Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 10 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG

  • Justiz Hamburg

    § 10 Abs 3 Nr 3 BetrAVG, Art 3 Abs 1 GG
    Rechtmäßigkeit des Durchführungsweges, der Ansprüche nur gegen den Arbeitgeber gewährt, im Rahmen des Systems der Insolvenzsicherung betrieblicher Versorgungszusagen

  • IWW
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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Höhe der Beiträge an den PSV bei Versorgungszusagen durch eine rückgedeckte Unterstützungskasse

  • kohlhammer.de

    Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum System der Insolvenzsicherung betrieblicher Vorsorgezusagen nach dem Betriebsrentengesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    System der Insolvenzsicherung betrieblicher Versorgungszusagen nach dem Betriebsrentengesetz ( BetrAVG ); Ausschließlicher Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber i.R.e. Versorgungszusage an den Begünstigten nach BetrAVG; Umschreibung der Rückdeckungsversicherung als die "Versicherung" der Leistungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse bei einem Unternehmen der Lebensversicherung oder einer Pensionskasse; Beiträge zur Insolvenzsicherung in voller Höhe i.R.d. Bestehens einer Unterstützungskassenzusage mit (kongruenter) Rückdeckung; Insolvenzversicherung zur Absicherung der Ansprüche des Begünstigten gegen den Versorgungsträger; Verstoß gegen den Gleichheitssatz auf Grund der Erhebung geringerer Beiträge zur Insolvenzsicherung als für den Durchführungsweg der - kongruent rückgedeckten - Unterstützungskassenzusage

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit geringerer Insolvenzsicherungsbeiträge von Pensionsfonds gegenüber den anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzsicherung von Betriebsrenten und die Unterstützungskasse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Zahlung des vollen Beitrags zur Insolvenzsicherung von Unterstüzungskassenzusagen verstößt nicht gegen Gleichheitsgrundsatz

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 1509
  • DVBl 2010, 463
  • DB 2010, 908
  • DÖV 2010, 452



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Wird zitiert von ... (6)  

  • VG Hamburg, 21.01.2011 - 4 K 881/10  

    (Beitragspflicht des Arbeitsgebers zur Insolvenzsicherung nach § 10 Abs 1

    Als Berufsausübungsregelung wäre sie verfassungsrechtlich unbedenklich, weil sie auf sachgerechten, vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruht und keine unzumutbare Belastung bedeutet (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.2010, 8 C 40/09, juris; Urt. v. 23.1.2008, 6 C 19/07, NVwZ-RR 2008, 480; OVG Hamburg, Urt. v. 14.1.2010, 4 Bf 22/08, juris).

    Deshalb ist nicht zu prüfen, ob er die jeweils zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.2010, 8 C 40/09 bzw. 8 C 23/09, juris; Urt. v. 23.1.2008, NVwZ-RR 2008, 480; OVG Hamburg, Urt. v. 14.1.2010, 4 Bf 22/08, juris).

    Die Ungleichbehandlung der Direktversicherung mit den Versorgungszusagen eines Pensionsfonds findet ihre Rechtfertigung in der ungleichen Ausrichtung der gesicherten Ansprüche (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 14.1.2010, 4 Bf 22/08, juris).

    Ein derartiger Systemwechsel lässt sich nicht feststellen und ist auch der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht zu entnehmen (BVerwG, Urt. v. 25.8.2010, 8 C 40/09 bzw. 8 C 23/09, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 14.1.2010, 4 Bf 22/08, juris m. w. N.).

  • BVerwG, 25.08.2010 - 8 C 40.09  

    Abgabe; Äquivalenzprinzip; betriebliche Altersversorgung; Arbeitgeber;

    Eine solche unzutreffende Verkürzung der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung verschiedener Durchführungswege ergibt sich weder aus den berufungsgerichtlichen Ausführungen zur Beitragsfreiheit der Durchführungswege, die einen Anspruch gegen einen externen Dritten begründen, noch aus der zustimmenden Bezugnahme auf eine Entscheidung, die auf das Bestehen eines Anspruchs gegen einen externen Dritten abstellt (OVG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 Bf 22/08 - ZIP 2010, 1509 ).
  • VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11  

    Sonstiges

    Dabei kommt dem Gesetzgeber im sozial- und gesellschaftspolitischen Raum, dem auch die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen ist, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 25. August 2010 - 8 C 40.09 - juris, Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 1.81 - juris, Rn. 44; BayVGH, Urteil vom 20. Juli 2009, 5 BV 08.118 - juris, Rn. 35; HambOVG, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 Bf 22/08 - juris, Rn. 30).

    Denn der Durchführungsweg der Pensionsfonds weist zwar gewisse strukturelle Unterschiede gegenüber den übrigen Durchführungswegen auf, insbesondere, da im Falle einer Pensionsfondszusage der Anspruch des Begünstigten gegen den Versorgungsträger selbst und nicht gegen den Arbeitgeber gesichert wird (vgl. HambOVG, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 Bf 22/08 - juris, Rn. 50 ff.).

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2012 - 7 A 11241/11  

    Vereinbarkeit des Finanzierungssystems zur Insolvenzsicherung der betrieblichen

    Denn der Durchführungsweg der Pensionsfonds weist zwar gewisse strukturelle Unterschiede gegenüber den übrigen Durchführungswegen auf, insbesondere, da im Falle einer Pensionsfondszusage der Anspruch des Begünstigten gegen den Versorgungsträger selbst und nicht gegen den Arbeitgeber gesichert wird (vgl. HambOVG, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 Bf 22/08 -juris, Rn. 50 ff.).
  • VGH Bayern, 24.06.2010 - 5 BV 09.1340  

    Beitragspflicht nach dem BetrAVG; Einmalbeitrag; unverfallbare Anwartschaften aus

    Dies ist bei der Unterstützungskasse ebenso wie bei der unmittelbaren Versorgungszusage nicht der Fall, unabhängig davon, ob hierfür eine Rückdeckung besteht oder nicht (so auch OVG Hamburg vom 14.1.2010 - 4 Bf 22/08 - in juris).
  • VG Hamburg, 06.07.2011 - 10 K 527/10  

    Heranziehung zu Insolvenzsicherungsbeiträgen

    Angesichts des weiten Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgebers im sozialpolitischen Raum, zu dem auch die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung gehört (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14.1.2010, 4 Bf 22/08, juris), zusteht, ist es von Verfassung wegen nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber sich bislang nicht dazu entschlossen hat, auch diese Gestaltungsalternative mit einem niedrigeren Beitragssatz zu berücksichtigen.
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