Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 15.05.2012 - 1 Bs 44/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Altersgrenze für den aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr in Hamburg
- Justiz Hamburg
§ 13 FeuerwG HA, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 21 EUGrdRCh, Art 25 EUGrdRCh, § 2 AGG, § 6 AGG, EGRL 78/2000
- hamburg.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOFFeuerw § 10 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; FeuerwG § 13
Verletzung des Einschätzungsspielraums mit der Höchstgrenze (Altersgrenze) von 60 Jahren für den aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr durch den Hamburger Gesetzgeber
Kurzfassungen/Presse (3)
- hamburg.de (Pressemitteilung)
Vorläufig kein Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr für über 60jährige möglich
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Altersdiskriminierung - Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr nur bis zum 60. Lebensjahr
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr für über 60jährige vorläufig nicht möglich - Allgemeine Altersgrenze soll Gefahr eines altersbedingten Versagens im Feuerwehreinsatz vorbeugen
