Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 15.05.2012 - 1 Bs 44/12   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Altersgrenze für den aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr in Hamburg

  • Justiz Hamburg

    § 13 FeuerwG HA, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 21 EUGrdRCh, Art 25 EUGrdRCh, § 2 AGG, § 6 AGG, EGRL 78/2000

  • hamburg.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOFFeuerw § 10 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; FeuerwG § 13
    Verletzung des Einschätzungsspielraums mit der Höchstgrenze (Altersgrenze) von 60 Jahren für den aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr durch den Hamburger Gesetzgeber

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hamburg.de (Pressemitteilung)

    Vorläufig kein Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr für über 60jährige möglich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Altersdiskriminierung - Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr nur bis zum 60. Lebensjahr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr für über 60jährige vorläufig nicht möglich - Allgemeine Altersgrenze soll Gefahr eines altersbedingten Versagens im Feuerwehreinsatz vorbeugen

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