerber um ein Beförderungsamt er dem Senat vorschlägt, an Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 59 Abs. 1 HV gebunden, wonach Beförderungsdienstposten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.6.1997, BVerwGE 105, 89, 92; OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris, Rn. 14; Gärditz, ZBR 2011, 109 ff., 113 mit zahlreichen Nachweisen in Fn. 82).Demzufolge ist in einem Konkurrentenstreitverfahren insbesondere zu prüfen, ob dem Richterwahlausschuss aktuelle und im Hinblick auf das konkrete Auswahlverfahren aussagekräftige dienstliche Beurteilungen über die im Streitverfahren beteiligten Richter vorgelegen haben, ob die Beurteilungen auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen, ob ferner gegen die Beurteilungen inhaltliche Bedenken bestehen (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris, Rn. 19 ff.) und ob dem Ausschuss alle (etwaigen) weiteren tatsächlichen Informationen vorgelegen haben, die er für seine Entscheidung benötigt hat.
Bei den mit "Stellungnahme zu der Bewerbung" überschriebenen Ausführungen handelt es sich ungeachtet der Bezeichnung der Sache nach um dienstliche Beurteilungen, da es Äußerungen der hierfür zuständigen Personen über die erbrachten Leistungen eines Richters sowie über dessen Befähigung bzw. Eignung für ein Amt sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris, Rn. 17).
Die Beurteilungen sind ungeachtet des Umstandes heranzuziehen, dass sie noch nicht auf der Grundlage von Beurteilungsrichtlinien erstellt wurden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, a.a.O., Rn. 18).
In der Beurteilung durch die hierfür zuständige Person (im Fall des Antragstellers die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts) muss der Beurteilungsbeitrag bei Ausübung des Beurteilungsspielraums berücksichtigt werden (vgl. hierzu näher: OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris, Rn. 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 53.11
Einstweiliger Rechtschutz eines Beamten auf Lebenszeit (Besoldungsgruppe A 15) im …
Der vorläufige Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit-verfahren richtet sich auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (- 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102) nach § 123 VwGO (Anschluss an VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 -, NVwZ-RR 2012, 151; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, DVBl 2011, 972; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -, juris).Effektiver Rechtsschutz im Konkurrentenstreitverfahren ist also nach wie vor regelmäßig nur über einen Antrag nach § 123 VwGO zu erlangen (ebenso VGH Kassel…, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 -, NVwZ-RR 2012, 151, Rn. 2 bei juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, DVBl 2011, 972, Rn. 14 bei juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -, juris Rn. 12).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 62.11
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt; …
2. Der vorläufige Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren richtet sich auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - (BVerwGE 138, 102) nach § 123 VwGO (Anschluss an VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 -, NVwZ-RR 2012, 151; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, DVBl 2011, 972; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -).Effektiver Rechtsschutz im Konkurrentenstreitverfahren ist also nach wie vor regelmäßig nur über einen Antrag nach § 123 VwGO zu erlangen (ebenso VGH Kassel…, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 -, NVwZ-RR 2012, 151, Rn. 2 bei juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, DVBl 2011, 972, Rn. 14 bei juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -, juris Rn. 12).
Für Blogger: