Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 18.08.2010 - 5 Bf 62/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

  • Justiz Hamburg

    § 104a Abs 1 S 1 Nr 4 AufenthG, § 25 Abs 5 AufenthG
    Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 4, AufenthG § 104a Abs. 1, AufenthG § 80 Abs. 4, AufenthG § 48 Abs. 3
    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis auf Probe, Bleiberecht, Altfallregelung, Hinauszögern oder Behindern behördlicher Maßnahmen, Mitwirkungspflicht, Passbeschaffung, Iran, Freiwilligkeitserklärung, Streitgegenstand, Aufenthaltszweck, Rechtsschutzinteresse, rückwirkende Erteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) neben dem ausschließlichen Antrag des Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung; Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei vorsätzlicher Weigerung des Ausländers zur Beschaffung eines Passes oder eines Passersatzpapieres

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei ausdrücklichem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach gesetzlicher Altfallregelung keine Prüfung der Erteilung aus anderen Gründen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09  

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Ob darüber hinaus innerhalb des Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 AufenthG einerseits und nach § 23 Abs. 1 AufenthG andererseits als abtrennbare Streitgegenstände angesehen werden können (vgl. etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28. April 2008 - 11 S 683/08 - VBlBW 2008, 490; OVG Hamburg, Urteil vom 18. August 2010 - 5 Bf 62/08 - juris), bedarf hier keiner Klärung.
  • VG Hamburg, 29.11.2010 - 11 K 1998/09  

    Rechtschutzbedürfnis für rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;

    Für einen Antrag auf rückwirkende Erteilung besitzt der Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn er hierfür ein schutzwürdiges Interesse hat (BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7/08 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.3.2010 - 2 So 30/10; Urt. v. 18.8.2010 - 5 Bf 62/08).
  • VG Oldenburg, 22.06.2011 - 11 A 3167/10  

    Bleiberechtsregelung für Yeziden aus der Türkei

    Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen nach verschiedenen Rechtsgrundlagen können, wenn sie unterschiedliche Rechte vermitteln, einen abtrennbaren eigenständigen Streitgegenstand darstellen (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 11 Januar 2011 - 1 C 22.09 - InfAuslR 2011, 240; OVG Hamburg, Urteil vom 18. August 2010 - 5 Bf 62/08 - juris; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 28. April 2008 - 11 S 683/08 - juris).
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